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   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R   

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BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R (https://dejure.org/1998,2145)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R (https://dejure.org/1998,2145)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 93/96 R (https://dejure.org/1998,2145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur der Abrechnung von Computertomografie-Leistungen eines Arztes für Neurologie, Psychiatrie und radiologische Diagnostik; Vornahme der abgerechneten Leistungen durch einen Vertretungsarzt; Qualifikation des Vertreters als Abrechnungsvoraussetzung

  • Judicialis

    Ärzte-ZV § 32 iVm EKV-Ä § 5 Ziff 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechenbarkeit ärztlicher Leistungen im Fall der Vertretung des Vertragsarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Praxisvertreter: Fachliche Qualifikation zur Erbringung von CT-Leistungen

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 895 (Ls.)
  • NZS 1998, 540
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Für Vertrauensschutzerwägungen bei objektiv fehlender Abrechnungsberechtigung ist nach der Rechtsprechung des Senats allenfalls Raum, wenn eine KÄV Kenntnis davon hatte, daß bestimmte, in ihrer Abrechenbarkeit umstrittene Leistungen regelmäßig erbracht wurden, und der betroffene Arzt seinerseits aus einer langjährigen unbeanstandeten Abrechnung der entsprechenden Leistungen seitens der KÄV den Schluß ziehen durfte, die KÄV stelle die Abrechnungsfähigkeit nicht in Frage (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 37 ff).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 28/96

    Gesetzliche Grenzen der Befugnisse der Gesamtvertragsparteien bei Ermittlung und

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, daß eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muß und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl zuletzt Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95

    Erlöschen der Genehmigung zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Eine solche Regelung dient der Sicherung einer hochstehenden Qualität der vertragsärztlichen Leistungserbringung und damit in erster Linie dem Wohl des Patienten und seinem berechtigten Interesse an einer qualitativ guten vertragsärztlichen Versorgung (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 7).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, daß eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muß und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl zuletzt Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Auch nach neuem Recht, das durch den prinzipiell gleichen Qualifikationsstandard von Vertragsarzt und Vertreter bzw angestelltem Arzt in der Vertragsarztpraxis (vgl zu letzterem BSGE 78, 291 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2) gekennzeichnet ist, hängt die Abrechnungsberechtigung für genehmigungsbedürftige Leistungen von der jeweils leistungsbezogen nachgewiesenen Qualifikation des Vertreters ab.
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass diese Grundsätze auch der rückwirkenden Erteilung einer Genehmigung entgegenstehen, die an Qualifikationsanforderungen nach § 135 Abs. 2 SGB V geknüpft ist (BSG Urteil vom 28.1.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = Juris RdNr 14).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (BSGE 80, 48, 50 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 f - Großgerätediagnostik - BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 93/96 R - Vertreterqualifikation - ebenso BSGE 78, 70, 90 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 46 - Zustimmung zur Methadonsubstitution -).
  • LSG Hessen, 12.12.2007 - L 4 KA 51/06

    Abrechnung im häuslichen Bereich erbrachter gynäkologischer Leistungen

    Es gelte im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein müsse und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkung für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten könne (BSG vom 28. Januar 1998, Az. B 6 KA 93/96).

    Die Entscheidung des BSG vom 28. Januar 1998 zum Az.: B 6 KA 93/96 betreffe einen völlig anders gelagerten Fall, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sei.

    Die Beklagte hat zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht im Urteil vom 28. Januar 1998, Az.: B 6 KA 93/96 R, ausgeführt hat, dass in dem System der vertragsärztlichen Leistungserbringung seit jeher der Grundsatz gilt, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 5456/10
    Von einer wissentlichen Duldung einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung könne nicht ausgegangen werden (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90; Urteil vom 28.01.1998, B 6 KA 93/96 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für Vertrauensschutzerwägungen bei objektiv fehlender Abrechnungsberechtigung gegebenenfalls dann Raum, wenn eine KÄV etwa Kenntnis davon hatte, dass bestimmte, in ihrer Abrechenbarkeit umstrittene Leistungen regelmäßig erbracht wurden, und der betroffene Arzt seinerseits aus einer langjährigen unbeanstandeten Abrechnung der entsprechenden Leistungen seitens der KÄV den Schluss ziehen durfte, die KÄV stelle die Abrechnungsfähigkeit nicht in Frage (BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - in Juris).

  • SG Marburg, 09.11.2005 - S 12 KA 36/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Leistungserbringung - keine rückwirkende

    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl. BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = NZS 1998, 540 ; BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 = NJW 1997, 3119 = NZS 1997, 536 ; BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 ).

    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl. BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = NZS 1998, 540 (juris Rdnr. 14); BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 = NJW 1997, 3119 = NZS 1997, 536 (juris Rdnr. 15); BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 (juris Rdnr. 15 f.)).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 5778/11
    Die vorliegende Situation sei mit einer "wissentlichen Duldung einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung" nicht vergleichbar (vgl. dazu: BSG, Urt. v. 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90; Urt. v. 28.01.1998, B 6 KA 93/96 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 4911/10

    Vertragsärztliche Versorgung - übendes Verfahren iS der

    Die vorliegende Situation ist mit einer "wissentlichen Duldung einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung" nicht vergleichbar (vgl. dazu: BSG, Urt. v. 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90; Urt. v. 28.01.1998, B 6 KA 93/96 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 6).
  • SG Marburg, 01.04.2016 - S 12 KA 466/15

    Honorar über 780er Quartalsprofil wird berichtigt, wenn niedergelassener Arzt

    Letztlich kann aber dahingestellt bleiben, ob der Kläger eine Genehmigung hätte erhalten können, da er diese nicht beantragt hat und eine solche nicht rückwirkend erteilt werden kann (vgl. für den Vertreter BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6, juris Rdnr. 17).
  • LSG Hessen, 31.05.2017 - L 4 KA 27/16

    Honorarberichtigung

    Letztlich könne aber dahingestellt bleiben, ob der Kläger eine Genehmigung hätte erhalten können, da er diese nicht beantragt habe und eine solche nicht rückwirkend erteilt werden könne (vgl. für den Vertreter BSG, Urt. v. 28. Januar 1998 - B 6 KA 93/96 R - juris Rdnr. 17).
  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 294/06

    Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung laborärztlicher Leistungen

    40 Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl. BSG, Urt. v. 28.01.1998 -B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = NZS 1998, 540 ; BSG, Urt. v. 29.01.1997 -6 RKa 24/96 -BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 = NJW 1997, 3119 = NZS 1997, 536 ; BSG, Urt. v. 28.01.1998 -B 6 KA 41/96 R - SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 ).
  • SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 785/08

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Berichtigung von

  • SG Marburg, 05.07.2006 - S 12 KA 271/05

    Vertragsarzt - Abrechnung von koloskopischen Leistungen

  • SG Mainz, 29.12.2006 - S 6 ER 276/06

    Vertragsarzt - Abrechnung von Abrechnungsziffern ohne Abrechnungsgenehmigung -

  • SG Marburg, 01.03.2010 - S 12 KA 8/10

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Vergütungsanspruch für Akupunkturleistungen

  • SG Marburg, 25.04.2007 - S 12 KA 786/06

    Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie - Leistungsausführung und

  • SG Marburg, 20.07.2011 - S 12 KA 286/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung und Abrechnung von

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