Rechtsprechung
   BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5018
BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R (https://dejure.org/1998,5018)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R (https://dejure.org/1998,5018)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - B 6 KA 64/97 R (https://dejure.org/1998,5018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Sterilisation - Empfängnisverhütung - Versorgungsbedarf - Feststellungsinteresse - Zuständigkeit - Zulassungsgremien - Beurteilungsspielraum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung einer Ärztin zur Erbringung von Leistungen nach der Geb-Nr. 180 EBM-Ä - Übergang von einer Verpflichtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    EBM-Ä Nr 180

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Ermächtigung zur Erbringung der Leistung Nr. 180 EBM-Ä, Einschränkung des Bedarfserfordernisses, Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei bedarfsabhängigen Ermächtigungen, Zuständigkeit für Entscheidungen über Ermächtigungen nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Bei bedarfsabhängigen Ermächtigungen kann das Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses für eine Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr nur mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn Änderungen in den bedarfsrelevanten Tatsachenumständen ausgeschlossen erscheinen und die Ermächtigungsentscheidung ansonsten maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die voraussichtlich künftig wieder relevant werden (zu solchen Konstellationen vgl zB BSG SozR 3-2500 § 116 Nrn 6, 12 und 14), oder wenn der Rechtsstreit Rechtsfragen im Zusammenhang damit betrifft, nach welchen rechtlichen Kriterien die Bedarfsbeurteilung vorzunehmen ist (vgl hierzu BSGE 74, 257 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).

    Den Zulassungsgremien steht bei der Entscheidung hierüber ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl zB BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSGE 74, 257, 259 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 3 f).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 11/98 R

    Besetzung - Richterbank - Zweifel über Vereinbarkeit von Vorschriften über

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Nach dem Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren B 6 KA 11/98 R sind für Entscheidungen über Ermächtigungen nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV iVm § 5 Abs. 1 BMV-Ä, § 9 Abs. 1 EKV-Ä abweichend vom Wortlaut der bundesmantelvertraglichen Vorschriften nicht die KÄVen, sondern die Zulassungsgremien (§§ 96, 97 SGB V) zuständig.

    Damit sind die Zulassungsgremien für die Erteilung von Ermächtigungen nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV zuständig (vgl im einzelnen Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 11/98 R).

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Mit dem im Berufungsverfahren vorgenommenen Übergang von der Verpflichtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage hat die Klägerin dem Umstand Rechnung getragen, daß in einem Rechtsstreit, der die Erweiterung einer zeitlich befristeten Ermächtigung betrifft, mit dem Ablauf des Befristungszeitraumes die Erledigung des Verwaltungsaktes eintritt und das Begehren lediglich in Form einer Feststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) weiter verfolgt werden kann (vgl zuletzt Senatsurteil BSG SozR 3-5540 § 5 Nr. 4 S 14 mwN).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 10/93

    Krankenhausarzt - Früherkennung - Krankheit - Ermächtigung - Zuständigkeit

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Unterschiede ergeben sich nicht daraus, daß die Klägerin nicht Revisionsklägerin, sondern Revisionsbeklagte ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 7 S 45).
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96

    Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Der Übergang zu dieser Klageart stellt eine nach § 99 Abs. 3 SGG grundsätzlich zulässige Antragsänderung dar (BSGE 80, 102, 103 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 S 129).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Den Zulassungsgremien steht bei der Entscheidung hierüber ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl zB BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSGE 74, 257, 259 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 3 f).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
    Ihre Verfahrensweise, aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) einen erhöhten allgemeinen Beratungsbedarf im Zusammenhang mit Schwangerschaften anzuerkennen und deshalb Ermächtigungen zu Leistungen nach Geb-Nr. 165 zu erteilen, verlange keine entsprechende Handhabung für Leistungen nach Geb-Nr. 180, die über allgemeine Beratungen hinausgingen und eine spezielle Methode der Empfängnisverhütung, nämlich die Sterilisation, beträfen.
  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Zulassungsgremien -

    Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 64/97 R - ausgeführt habe, dass eine Versorgungslücke und damit ein Bedarf auch deshalb in Betracht kommen könne, weil Versicherte bestimmter sozialer Schichten unter Umständen niedergelassene Ärzte nicht aufsuchten, sei zu beachten, dass das Bundessozialgericht hier lediglich festgestellt habe, dass den Zulassungsgremien bei der Entscheidung über diese Frage ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukomme und dass sie in diesem Rahmen den genannten Aspekt abzuwägen hätten.

