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   BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B   

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https://dejure.org/2006,2583
BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B (https://dejure.org/2006,2583)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B (https://dejure.org/2006,2583)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2006 - B 6 KA 70/05 B (https://dejure.org/2006,2583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwertes in der Höhe des erzielten Umsatzes eines Arztes bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit; Vorliegen eines atypischen Falles bei Nichtentsprechen der durchschnittlichen Umsätze der Arztgruppe mit dem ...

  • Judicialis

    SGG § 197a Abs 1 S 1 Halbs 1; ; GKG § 40; ; GKG § 42 Abs 3; ; GKG § 47 Abs 1; ; GKG § 52 Abs 1; ; GKG § 63 Abs 2 S 1; ; GKG § 72 Nr 1 Halbs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 560
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B
    In Zulassungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ist der Streitwert auch dann nach den Grundsätzen des BSG-Beschlusses vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R = SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 festzusetzen, wenn Rechtsmittelführer nicht der Betroffene sondern eine zum Rechtsstreit beigeladene Institution - zB die Kassenärztliche Vereinigung - ist.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 1. September 2005 (SozR 4-1920 § 52 Nr. 1) im Einzelnen ausgeführt, dass in Zulassungsangelegenheiten, die nach dem 1. Januar 2002 in erster Instanz anhängig geworden sind und auf die mithin gemäß § 197a SGG das GKG anzuwenden ist, der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes anzusetzen ist, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils.

  • BSG, 18.06.2006 - B 6 KA 12/06 R
    Auszug aus BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B
    Von diesem Grundsatz ist der Senat auch in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 (B 6 KA 12/06 R) ausgegangen, in dem hinter dem Begehren der klagenden Ärztin auf Aufhebung der Zulassungsentziehung der Sache nach das Interesse nach weiterer Verlängerung des Ruhens der Zulassung stand.
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B
    Bei einer Klage auf Zulassung ist im Regelfall für den Umsatz - da insoweit keine individuellen Umsätze des Vertragsarztes vorliegen, die herangezogen werden könnten - auf den Betrag abzustellen, der im Gesamtbundesdurchschnitt (bzw für Zulassungen in den neuen Bundesländern im Durchschnitt dieser Länder) für die Arztgruppe ausgewiesen ist, welcher der Arzt angehört (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 - B 6 KA 47/04 B - MedR 2006, 236).
  • BSG, 25.09.2005 - B 6 KA 69/04 B
    Auszug aus BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B
    Dabei ist in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG - falls es nicht konkrete Gesichtspunkte für die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums gibt - pauschal ein Drei-Jahres-Zeitraum zugrunde zu legen (Beschlüsse vom 1. September 2005, SozR 4 aaO, RdNr 6, 15, und vom 26. September 2005 - B 6 KA 69/04 B).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Der Ansatz des Regelwerts je Quartal und deshalb insgesamt zwölfmal - und nicht nur einmal insgesamt oder nur einmal je Jahr - entspricht der Rechtsprechung des Senats, in Zulassungs- und zulassungsähnlichen Angelegenheiten, in denen die Anknüpfung an andere Werte nicht angemessen erscheint, pauschal je Quartal den sog Regelwert von 5.000 Euro anzusetzen (vgl hierzu BSG SozR 4-1920 § 47 Nr. 1 RdNr 4 betr Zulassung eines Vertragsarztes mit nur minimalem Tätigkeitsumfang; BSG, Beschluss vom 15.2.2007 - B 6 KA 40/06 R - betr Ermächtigung für geplante psychotherapeutische Praxistätigkeit; Beschluss vom 19.5.2006 - B 6 KA 12/06 R - betr Entziehung der Zulassung.
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 13/11 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus - Eignung eines

    Der Streitwert ist mangels näherer Anhaltspunkte für das konkrete, dh bezifferbare wirtschaftliche Interesse der Kläger mit 5000 Euro je Quartal für einen 3-Jahres-Zeitraum zu berechnen (BSG SozR 4-1500 § 197a Nr. 9 RdNr 10 ff; BSG SozR 4-1920 § 47 Nr. 1 in vergleichbaren Fallkonstellationen) .
  • LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10

    Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen

    Maßgeblich ist dabei gemäß § 52 Abs. 1 GKG die Bedeutung der Sache für den Antragsteller, nicht aber für die Beigeladene zu 1, woran sich nichts dadurch ändert, dass diese Beschwerde eingelegt hat (BSG, Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - SozR 4-1920 § 47 Nr. 1 Rn. 1).

    Daher ist der Streitwert nicht in Höhe des Umsatzes anzusetzen, den die Beigeladene zu 1 bei erlangter Bestimmung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren aus der ambulanten Erbringung der streitigen Katalogleistungen abzüglich des Kostenanteils nach § 116b Abs. 3 und 4 SGB V erzielen könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B - SozR 4-1920 § 52 Nr. 2 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - SozR 4-1920 § 47 Nr. 1 Rn. 1; Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, jeweils Rn. 50 f.).

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