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   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 86/96 R   

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BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 86/96 R (https://dejure.org/1998,6952)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 86/96 R (https://dejure.org/1998,6952)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 86/96 R (https://dejure.org/1998,6952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Vertragsarzt - Arzt - Vergütung - Operationen - Ambulant - Punktwert - Honorar

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 4a Satz 3; ; SGB V § 85 Abs 3a Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten, Honorarverteilung beim ambulanten Operieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 86/96 R
    Mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision rügt die Beklagte unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 7. Februar 1996 (BSGE 77, 279 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10; BSG SozR 3- 2500 § 85 Nr. 12) eine fehlerhafte Anwendung des § 85 Abs. 4a Satz 3 und des § 85 Abs. 3a Satz 6 SGB V. Aus der zutreffenden Beurteilung, daß der Gesetzgeber den Leistungsbereich ambulanter Operationen besonders habe fördern wollen, habe das Berufungsgericht unzutreffende Schlüsse auf den Umfang dieser Privilegierungsabsicht gezogen.

    Das ergibt sich aus den Senatsurteilen vom 7. Februar 1996 (BSGE 77, 277 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 sowie BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12), in denen sich der Senat bereits mit der abweichenden Rechtsauffassung des LSG, die auch im angefochtenen Urteil zum Ausdruck kommt, auseinandergesetzt hat (vgl ausdrücklich BSGE 77, 277, 285 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 59).

    Dort ist - worauf der Senat in den bereits mehrfach zitierten Urteilen vom 7. Februar 1996 (aaO) hingewiesen hat bestimmt, daß die KÄVen im Honorarverteilungsmaßstab sicherstellen müssen, daß die generelle Ausweitung der Leistungen keine Auswirkungen auf den Punktwert der hausärztlichen Grundvergütung nach § 87 Abs. 2a SGB V hat.

    Im übrigen ist die Beklagte ihrer vom Senat im Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95 - (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12) besonders hervorgehobenen Beobachtungs- und Anpasssungsverpflichtung hinsichtlich der von ihr erlassenen Vorschriften zur Honorarverteilung nachgekommen.

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 86/96 R
    Mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision rügt die Beklagte unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 7. Februar 1996 (BSGE 77, 279 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10; BSG SozR 3- 2500 § 85 Nr. 12) eine fehlerhafte Anwendung des § 85 Abs. 4a Satz 3 und des § 85 Abs. 3a Satz 6 SGB V. Aus der zutreffenden Beurteilung, daß der Gesetzgeber den Leistungsbereich ambulanter Operationen besonders habe fördern wollen, habe das Berufungsgericht unzutreffende Schlüsse auf den Umfang dieser Privilegierungsabsicht gezogen.

    Das ergibt sich aus den Senatsurteilen vom 7. Februar 1996 (BSGE 77, 277 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 sowie BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12), in denen sich der Senat bereits mit der abweichenden Rechtsauffassung des LSG, die auch im angefochtenen Urteil zum Ausdruck kommt, auseinandergesetzt hat (vgl ausdrücklich BSGE 77, 277, 285 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 59).

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B

    Bezugnahme auf andere Urteile und Entscheidung durch Berichterstatter im

    Er hat die Bildung separater Teilbudgets für Leistungen des ambulanten Operierens - ohne Zuschläge und ohne die Garantie von gestützten Mindest- oder festen Punktwerten - für die Jahre 1993 und 1994 als rechtens angesehen (BSGE 77, 279 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10, betr MKG-Chirurg in Niedersachsen; BSG SozR aaO Nr. 12, betr Augenarzt in Südwürttemberg, und BSG, Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 86/96 R -, betr Anästhesist in Nordwürttemberg).
  • LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 116/00

    Honorarverteilung in einem Quartal auf der Grundlage des einschlägigen

    Die hier vorgesehene Förderung des ambulanten Operierens bedeutet nicht, dass dieser Leistungsbereich von jeder Mengensteuerung freizustellen wäre oder dass dort eine Mengenausweitung ohne Rücksicht auf den Punktwertverfall in anderen Leistungsbereichen begünstigt werden dürfte (vgl. BSG, SozR 3-2500, § 85 Nrn.10, 12; BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, Az.: B 6 KA 86/96 R).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 25/98 B

    Zulässigkeit separater Teilbudgets für Leistungen des ambulanten Operierens

    Er hat die Bildung separater Teilbudgets für Leistungen des ambulanten Operierens - ohne Zuschläge und ohne die Garantie von gestützten Mindest- oder festen Punktwerten - für die Jahre 1993 und 1994 als rechtens angesehen (BSGE 77, 279 [BSG 07.02.1996 - 6 RKa 61/94] = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10, betr MKG-Chirurg in Niedersachsen; BSG SozR aaO Nr. 12, betr Augenarzt in Südwürttemberg, und BSG, Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 86/96 R -;, betr Anästhesist in Nordwürttemberg).
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