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   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R   

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BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R (https://dejure.org/1998,2120)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R (https://dejure.org/1998,2120)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 98/96 R (https://dejure.org/1998,2120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertreterversammlung - Beschränkung - Wahlprüfungsverfahren - mandatsrelevante Wahlfehler - Durchführung der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl - Geltung - Wahlrechtsgrundsätze - Mehrheitswahlrecht - Ein-Personen-Wahlkreis - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzt - Psychiater - Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Wahlprüfungsbeschwerde - Vertreterversammlung - Wahl - Wahlbezirk - Wahlprüfung - Wahlordnung - Wahlrechtsgrundsatz - Wahlanfechtungsklage

  • Judicialis

    SGB § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 268
  • NZS 1998, 585
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Sowohl das aus dem Demokratiegebot folgende Gebot einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung wie das Recht von Wahlbewerbern und Wahlberechtigten auf Wahlgleichheit verpflichten den Wahlgesetzgeber, ein Verfahren vorzusehen, das es erlaubt, Zweifeln an der Richtigkeit der Ermittlung des Wahlergebnisses nachzugehen, und eine Wahlprüfung einzurichten (BVerfGE 85, 148, 158).

    Dabei können grundsätzlich nur solche festgestellten Gesetzesverletzungen zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können (BVerfGE 4, 370, 372; BVerfGE 79, 173 f; BVerfGE 85, 148, 159).

    Umgekehrt könnte das Fehlen jeglicher Beschränkung der Wahlprüfung auf potentiell mandatsrelevante Wahlfehler dazu führen, daß Wahlen zu den VV'en auch wegen geringfügiger Wahl- oder Zählfehler, die erfahrungsgemäß nicht nur ganz selten vorkommen (vgl BVerfGE 85, 148, 158), wiederholt werden müßten.

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der Bundesgesetzgeber in Ausführung seines Regelungsauftrags nach Art. 38 Abs. 3 GG das Verfahren zur Wahl zum Deutschen Bundestag als Mehrheitswahl oder Verhältniswahl gestalten (zuletzt Urteil des BVerfG vom 10. April 1997, BVerfGE 95, 335, 349; insoweit nicht anders die Rechtsauffassung der vier Richter des BVerfG, die im Urteil vom 10. April 1997 ein abweichendes Ergebnis vertreten haben, BVerfGE 95, 335, 367, 370).

    Der Gesetzgeber muß auf der Grundlage der ihm obliegenden Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem die im Rahmen des jeweiligen Systems geltenden Maßstäbe der Wahlgleichheit beachten (vgl zuletzt BVerfGE 95, 335, 356, 354).

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Dabei können grundsätzlich nur solche festgestellten Gesetzesverletzungen zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können (BVerfGE 4, 370, 372; BVerfGE 79, 173 f; BVerfGE 85, 148, 159).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Die Grundsätze von Allgemeinheit, Freiheit und Gleichheit der Wahl gelten ungeachtet des nur auf die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschränkten Anwendungsbereichs des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich parlamentarischer Wahlen hinaus (vgl BVerfGE 71, 81, 94; von Münch, in: von Münch/Kunigk, Grundgesetzkommentar, Band 2, 3. Aufl, Art. 38 RdNr 5).
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96

    Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. August 1996 (BSGE 79, 105, 109 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 14) ausgeführt, daß die Auslegung, die die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG niedergelegten und teilweise in § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB V aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze in der Rechtsprechung insbesondere des BVerfG erfahren haben, auch für die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der KÄV gilt.
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 6/88

    Umfang des Wahlprüfungsverfahrens

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Dabei können grundsätzlich nur solche festgestellten Gesetzesverletzungen zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können (BVerfGE 4, 370, 372; BVerfGE 79, 173 f; BVerfGE 85, 148, 159).
  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    Die vom Kläger nach erfolgloser Durchführung des in § 32 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung der Beklagten für die Wahl der VV vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahrens erhobene Wahlanfechtungsklage (vgl § 131 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz sowie BSGE 71, 175, 177 = SozR 3-1500 § 55 Nr. 14) ist nach wie vor zulässig, obwohl bereits im November 1996 die VV der Beklagten für die Amtsperiode vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2000 neu gewählt worden ist.
  • BSG, 14.06.1984 - 8 RK 18/83

    Wahl zum Selbstverwaltungsorgan; Erwerben eines Mandats; Ungültige Wahl;

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundessozialgericht entschieden, daß die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf die Wahlanfechtungsklage nach § 57 Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) berechtigt und verpflichtet sind, die Wahlvorgänge bis zur Feststellung des Wahlergebnisses auf alle Verletzungen von Wahlrechtsvorschriften zu überprüfen, mit Ausnahme solcher Wahlfehler, die das Ergebnis der Wahl nicht beeinflussen können (mandatsirrelevante Wahlfehler; BSGE 57, 42, 45 = SozR 2100 § 48 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R

    Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.1.1998 dargelegt, dass die Grundsätze von Allgemeinheit, Freiheit und Gleichheit der Wahl ungeachtet des nur auf die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschränkten Anwendungsbereichs des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich parlamentarischer Wahlen hinaus gelten (BSGE 81, 268, 272 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 23 f) .