    Wie der Senat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 64/97 R) bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2008 - L 4 KA 16/08 ER), können besondere Fallkonstellationen vor Ort von den Zulassungsgremien bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

  • SG Marburg, 18.06.2008 - S 12 KA 129/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer angestellten Ärztin bei pro

    Es kann berücksichtigt werden, dass Versicherte bestimmter sozialer Schichten unter Umständen niedergelassene Ärzte nicht aufsuchen und deshalb eine bei pro familia angestellte Ärztin ermächtigt wird (vgl. BSG, Urt. v. 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R - LSG Hessen, Beschl. v. 30.05.2007 - L 4 KA 20/07 ER ).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 1. Juli 1998, B 6 KA 64/97 R), der der Senat folgt, steht den Zulassungsgremien bei der Entscheidung, ob beziehungsweise inwieweit eine Versorgungslücke und damit ein Bedarf vorhanden ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 1021/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - angestellte Ärztin bei Einrichtung

    Es kann berücksichtigt werden, dass Versicherte bestimmter sozialer Schichten unter Umständen niedergelassene Ärzte nicht aufsuchen und deshalb eine bei pro familia angestellte Ärztin ermächtigt wird (vgl. BSG, Urt. v. 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 1. Juli 1998, B 6 KA 64/97 R), der der Senat folgt, steht den Zulassungsgremien bei der Entscheidung, ob beziehungsweise inwieweit eine Versorgungslücke und damit ein Bedarf vorhanden ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

  • LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 123/01

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Das nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt nur dann vor, wenn dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungshandelns rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 05.11.1997 - 6 RKA 10/95; vom 05.11.1997 - 6 RKA 10/97; vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R; Urteil vom 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R; vom 10.09.1998 - B 7 AL 70/97 R und vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 7.Aufl, § 131 RdNr 10).

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn Änderungen in den entscheidungserheblichen Tatsachen ausgeschlossen erscheinen und die Verwaltungsentscheidung ansonsten maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die voraussichtlich künftig wieder relevant werden (vgl BSG vom 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R).

  • LSG Bayern, 03.12.2002 - L 11 AL 128/01

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Aufgabe der Beschäftigung in der

    Das nach § 131 Abs. 1 S 3 SGG erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt nämlich nur dann vor, wenn dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungshandelns rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG zuletzt Urteil vom 05.11.1997 - 6 RKa 10/95; vom 05.11.1997 - 6 RKa 10/97; vom 28.01.1998 - B 6 Ka 44/96 R; Urteil vom 01.07.1998 - B 6 Ka 64/97 R -, vom 10.09.1998 - B 7 Al 70/97 R -, vom 28.01.1998 - B 6 Ka 44/96 R - Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 7.Aufl, § 131 RdNr 10).

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn Änderungen in den entscheidungserheblichen Tatsachen ausgeschlossen erscheinen und die Verwaltungsentscheidung ansonsten maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die vorausssichtlich künftig wieder relevant werden (vgl BSG vom 01.07.1998 - B 6 Ka 64/97 R).

  • SG Berlin, 02.09.2020 - S 87 KA 175/18

    Ermächtigung, psychotherapeutische Behandlung Geflüchteter

    Das BSG nimmt eine solche Wiederholungsgefahr im Falle der Erledigung bedarfsabhängiger Ermächtigungen an, wenn Änderungen in den bedarfsrelevanten Tatsachenumständen ausgeschlossen erscheinen und die Ermächtigungsentscheidung ansonsten maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die voraussichtlich künftig wieder relevant werden (BSG, Urteil vom 11. Februar 2002, B 6 KA 32/01 R; Urteil vom 1. Juli 1998, B 6 KA 64/97 R).
  • SG Hannover, 14.09.2022 - S 24 KA 164/20

    Ablauf des Ermächtigungsfestraums; Auswirkungen einer Leistungsklage auf die

    Bei bedarfsabhängigen Ermächtigungen wird das Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr bejaht, wenn Änderungen in den bedarfsrelevanten Tatsachenumständen ausgeschlossen erscheinen und die Ermächtigungsentscheidung ansonsten maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die voraussichtlich künftig wieder relevant werden oder wenn der Rechtsstreit Rechtsfragen im Zusammenhang damit betrifft, nach welchen rechtlichen Kriterien die Bedarfsbeurteilung vorzunehmen ist (BSG, Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 64/97 R; Urteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht