Weitere Entscheidung unten: BSG, 01.02.2005

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   BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R   

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BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R (https://dejure.org/2005,3167)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R (https://dejure.org/2005,3167)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2005 - B 6 KA 70/04 R (https://dejure.org/2005,3167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anfechtung der Erteilung von Ermächtigungen zur Leistungserbringung an Krankenhausärzte durch Vertragsärzte; Drittschützende Wirkung des § 116 S. 2 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) und des § 31a Abs. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ...

  • Judicialis

    SGG § 170 Abs 2 Satz 2; ; SGG § 131 Abs 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Ermächtigungen durch den Vertragsarzt, Verfassungswidrigkeit nicht gerechtfertigter Ermächtigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung von Klinikärzten: Sozialgericht muss nun Einzelheiten prüfen

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Urteil des BSG aufgehoben und das Verfahren an das BSG zurückverwiesen (BVerfG , Beschluss vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 -, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 = NJW 2005, 273 = NZS 2005, 199 = MedR 2004, 680).

    Er hat die im früheren Revisionsverfahren verfolgte Anfechtungsklage auf Aufhebung der Ermächtigungen schon im Verfahren beim BVerfG nicht weiterverfolgt, sondern seit dem Ablauf der Ermächtigungszeiträume am 30. Juni 2000 nur noch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten Ermächtigungen begehrt (s BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 11).

    Wenn die Ermächtigungen nicht durch das Ziel der Sicherstellung der Versorgung gerechtfertigt sind - dh, wenn die gemäß § 116 Satz 2 SGB V iVm § 31a Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV erforderliche Versorgungslücke nicht gegeben ist -, wird der Vertragsarzt in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 = NJW 2005, 273 = NZS 2005, 199 = MedR 2004, 680).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat seine (Sprung-)Revision zurückgewiesen (Urteil vom 29. September 1999, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R
    Nach dem Hinweis des Senats, dass höchstpersönliche Rechtspositionen im Sinne des Urteils vom 10. Mai 2000 (BSGE 86, 121, 123 ff = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 S 16 ff) betroffen seien, die nicht dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen zuzurechnen seien, hat der Kläger erklärt, dem nicht (mehr) entgegenzutreten.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    In der Folge hat das Bundessozialgericht - in Anknüpfung an seine vorherige Rechtsprechung - § 116 Satz 2 SGB V drittschützende Wirkung zuerkannt (BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 70/04 R - ZMGR 2005, 321 ).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Dem ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. September 2005 (B 6 KA 70/04 R, RdNr 13 - ZMGR 2005, 321, 322) gefolgt.

    Das BVerfG ist in seiner Entscheidung jedoch nicht von einer drittschützenden Wirkung der Normen über die vertragsärztliche Zulassung (§§ 95 ff SGB V) ausgegangen, sondern hat den Drittschutz aus der Vorschrift über die Ermächtigung (§ 116 Satz 2 SGB V) hergeleitet (BVerfG aaO unter II. 3. a) und durchgängig auf den Zusammenhang zwischen der Berechtigung zur Anfechtung und dem grundsätzlichen Nachrang der Krankenhausärzte gegenüber zugelassenen Vertragsärzten abgestellt (s dazu BVerfG aaO unter II. 3. a aa, bb , cc und die dementsprechende Konkretisierung in BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 70/04 R - RdNr 13 - ZMGR 2005, 321, 322).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Ein Vertragsarzt, der in demselben räumlichen Bereich Leistungen anbietet, die Gegenstand der Ermächtigung sind, muss deshalb zur Anfechtung von Ermächtigungen für Krankenhausärzte derselben Fachrichtung und Qualifizierung (Spezialisierung) befugt sein, sofern diese Ermächtigungen seine eigenen Erwerbsmöglichkeiten über das dem Vertragsarztrecht immanente Maß hinaus einschränken (BVerfG , aaO, RdNr 17 sowie BSG, Urteil vom 28.9.2005 - B 6 KA 70/04 R - ZMGR 2005, 321, 322).
  • LSG Bayern, 07.12.2005 - L 12 KA 20/03

    Rechtmäßigkeit der Anfechtung einer Dialysegenehmigung für ein Sanatorium durch

    Die Sache wurde an das BSG zurückverwiesen und von diesem zwischenzeitlich an das örtlich zuständige Sozialgericht zur weiteren Sachaufklärung (Urteil vom 28.09.2005, Az.: B 6 KA 70/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Hochschulambulanz - drittschützende

    Die neuere Rechtsprechung zur Zulässigkeit defensiver Konkurrentenklagen (BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 70/04 R - BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680) sei für diese Fallgestaltung nicht einschlägig.
  • SG Potsdam, 05.12.2007 - S 1 KA 63/06

    Vertragsarzt - Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen die

    Dem ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. September 2005 ( B 6 KA 70/04 R, RdNr 13 - ZMGR 2005, 321, 322 ) gefolgt.

    Das BVerfG ist in seiner Entscheidung jedoch nicht von einer drittschützenden Wirkung der Normen über die vertragsärztliche Zulassung (§§ 95 ff SGB V) ausgegangen, sondern hat den Drittschutz aus der Vorschrift über die Ermächtigung (§ 116 Satz 2 SGB V) hergeleitet ( BVerfG aaO unter II. 3. a ) und durchgängig auf den Zusammenhang zwischen der Berechtigung zur Anfechtung und dem grundsätzlichen Nachrang der Krankenhausärzte gegenüber zugelassenen Vertragsärzten abgestellt ( s dazu BVerfG aaO unter II. 3. a aa, bb , cc und die dementsprechende Konkretisierung in BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 70/04 R - RdNr 13 - ZMGR 2005, 321, 322 ).

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - L 4 B 33/06

    Beschwerdebefugnis von Dritten

    In Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2004 (a.a.O.) hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28. September 2005 (- B 6 KA 70/04 R - GesR 2006, 15) die Zulässigkeit einer defensiven Konkurrentenklage bei Ermächtigungen angenommen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - L 5 ER 126/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvertragsarzt mit Antrag auf

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00, juris) und des BSG (Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R -, juris, Rn. 13, vom 07.02.2007, a. a. O., Rn. 19 und vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R, juris, Rn. 17) ist die Rechtmäßigkeit einer einem Krankenhausarzt erteilten Ermächtigung im Wege der defensiven Konkurrentenklage zu überprüfen, wenn der Status des anfechtenden Vertragsarztes Vorrang vor demjenigen des durch den Verwaltungsakt begünstigten Arztes hat und der Anfechtende im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen wie der Begünstigte anbietet.
  • SG Marburg, 18.12.2006 - S 12 KA 1041/06

    Belegarztvertrag - keine Klagebefugnis und Beiladung von Nichtbewerbern - keine

    Das Bundessozialgericht hat nunmehr nach Zurückverweisung klargestellt, der Vertragsarzt, der im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbiete, müsse Ermächtigungen für Krankenhausärzte derselben Fachrichtung und Qualifizierung anfechten können, wenn diese seine Erwerbsmöglichkeiten einschränkten; wenn die Ermächtigungen nicht durch das Ziel der Sicherstellung der Versorgung gerechtfertigt seien, d. h., wenn die erforderliche Versorgungslücke nicht gegeben sei -, werde der Vertragsarzt in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BSG, Urt. v. 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R - GesR 2006, 15 = ZMGR 2005, 321, juris Rdnr. 13).
  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 29/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insbesondere habe es unter Hinweis auf die Entscheidung des "BVerfG vom 28.09.2005 (Az.: B 6 KA 70/04 R - juris, RdNr. 29)" - gemeint ist ersichtlich die entsprechende Entscheidung des Senats - ausgeführt, "dass keine Verletzung von wirtschaftlichen Interessen als Anfechtungsgrund geltend gemacht werden könnten." (Beschwerdebegründung S 8) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2022 - L 4 KA 24/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Überversorgung -

  • SG Aachen, 03.03.2010 - S 7 KA 1/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 01.07.2009 - S 12 KA 833/08

    Zulassung - Belegarzt - keine Klagebefugnis eines Vertragsarztes mit

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 874/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - keine Klagebefugnis im

  • SG Marburg, 22.03.2007 - S 12 KA 80/07

    Vertragsarzt - keine Klagebefugnis von Nichtbewerbern gegen Zulassung eines

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 874/04

    Anfechtbarkeit von Ermächtigungen für Krankenhausärzte derselben Fachrichtungen

  • LSG Bayern, 13.09.2007 - L 12 B 494/07

    Erörterung einer drittschützenden Wirkung des § 116 S. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes

  • SG Marburg, 08.02.2006 - S 12 KA 21/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes

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Rechtsprechung
   BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2749
BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B (https://dejure.org/2005,2749)
BSG, Entscheidung vom 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B (https://dejure.org/2005,2749)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - B 6 KA 70/04 B (https://dejure.org/2005,2749)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Gegenstandswertes von anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren; Anwendung des am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG); Maßgeblicher Zeitpunkt, nach dem sich die Anwendbarkeit des alten oder des neuen ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der vertragsärtzlichen Pflichten bei Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot; Voraussetzung und Verfahren zur Verhängung von Maßnahmen gegen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen; Notwendigkeit des Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs 1; ; RVG § ... 3 Abs 1 Satz 2; ; RVG § 23 Abs 3 Satz 2 Halbsatz 2; ; RVG § 23 Abs 3 Satz 2; ; RVG § 23 Abs 1; ; RVG § 23 Abs 3; ; SGG § 197 a; ; SGG § 183; ; SGG § 197a; ; BRAGO § 116 Abs 2; ; BRAGO § 8 Abs 2; ; BRAGO § 8 Abs 2 Satz 2 Halbsatz 1; ; GKG § 63; ; GKG § 52 Abs 2

  • rechtsportal.de

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von Fristenregelungen, Verstoß gegen Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren für den anwaltlichen Vergütungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 557
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B
    Danach ist in erster Linie die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B
    Insbesondere bleibt es bei der Gerichtskostenfreiheit auch in vertragsarztrechtlichen Verfahren (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

    Auszug aus BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B
    Danach ist in erster Linie die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme setzt - neben der Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - zudem voraus, dass der Vertragsarzt schuldhaft gehandelt hat (BSG Beschluss vom 8.5.1996 - 6 BKa 67/95 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 9; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; BSG Beschluss vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Der Senat hat auch keine Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der im arbeitsgerichtlichen Verfahren getätigten Angaben des Klägers und der dort geschlossenen Vergleiche (zur grundsätzlichen Verwertbarkeit bestandskräftiger gerichtlicher Vergleiche über Honorarkürzungen wegen Unwirtschaftlichkeit in Zulassungsentziehungsverfahren vgl BSG Beschluss vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen einer Zulassungsentziehung (vgl BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10; BSGE 66, 6, 8 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82; BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO), der die Wiederzulassungssperre von ihrem Charakter her mehr entspricht als einer Disziplinarmaßnahme, die eine schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraussetzt (s hierzu BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; zuletzt BSG, Beschluss vom 9.12.2004, B 6 KA 70/04 B - juris, dort RdNr 9).
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