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   BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R   

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https://dejure.org/1999,3229
BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R (https://dejure.org/1999,3229)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R (https://dejure.org/1999,3229)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1999 - B 6 KA 61/98 R (https://dejure.org/1999,3229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Landesprüfungsamt - Sozialversicherung - Prüfungskosten - Leistungsbescheid - Festsetzung - Kassenärztliche Vereinigung - Anforderungen

  • Judicialis

    SGB V § 274 Abs 2 Satz 3;... ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 4; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 5; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 6; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 7; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 8; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 9; ; SGB V § 274 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung für Prüfung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung durch Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96

    Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R
    Die Zuordnung von Maßnahmen der staatlichen Aufsicht gegenüber den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zu den Angelegenheiten des Kassen(zahn)arztrechts oder der Zahnärzte iS des § 12 Abs. 3 SGG richtet sich danach, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefaßter Beschluß ist (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f; BSGE 82, 150, 151 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R
    Die Zuordnung von Maßnahmen der staatlichen Aufsicht gegenüber den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zu den Angelegenheiten des Kassen(zahn)arztrechts oder der Zahnärzte iS des § 12 Abs. 3 SGG richtet sich danach, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefaßter Beschluß ist (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f; BSGE 82, 150, 151 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 19/13 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Übermittlung der Arzt- bzw Zahnarztnummern in

    Fehlt es hieran oder ist nicht das Rechtsverhältnis zu einem Vertrags(zahn)arzt betroffen, sondern - wie hier - ein Rechtsverhältnis der Institutionen zueinander, dann kommt es darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch nur die Angelegenheiten der Vertrags(zahn)ärzte oder die Außenrechtsbeziehungen der K(Z)ÄVen zu den Krankenkassen betrifft (BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 2; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 4; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 274 Nr. 1) .
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

    Diese vom BMI erstellten Übersichten über die Personalkosten des laufenden Rechnungsjahres für Beamte, Angestellte und Lohnempfänger einschließlich der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung sind den Berechnungen über die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 274 Abs. 2 Satz 5 SGB V zugrunde zu legen (vgl Senatsurteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 61/98 R = SozR 3-2500 § 274 Nr. 1).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Einsetzung eines Staatsbeauftragten -

    Der Senat entscheidet in der sich aus § 40 Satz 1, § 33, § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG ergebenden Besetzung mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Vertragszahnärzte (BSGE 82, 150, 151 f = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 274 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 48/12 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Außenvertretung obliegt dem Vorstand -

    In aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten nimmt der Senat die Abgrenzung gemäß § 12 Abs. 3 SGG vielmehr danach vor, ob Gegenstand der streitbefangenen aufsichtlichen Maßnahmen eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefasster Beschluss ist (BSG Urteil vom 7.10.1981 - 6 RKa 2/80 - juris RdNr 31, insoweit in BSGE 52, 193 = SozR 2200 § 368n Nr. 21 nicht abgedruckt; BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 11; BSGE 82, 150, 152 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13 f; BSG SozR 3-2500 § 274 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98
    Diese vom BMI erstellten Übersichten über die Personalkosten des laufenden Rechnungsjahres für Beamte, Angestellte und Lohnempfänger einschließlich der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung sind den Berechnungen über die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 274 Abs. 2 Satz 5 SGB V zugrunde zu legen (vgl Senatsurteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 61/98 R = SozR 3-2500 § 274 Nr. 1).
  • VG Minden, 06.04.2004 - 6 K 251/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines sozialhilferechtlichen Rücknahme- und

    vgl. VG Minden, Urteil vom 2.3.2004 - 6 K 3235/02 - SG Münster, Urteil vom 3.3.1993 - S 9 Kr 46/91 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R -, u.a. juris (Kostenbescheid muss so konkrete Zuordnungen enthalten, dass Prüfung der Plausibilität des geltend gemachten Aufwandes möglich ist).
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