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   BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B   

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https://dejure.org/1999,9163
BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B (https://dejure.org/1999,9163)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B (https://dejure.org/1999,9163)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1999 - B 6 KA 69/98 B (https://dejure.org/1999,9163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer einem Arzt erteilten Kassenzulassung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage in der Sozialgerichtsbarkeit - Pflicht der Krankenkassen zu besonderer Beobachtung von Ärzten - Bedeutung des Wohlverhaltens eines Arztes bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 6
    Anerkennung von Wohlverhalten bei Pflichtverstößen eines Vertrags(zahn)arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
    Für grundsätzlich bedeutsam hält die Beschwerdeführerin die Frage, ob bzw inwieweit das Senatsurteil vom 24. November 1993 zum sog Wohlverhalten bei Zulassungsentziehungen wegen Abrechnungsproblemen (BSGE 73, 234, 236 und 243 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 und 19 f) gleichermaßen für andersgeartete Pflichtverletzungen herangezogen werden kann, vor allem, ob ein Wohlverhalten im Abrechnungsbereich dem Arzt bzw Zahnarzt auch für andere Pflichtverstöße zugute kommen kann, die ein Verlassen des Sachleistungs- und Abrechnungssystems deutlich machen.
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
    Es ist generalisierender Betrachtung nicht zugänglich, welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind (BSG, Beschluß vom 19. Juni 1996, MedR 1997, 86, 87).
  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
    Im übrigen hat das LSG entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin auch nicht den Grundsatz des Senatsurteils vom 30. März 1977 (BSGE 43, 250, 254 = SozR 2200 § 368a Nr. 3), daß ein langjähriges Wohlverhalten während des Entziehungsrechtsstreits für sich allein grundsätzlich nicht zur Aufhebung der Entziehung ausreiche, in Frage gestellt.
  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
    Die Beschwerdeführerin weist vor dem Hintergrund, daß die BSG-Rechtsprechung im Regelfall ein Wohlverhalten von fünf Jahren ausreichen lasse (vgl BSG USK 86179 S 838 = MedR 1987, 254, 255), auf die Besonderheit des vorliegenden Falles hin, daß das SG zwar den Sofortvollzug aufgehoben, aber erst knapp drei Jahre danach die Klage in der Hauptsache abgewiesen habe, so daß - wie sie sinngemäß beanstandet - im Verlaufe des Berufungsverfahrens die Fünf-Jahres-Frist praktisch von allein erreicht worden sei.
  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 15/70

    Widerruf einer Beteiligung an einer Ersatzkassenpraxis als Facharzt -

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
    Der bisherigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, daß die Anerkennung von Wohlverhalten auch bei Pflichtverstößen außerhalb des Abrechnungsbereichs möglich ist (vgl BSGE 7, 129, 136 ff = SozR Nr. 41 zu § 54 SGG betr Rauschgiftmißbrauch; BSGE 33, 161, 163 f = SozR Nr. 35 zu § 368a RVO betr Fehlverhalten bei Abrechnung und auch bei Helferin-Einweisung; BSG USK 80102 S 489 betr Verwaltungschaos).
  • BSG, 28.03.1958 - 6 RKa 1/57
    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
    Der bisherigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, daß die Anerkennung von Wohlverhalten auch bei Pflichtverstößen außerhalb des Abrechnungsbereichs möglich ist (vgl BSGE 7, 129, 136 ff = SozR Nr. 41 zu § 54 SGG betr Rauschgiftmißbrauch; BSGE 33, 161, 163 f = SozR Nr. 35 zu § 368a RVO betr Fehlverhalten bei Abrechnung und auch bei Helferin-Einweisung; BSG USK 80102 S 489 betr Verwaltungschaos).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Der Senat hat zwar einerseits - zumindest in einigen Entscheidungen (vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 20 unter Hinweis auf BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22 sowie BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 5) - betont, dass es für "Wohlverhalten" nicht ausreicht, wenn sich der Arzt in der "Bewährungszeit" rein passiv verhalte .

    Der Senat hat wiederholt dargelegt, dass es je nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein kann, welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, und dies generalisierender Prüfung nicht zugänglich ist (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87; zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19) .

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener

    Auch soweit letztere betroffen ist, hat der Senat geklärt, dass bloßer Zeitablauf allein nicht zu einer Wiedererlangung der Eignung führt (BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - unter Hinweis auf BSGE 43, 250, 254 = SozR 2200 § 368a Nr. 3).

    Welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, kann nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein und ist generalisierender Prüfung nicht zugänglich (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87).

    Dazu gehört es, dass er sich in der "Bewährungszeit" nicht rein passiv verhält, sondern etwa an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe kooperativ mitwirkt und glaubhaft macht, sich in Zukunft korrekt zu verhalten (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22; vgl auch BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - juris RdNr 5).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass bei nicht im Wege des Sofortvollzugs tatsächlich umgesetzten Zulassungsentziehungen - insbesondere wegen der Bedeutung dieser Maßnahme für das Grundrecht des (Zahn-)Arztes auf Berufswahlfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG - zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit stets auch zu prüfen ist, ob sich die Sachlage während des Prozesses zu Gunsten des (Zahn-)Arztes in einer Weise geändert hat, die eine Entziehung der Zulassung nicht mehr als angemessen erscheinen lässt (BSGE 73, 234, 237 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 13 f; BSG MedR 1997, 86, 87 ; Senatsbeschluss vom 28. April 1999 - B 6 KA 69/98 B - juris; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 15; in diesem Sinne auch BVerfG NJW 2005, 3057, 3058).
  • BSG, 30.10.2002 - B 6 KA 25/03 B
    Der Senat hat in einem Beschluss vom 28. April 1999 (B 6 KA 69/98 B) auf den Zusammenhang zwischen der Dauer des sog Wohlverhaltens und der Frist hingewiesen, die in der Regel verstrichen sein muss, wenn ein Arzt, dem die Zulassung bestandskräftig entzogen worden ist, erneut zugelassen werden kann.
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