Rechtsprechung
   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5486
BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R (https://dejure.org/1998,5486)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R (https://dejure.org/1998,5486)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 77/96 R (https://dejure.org/1998,5486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit - Anfechtungsklage - Kassenärztliche Vereinigung - Standortgenehmigung - Vertragsarzt - keine erweiternde Auslegung Auslegung des § 85 Abs 2a S 2 und S 3 - Vertrauensschutz - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzt - Kassenärztliche Vereinigung - Tomograph - CT - Großgerät - Standortgenehmigung - Erteilung - Genehmigung - Aufstellung

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 2a Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage der Kassenärztlichen Vereinigung, Einsatz von Großgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R
    Der Gesetzgeber des GSG wollte mit dieser von der Bedarfsabstimmung nach § 122 SGB V aF befreienden Regelung diejenigen Ärzte schützen, die, wenn auch vielfach gegen die ablehnenden Entscheidungen der zuständigen Körperschaften und Gremien, wegen der bis zum Senatsurteil vom 14. Mai 1992 (- 6 RKa 41/91 - BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) als unsicher angesehenen Rechtslage Großgeräte erworben und betrieben hatten.

    Allerdings hat der Gesetzgeber die grundsätzlichen Ausführungen des Senats im Urteil vom 14. Mai 1992 (aaO), wonach das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG es nur gebietet, bei nicht zum Standard des Fachgebiets gehörenden Großgeräteleistungen den Ärzten wenigstens die Mitnutzung eines genehmigt betriebenen Großgerätes zu ermöglichen, aufgegriffen und der Realisierung des Anspruchs auf eine vorläufige Standortgenehmigung für ein eigenes Gerät zunächst den Versuch des Nachweises einer Mitnutzungsmöglichkeit sowie den Versuch von deren Durchsetzung vorgeschaltet.

    Auf einen möglichen Vertrauensschutz können sich die Kläger zu 2. im Verhältnis zu den Vertragsärzten, die die Voraussetzungen nach § 85 Abs. 2a Satz 2 SGB V aF tatsächlich erfüllten, schon deshalb nicht berufen, weil allen Ärzten, die Großgeräte bereits erworben hatten oder deren Erwerb beabsichtigten, mit dem Senatsurteil vom 14. Mai 1992 (aaO) klar sein mußte, daß sie für den Einsatz dieses Gerätes in der vertragsärztlichen Versorgung einer Standortgenehmigung nach § 122 SGB V aF bedurften und die schließlich durch den Gesetzgeber des GSG zum 1. Januar 1993 gefaßten Übergangs- und Privilegierungsvorschriften der Sätze 2 und 3 des § 85 Abs. 2a SGB V aF allenfalls erst spät im Gesetzgebungsverfahren absehbar wurden.

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R

    Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt,

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R
    Ob dies zu Recht geschah (vgl zu dem Erfordernis der persönlich-fachlichen Qualifikation zum Stichtag 15. Mai 1992 das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 6 KA 44/96 R -), ist hier nicht zu befinden, denn Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist allein der Genehmigungszeitraum vom 1. Januar bis 30. September 1993.
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R
    In die durch diese Vorschriften begründete Rechtsstellung wird sowohl durch die Zuteilung eines Großgerätestandortes an einen Vertragsarzt gemäß § 122 Abs. 4 und 5 SGB V aF als auch durch die Zuerkennung eines als abgestimmt iS des § 122 SGB V aF geltenden Großgerätes gemäß § 85 Abs. 2a SGB V aF unmittelbar eingegriffen (zur vergleichbaren Konstellation bei Entscheidungen des Zulassungsausschusses: BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; s auch BSGE 79, 97, 99 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R
    In die durch diese Vorschriften begründete Rechtsstellung wird sowohl durch die Zuteilung eines Großgerätestandortes an einen Vertragsarzt gemäß § 122 Abs. 4 und 5 SGB V aF als auch durch die Zuerkennung eines als abgestimmt iS des § 122 SGB V aF geltenden Großgerätes gemäß § 85 Abs. 2a SGB V aF unmittelbar eingegriffen (zur vergleichbaren Konstellation bei Entscheidungen des Zulassungsausschusses: BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; s auch BSGE 79, 97, 99 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R

    Medizinisch-technisches Großgerät (hier: Computertomograph) - Standortgenehmigung

    Schließlich hatten die Kläger, wie der Senat bereits zu einem gleichgelagerten Sachverhalt entschieden hat, auch keinen Anspruch auf Standortgenehmigung aufgrund der Übergangsregelung des § 85 Abs. 2a SGB V. Weder die Voraussetzungen des Satzes 2 noch die nach Satz 3 aaO waren mangels einer entsprechenden Qualifikation des Antragstellers und wegen des Eintritts des qualifizierten Arztes in die Praxis erst nach dem Stichtag am 15. Mai 1992 erfüllt (vgl Urteile des Senats vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R und B 6 KA 77/96 R).
  • SG Schwerin, 11.12.2008 - S 3 ER 367/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Klagebefugnis gegen Bestimmungsbescheid nach § 116b

    Das wurde auch für Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und KK angenommen, wenn der KÄV nicht ausdrücklich ein selbständiges Anfechtungsrecht eingeräumt war (zur Großgeräteplanung: BSG v. 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht