Rechtsprechung
   BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen - Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der Patientenschaft

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen; Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der

  • Bundessozialgericht

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen - Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der Patientenschaft

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung des Praxisbudgets in der vertragsärztlichen Versorgung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen - Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der Patientenschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Erweiterung des Praxisbudgets

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    SGB V F. 23.06.1997 § 87 Abs. 2a S 8; SGB V F. 21.12.1992 § 87 Abs. 2 S 1, § 87 Abs. 2a S 1, § 87 Abs. 2a S 2

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückliegende Honorarbescheide müssen bei erfolgreichem Antrag auf Budgeterweiterung neu berechnet werden

Verfahrensgang

  • SG Potsdam, 22.11.2000 - S 1 KA 121/98
  • LSG Brandenburg, 25.08.2004 - L 5 KA 4/01
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2007, 48 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (56)  

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde -

    Dies ist bereits im Verwaltungs- wie im Gerichtsverfahren (siehe den Widerspruchsbescheid und das Urteil des LSG) so zugrunde gelegt worden; das ist nicht zu beanstanden, weil es dem Verfahrensablauf unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Budgetbemessung und Honorarberechnung entspricht (zu diesem Zusammenhang vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9 in Weiterführung von BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11).

    Das Produkt aus der pro Fall festgesetzten Fallpunktzahl und der Zahl der Fälle gemäß Nr. 1.4 aaO EBM-Ä ergab die Höhe der Budgets (siehe zuletzt BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11).

    Der verbleibende Leistungsbereich, der etwa 20 % des Honorarvolumens umfasste, war unbudgetiert geblieben (sog roter Bereich), ebenso wie die Budgetierungen einige Arztgruppen gänzlich außen vor ließen, so diejenigen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen wurden oder hochspezialisiert waren oder bei denen die Datenlage als nicht ausreichend zur Berechnung von Budgets angesehen wurde (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 mwN).

    Wie vom Senat ausgeführt (zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11), ergab sich deren Rechtsgrundlage aus den durch § 87 Abs. 2a Satz 8 ergänzten Regelungen des § 87 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V (idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992, BGBl I 2266, mit Ergänzung durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 23.6. 1997, BGBl I 1520).

    a) Die Erweiterung eines Praxisbudgets gemäß Nr. 4.3 aaO EBM-Ä "im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" erfordert eine im Leistungsangebot der Praxis tatsächlich zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung mit messbarem Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl der Praxis (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15).

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2009 - L 4 KA 21/07  

    Sonderbedarfszulassung in der vertragsärztlichen Versorgung; Voraussetzungen

    Da das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 22. März 2006 (B 6 KA 80/04 R) seine Rechtsprechung zu den Ausnahmen von den Teilbudgets EBM 1996 auf die Möglichkeit zur Erweiterung des Praxisbudgets übertragen und einen entsprechenden Anspruch jedenfalls dann verneint habe, wenn die von dem Arzt erbrachten Leistungen typisch seien und dementsprechend keine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung belegen könnten, könnte sich die Frage stellen, ob und in welchem Umfangs sie überhaupt noch einen Ermessensspielraum gehabt habe.

    Er erwidert im Wesentlichen: Mit ihrer Auffassung, dass das Praxisbudget wegen gruppenüblicher Leistungen nicht zu erhöhen sei, verkenne die Beklagte die Vorgaben aus dem Urteil des BSG vom 22. März 2006 (B 6 KA 80/04 R, Rn. 15).

    Die Quartalshonorare müssen im Falle nachträglicher Budgeterweiterungen neu berechnet werden (BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliege, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein wichtiges Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. BSG, Urt. v. 16. Mai 2001, a.a.O, juris Rn. 26; Urt. v. 22. März 2006, a.a.O., juris Rn. 15; Urt. v. 28. Januar 2009 - B 6 KA 50/07 R, juris Rn. 36).

    Erhebliches Gewicht könne dem Gesichtspunkt zukommen, dass das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem Spezialisierungsbereich die Budgetgrenze übersteige (Urt. v. 22. März 2006, a.a.O.; Urt. v. 28. Januar 2009, a.a.O.).

    Zum anderen ist die Gruppentypik zwar ein zu berücksichtigender Gesichtspunkt, der jedoch nach der Rechtsprechung des BSG einer Budgeterweiterung nicht entgegen steht, wenn der betreffende Arzt eine Leistung im Verhältnis zur Fachgruppe überdurchschnittlich häufig erbringt (vgl. dazu, im Zusammenhang mit einem hohen Überweisungsanteil BSG, Urt. v. 22. März 2006, a.a.O., juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R  

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Der Senat hat es bereits wiederholt als zulässig erachtet, dass im Vertragsarztrecht Vorfragen, die Auswirkungen für mehrere Quartale haben, in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - geklärt werden (vgl BSGE 83, 218, 219 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 108; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9).
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  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/06 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - neue Bundesländer -

    Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen ergab sich aus den durch § 87 Abs. 2a Satz 8 ergänzten Regelungen des § 87 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V (idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992, BGBl I 2266, mit Ergänzung durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 23.6.1997, BGBl I 1520; vgl dazu die stRspr des BSG, zuletzt Urteile vom 24.9.2003, SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 5 und vom 22.3.2006, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11).

    Der verbleibende, etwa 20 % des Honorarvolumens erfassende Leistungsbereich war unbudgetiert geblieben (sog roter Bereich), ebenso wie bestimmte Arztgruppen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen wurden oder hochspezialisiert waren oder bei denen die Datenlage unzureichend war, von der Budgetierung nicht erfasst wurden (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12).

    Die Angehörigen aller Vertragsarztgruppen, für die Praxisbudgets galten, sollten danach bei durchschnittlicher Praxisauslastung jedenfalls ihre Praxiskosten in typischerweise anfallender Höhe decken und in gleichmäßigem Umfang an den in der Gesamtvergütung enthaltenen Einkommensanteilen teilhaben können (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 13).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R  

    Zuweisung eines vertragsärztlichen Regelleistungsvolumens

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur eigenständigen Bedeutung einer gesonderten Feststellung der Bemessungsgrundlagen im Rahmen von Individualbudgets (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 193; BSGE 83, 52, 53 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202) und der Festsetzung von Praxisbudgets (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9), die unabhängig von den Honorarbescheiden angefochten werden können.

    So lässt sich den älteren - zu Individualbudgets im zahnärztlichen Bereich sowie zu Praxis- und Zusatzbudgets im ärztlichen Bereich ergangenen - Entscheidungen des Senats die Auffassung entnehmen, dass eine Anfechtung der gesondert ergangenen Bescheide auch dann zulässig ist, wenn die jeweiligen Quartalshonorarbescheide nicht angefochten worden sind (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 193; BSGE 83, 52, 53 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9).

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 17/06 R  

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Praxiskostensätze für die Berechnung der

    Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen ergab sich aus den durch § 87 Abs. 2a Satz 8 ergänzten Regelungen des § 87 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V (idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992, BGBl I 2266, mit Ergänzung durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 23.6.1997, BGBl I 1520; vgl dazu die stRspr des BSG, zuletzt Urteile vom 24.9.2003, SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 5 und vom 22.3.2006, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11).

    Der verbleibende, etwa 20 % des Honorarvolumens erfassende Leistungsbereich war unbudgetiert geblieben (sog roter Bereich), ebenso wie bestimmte Arztgruppen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen wurden oder hochspezialisiert waren oder bei denen die Datenlage unzureichend war, von der Budgetierung nicht erfasst wurden (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12).

    Die Angehörigen aller Vertragsarztgruppen, für die Praxisbudgets galten, sollten danach bei durchschnittlicher Praxisauslastung jedenfalls ihre Praxiskosten in typischerweise anfallender Höhe decken und in gleichmäßigem Umfang an den in der Gesamtvergütung enthaltenen Einkommensanteilen teilhaben können (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 13).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Zwar fassen die RLV alle Leistungen zusammen, die als typische dem Praxis- und als spezielle den Zusatzbudgets zugewiesen waren (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 ff).

    Zur Auslegung des Begriffs "besonderer Versorgungsbedarf" hat der Senat mehrfach ausgeführt, dass eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung vorliegen müssten, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl hätten (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f; Nr. 17 RdNr 36).