    Bezogen auf die Wahl der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane können nur solche Wahlfehler zur Stattgabe der Klage führen, die das Ergebnis der Wahl beeinflussen (BSGE 81, 268, 271 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 22) .

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 28/14 R

    Sozialversicherungswahl - Gültigkeit einer Vorschlagsliste einer

    Andererseits kann der Zweck des Prüfungsverfahrens nicht weiterreichen als derjenige der Wahl selbst: Da es dabei ausschließlich um die Feststellung der Mandatsverteilung geht, beschränkt sich auch das Prüfungsverfahren auf Fehler bei Zwischenentscheidungen, die diese Verteilung beeinflussen können; die Verletzung von Wahlvorschriften, die sich auf das Wahlergebnis letztlich nicht auswirkt (sog mandatsirrelevante Wahlfehler), bleibt infolgedessen im Wahlprüfungsverfahren unbeachtlich (zum Ganzen BSGE 81, 268, 270 f = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 22 mwN zur Rechtsprechung des BVerfG und des BSG) .
  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Ausgenommen sind solche Rechtsverstöße, die das Ergebnis der Wahl nicht beeinflusst haben können (sog mandatsirrelevante Wahlmängel, vgl BSG Urteile vom 8.9.2015 - B 1 KR 28/14 R - BSGE 119, 286 = SozR 4-2400 § 48 Nr. 2, RdNr 27; vom 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R - BSGE 92, 59 = SozR 4-2400 § 48 Nr. 1, RdNr 22; vom 28.1.1998 - B 6 KA 98/96 R - BSGE 81, 268, 270 f = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 22 und vom 14.6.1984 - 1/8 RK 18/83 - BSGE 57, 42, 45 = SozR 2100 § 48 Nr. 1 S 5; vgl auch die Begründung zum Regierungsentwurf eines § 58 SGB IV, BT-Drucks 7/4122, S 36: "Zu § 58 ist zu bemerken, daß in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht eine Wahlanfechtung keinen Erfolg haben kann, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflußt werden konnte; ein ausdrücklicher Hinweis hierauf im Gesetz erscheint entbehrlich") .

    Ausgenommen sind - wie oben ausgeführt - mandatsirrelevante Wahlmängel, um Wahlen nicht wegen geringfügiger Wahl- oder Zählfehler zu wiederholen und dadurch die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung in Frage zu stellen (vgl BSG Urteil vom 28.1.1998 - B 6 KA 98/96 R - BSGE 81, 268, 270 f = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 22, juris RdNr 17) .

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 173/18

    Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und

    Ob eine Übertragung dieser Grundsätze auf Sozialversicherungswahlen nur mit Einschränkungen möglich (BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 13) oder über Art. 3 Abs. 1 GG der in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit auch für Wahlen zur Vertreterversammlung verbindlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 20 f., für Wahlen zur Vertreterversammlung der KÄV), kann dahinstehen.

    Da es bei der Wahlprüfung ausschließlich um die Feststellung der Mandatsverteilung geht, beschränkt sich auch das Prüfverfahren auf Fehler, die diese Verteilung beeinflussen können (mandatsrelevante Fehler); die Verletzung von Wahlvorschriften, die sich auf das Wahlergebnis nicht ausgewirkt haben (mandatsirrelevante Fehler), bleibt daher im Wahlprüfungsverfahren unbeachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 26/02 R, juris, Rn. 22; Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 16).

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R

    Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ungültig?

    Ausgenommen sind solche Rechtsverstöße, die das Ergebnis der Wahl nicht beeinflusst haben können (sog mandatsirrelevante Wahlmängel, BSG Urteile vom 8.9.2015 - B 1 KR 28/14 R - BSGE 119, 286 = SozR 4-2400 § 48 Nr. 2, RdNr 27; vom 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R - BSGE 92, 59 = SozR 4-2400 § 48 Nr. 1, RdNr 22; vom 28.1.1998 - B 6 KA 98/96 R - BSGE 81, 268, 270 f = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 22 und vom 14.6.1984 - 1/8 RK 18/83 - BSGE 57, 42, 45 = SozR 2100 § 48 Nr. 1 S 5; Rauber, Wahlprüfung in Deutschland, 2005, S 73; vgl auch die Begründung zum Regierungsentwurf eines § 58 SGB IV, BT-Drucks 7/4122, S 36: "Zu § 58 ist zu bemerken, daß in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht eine Wahlanfechtung keinen Erfolg haben kann, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflußt werden konnte; ein ausdrücklicher Hinweis hierauf im Gesetz erscheint entbehrlich") .
  • LSG Bayern, 17.06.2015 - L 12 KA 5039/13

    Wahlanfechtungsklage, Anfechtungsberechtigung, Grundsatz der Chancengleichheit

    Die Auslegung, welche die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG niedergelegten und teilweise in § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB V aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erfahren haben, gilt auch für die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigung (BSG, Urteil vom 28.1.1998, B 6 KA 98/96 R).

