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   BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B   

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https://dejure.org/2004,18117
BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B (https://dejure.org/2004,18117)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B (https://dejure.org/2004,18117)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 6 KA 90/03 B (https://dejure.org/2004,18117)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B
    Sie stellt insbesondere keinen Rechtssatz des berufungsgerichtlichen Urteils dar, mit dem das LSG von den Rechtssätzen abgewichen sein soll, die die Beschwerdebegründung insbesondere dem Urteil des BSG vom 19. März 1997 - 6 RKa 43/96 - (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1) entnimmt.

    Zu dem "besonderen Versorgungsbedarf" im Sinne von Nr. 24 Satz 1 Buchst b der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte idF vom 9. März 1993 (BAnz Beil Nr. 110a) hat der Senat entschieden, dass das Vorliegen eines Versorgungsdefizits von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, ua von Zahl und Leistungsangebot der niedergelassenen Ärzte, Bevölkerungs- und Morbiditätsstruktur, Umfang und räumliche Verteilung der Nachfrage auf Grund der vorhandenen Verkehrsverbindungen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vorgaben für eine Berechnung des Versorgungsdefizits gibt es nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B -).
  • LSG Sachsen, 30.07.2009 - L 1 B 786/08 KA-ER

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Sonderbedarfszulassung für die

    Die ortsnahen fachkundigen Zulassungsinstanzen können nämlich nur ungefähr entscheiden, ob und inwieweit die bereits niedergelassenen Ärzte eine qualitativ ausreichende Versorgung gewährleisten, da zur Beantwortung dieser Frage eine Vielzahl von Faktoren - unter anderem Zahl und Leistungsangebot der niedergelassenen und ermächtigten Ärzte, Bevölkerungs- und Morbiditätsstruktur, Umfang und räumliche Verteilung der Nachfrage aufgrund der vorhandenen Verkehrsverbindungen (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S. 4; Beschluss vom 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B - juris Rn. 13) - in die Entscheidung einzubeziehen sind.

    Bezeichnenderweise stimmen die in § 34a Abs. 6 Bedarfsplanungs-RL-Ärzte aufgeführten Kriterien im Kern mit den Gesichtspunkten überein, von denen das Vorliegen eines lokalen wie eines qualitativen Versorgungsdefizits im Sinne von § 24 Satz 1 Buchst. a und b Bedarfsplanungs-RL-Ärzte abhängt, nämlich von Zahl und Leistungsangebot der niedergelassenen Ärzte, Bevölkerungs- und Morbiditätsstruktur, Umfang und räumlicher Verteilung der Nachfrage aufgrund der vorhandenen Verkehrsverbindungen (vgl. BSG, Beschluss vom 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B - juris Rn. 13; Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vorgaben für eine Berechnung des Versorgungsdefizits gibt es nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vorgaben für eine Berechnung des Versorgungsdefizits gibt es nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 126/12

    Vertragsärztliche Versorgung

    (siehe BSG-Beschluss vom 28. April 2004, Az. B 6 KA 90/03 B; Wenner: Auswirkungen des Weiterbildungsrechts von Ärzten und Psychotherapeuten auf das Vertragsarztrecht. GesR 2002, 1: 1-5).".
  • LSG Bayern, 10.10.2007 - L 12 KA 148/05

    Sonderbedarfszulassung von Internisten-Nephrologie zur Durchführung der

    Zumindest hält sich diese Entscheidung im Rahmen des den Zulassungsinstanzen bei der Frage des Sonderbedarfs nach Nr. 24 BedarfsplRL-Ä zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. z.B. BSG vom 28.04.2004, Az: B 6 KA 90/03 B).
  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 49/08

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung für beabsichtigten

    Vorgaben für eine Berechnung des Versorgungsdefizits gibt es nicht (vgl. BSG v. 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B - juris Rn. 13).
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