    Die überdurchschnittliche Abrechnung von Gesprächsleistungen konnte danach nicht zur Freistellung vom Teilbudget "Gesprächsleistungen" führen, weil fachgruppentypische Leistungen keine abweichende Praxisausrichtung belegen können (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

    Die diese Grenze überschreitenden Anforderungen wurden nicht gesondert vergütet; erbrachte ein Arzt mehr Leistungen als die nach dem Budget maximal zu vergütende Punktzahl, so erhielt er ungeachtet der Mehrleistungen nur den Budgetmaximalbetrag (zur Wirksamkeit und Wirkungsweise der Regelungen über die Praxis- und Zusatzbudgets siehe BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11; siehe auch BSG, Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 50/07 R -, RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 87 vorgesehen).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Zwar fassen die RLV alle Leistungen zusammen, die als typische dem Praxis- und als spezielle den Zusatzbudgets zugewiesen waren (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 ff).

    Zur Auslegung des Begriffs "besonderer Versorgungsbedarf" hat der Senat mehrfach ausgeführt, dass eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung vorliegen müssten, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl hätten (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f; Nr. 17 RdNr 36).

    Die überdurchschnittliche Abrechnung von Gesprächsleistungen konnte deshalb nicht zur Freistellung vom Teilbudget "Gesprächsleistungen" führen, weil fachgruppentypische Leistungen keine abweichende Praxisausrichtung belegen können (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f).

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R  

    Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf

    Ebenso hat das BSG die zum 1.7.1997 im EBM-Ä eingeführten Praxis- und Zusatzbudgets als unbedenklich erachtet, wonach die je Arztpraxis und Abrechnungsquartal erbrachten Leistungen nur bis zu einer begrenzten Gesamtpunktzahl abrechenbar waren und ein diese Grenzen überschreitendes Leistungs- bzw Umsatzvolumen das Honorar nicht weiter erhöhte (stRspr des BSG, zuletzt BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11 ff mwN).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl einer

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 39/05 R  

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine gesonderte

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 29/08  
  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 28/08  

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vorstand der

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R  

    Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 4288/06  

    Bewertungsausschuss - Freistellung der fachärztlichen Internisten mit

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08  

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2007 - L 7 KA 35/01  

    Erweiterung eines Zusatzbudgets; (weitere) Erweiterung des Praxisbudgets; Arzt

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der

  • LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 1/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - gerichtliche Überprüfbarkeit des Rechtsbegriffes

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 26/08 R  

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 492/06  

    Vertragsärztliche Versorgung - keine vollständige Übertragung der

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 422/09  

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - keine Sonderregelung für

  • SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Bildung der

  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Einbeziehung probatorischer

  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 12/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08  

    Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen

  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 49/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Zuerkennung

  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 169/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Berechtigung zur Aufrechnung von

  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07  

    Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie -

  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08  

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vereinbarkeit des

  • SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - doppeltes

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 84/08  

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit der abgestaffelten Vergütung bei

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 614/10  

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 237/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung - Regelleistungsvolumen - keine

  • SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 1392/05  

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit

  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 18/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer

  • SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 249/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

  • SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06  

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit

  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07  

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische

  • SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 80/08  

    Honorarverteilungsvertrag - Fachgruppe mit atypischen Versorgungsbedarf -

  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Einbeziehung von probatorischen

  • SG Berlin, 22.02.2012 - S 83 KA 213/11  

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) 2009 der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - L 7 KA 252/03  

    Überprüfungsbescheid; Praxisbudget; Erweiterung

  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 83/07  

    Zuerkennung einer Sonderregelung im Rahmen des versorgungsärztlichen

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 12/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Sonderregelung für

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 162/07  

    Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Fachärzten für Diagnostische

  • SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08  

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie -

  • SG Marburg, 05.07.2006 - S 12 KA 701/05  

    Abrechnung hämatologischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 172/10  

    Kassenärztliche Vereinigung - MKG-Chirurg - Honorarverteilung - abgestaffelte

  • SG Berlin, 30.11.2011 - S 83 KA 199/10  

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) der

  • SG Marburg, 06.07.2006 - S 12 KA 701/05  

    Vertragsarzt - Abrechnung von hämatologische Leistungen nach Abschn 13.3.4 EBM-Ä

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