    Eine Überprüfung von potentiellen Fehlern bei der Durchführung der Wahl der Feststellung des Wahlergebnisses ist damit nicht auf solche Vorschriften zu erstrecken, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Sitzverteilung beeinflusst haben können (BSG, Urteil vom 28.1.1998, B 6 KA 98/96 in Fortführung und Bestätigung von BSG, Urteil vom 14.6.1984, 1/8 RK 18/83; Steinmann-Munzinger in JurisPK-SGB V, 2. Auflage, § 80 SGB V, Rdnr. 41 mwN).

    Die Auslegung, welche die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG niedergelegten und teilweise in § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB V aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erfahren haben, gilt auch für die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigung (BSG, Urteil vom 28.1.1998, B 6 KA 98/96 R).

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18

    Sozialversicherung

    Ob eine Übertragung dieser Grundsätze auf Sozialversicherungswahlen nur mit Einschränkungen möglich (BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 13) oder über Art. 3 Abs. 1 GG der in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit auch für Wahlen zur Vertreterversammlung verbindlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 20 f., für Wahlen zur Vertreterversammlung der KÄV), kann dahinstehen.

    Da es bei der Wahlprüfung ausschließlich um die Feststellung der Mandatsverteilung geht, beschränkt sich auch das Prüfverfahren auf Fehler, die diese Verteilung beeinflussen können (mandatsrelevante Fehler); die Verletzung von Wahlvorschriften, die sich auf das Wahlergebnis nicht ausgewirkt haben (mandatsirrelevante Fehler), bleibt daher im Wahlprüfungsverfahren unbeachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 26/02 R, juris, Rn. 22; Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 16).

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R

    Sozialversicherungswahl - Friedenswahl - freie Liste - Vorschlagsliste -

    Andererseits kann der Zweck des Prüfungsverfahrens nicht weiterreichen als derjenige der Wahl selbst: Da es dabei ausschließlich um die Feststellung der Mandatsverteilung geht, beschränkt sich auch das Prüfungsverfahren auf diejenigen Fehler, die diese Verteilung beeinflussen können; die Verletzung von Wahlvorschriften, die sich auf das Wahlergebnis letztlich nicht auswirkt (sog mandatsirrelevante Wahlfehler), bleibt infolgedessen im Wahlprüfungsverfahren unbeachtlich (zum Ganzen BSGE 81, 268, 270 f = SozR 3-2500 § 80 Nr. 3 S 22 mwN zur Rechtsprechung des BVerfG und des BSG).
  • SG Mainz, 30.03.2005 - S 8 KA 570/04

    Wahl zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gültig

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist das gerichtliche Wahlprüfverfahren bei Wahlen von Selbstverwaltungsorganen von Selbstverwaltungskörperschaften, wie den Kassenärztlichen Vereinigungen, einerseits auf sog. mandatsrelevante Wahlfehler beschränkt (BSG, Urteil vom 14.06.1984 - 1/8 RK 18/83; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R; Urteil vom 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R).

    Diese allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich parlamentarischer Wahlen hinaus auch für Wahlen zum Vorstand von Selbstverwaltungskörperschaften (BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides;

    Sowohl diese Frage als auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der personellen Zusammensetzung der Mitglieder des Bewertungsausschusses und des Verfahrens zur Bestellung dieser Mitglieder waren bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Überprüfung (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - vom 26.01.1994 - 6 RKa 66/91 - vom 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 - = BSGE 82, 268 ff.; vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - B 6 KA 78/96 R -).
  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 174/18

    Sozialversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01

    Rechtmäßigkeit einesärztlichen Honorarabrechnungsbescheides; Wirksamkeit einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Vertragsarztrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Berlin, 24.10.2018 - S 87 KA 273/17

    Kassenärztliche Vereinigung - Durchführung von Vorstandswahlen - Festlegung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • LSG Saarland, 23.06.2016 - L 1 R 104/14

    Sozialversicherungswahl - Wahlausschreibung - wirksame Einreichung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
  • SG Münster, 09.12.2013 - S 2 KA 5/11
  • SG Mainz, 20.04.2005 - S 2 KA 588/04

    Wahl zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gültig

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