Rechtsprechung
   BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2329
BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R (https://dejure.org/1998,2329)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R (https://dejure.org/1998,2329)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - B 6 SF 1/97 R (https://dejure.org/1998,2329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Wirkungen der Pfändung und Überweisung einer Forderung auf dessen Rechtsnatur

  • Judicialis

    SGG § 51 Abs 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Drittschuldnerpflichten gemäß § 840 ZPO nach Pfändung einer sozialrechtlichen Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 895
  • MDR 1998, 1304
  • NZS 1999, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erhoben hatte, im anhängigen Prozeß zur Klage auf Feststellung der Haftung des Drittschuldners für den aus der Nichterfüllung der Auskunftspflicht entstandenen Schaden übergehen (Urteil vom 28. Januar 1981 - VIII ZR 1/80 - BGHZ 79, 275, 280).

    Gerade dies ist indessen nach der vom Senat geteilten Auffassung des BGH für den Pfändungsgläubiger unzumutbar und es erweist sich auch nicht als prozeßökonomisch (BGHZ 79, 275, 280).

  • LAG Köln, 17.11.1989 - 9 Sa 906/89

    Arbeitsgericht; Zuständigkeit; Lohnpfändung; Schadensersatzanspruch;

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen auch nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (vgl Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17. November 1989 - 9 Sa 906/89 - Anwaltsblatt 1990 S 277 sowie für Entscheidungen aus früherer Zeit Linke, ZZP 87 § 310 mit Fn 120/121 und zuletzt - ohne eine Begründung zur Zuständigkeit für erforderlich zu halten - LAG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 1995 - 16 Sa 1996/94 - BB 1995, 1248 ; für das Schrifttum vgl nur Stein/Jonas/Brehm, aaO, § 840 RdNr 26, 33; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, § 840 RdNr 19; Thomas/Putzo, aaO, § 840 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Bei diesem Auskunftsanspruch handele es sich nämlich nicht um die Geltendmachung eines Anspruchs des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, sondern um einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch des Pfändungsgläubigers gegen den Drittschuldner (Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 - = BAGE 47, 138 ff).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.1995 - 16 Sa 1996/94

    Haftung des Arbeitgebers: Drittschuldner - Erklärungspflicht

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen auch nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (vgl Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17. November 1989 - 9 Sa 906/89 - Anwaltsblatt 1990 S 277 sowie für Entscheidungen aus früherer Zeit Linke, ZZP 87 § 310 mit Fn 120/121 und zuletzt - ohne eine Begründung zur Zuständigkeit für erforderlich zu halten - LAG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 1995 - 16 Sa 1996/94 - BB 1995, 1248 ; für das Schrifttum vgl nur Stein/Jonas/Brehm, aaO, § 840 RdNr 26, 33; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, § 840 RdNr 19; Thomas/Putzo, aaO, § 840 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Durch die Pfändung und Überweisung einer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung wird die öffentlichrechtliche Natur eines Zahlungsanspruchs nicht geändert (BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Den zuvor vertretenen gegenteiligen Standpunkt des 5. Senats des BAG (BAGE 10, 39 ff) hat das BAG nicht mehr aufrechterhalten (vgl auch Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - - BAGE 65, 139 ff sowie Stein/Jonas/Brehm, ZPO aaO, § 840 RdNr 33).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Durch die Pfändung und Überweisung einer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung wird die öffentlichrechtliche Natur eines Zahlungsanspruchs nicht geändert (BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).
  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Den zuvor vertretenen gegenteiligen Standpunkt des 5. Senats des BAG (BAGE 10, 39 ff) hat das BAG nicht mehr aufrechterhalten (vgl auch Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - - BAGE 65, 139 ff sowie Stein/Jonas/Brehm, ZPO aaO, § 840 RdNr 33).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sei eröffnet, wenn ein Pfändungsgläubiger eine von ihm gepfändete Forderung, über deren Bestand die Sozialgerichte zu entscheiden haben, bei dem Sozialgericht einklage, nach Rechtshängigkeit den Klageantrag ändere und nunmehr anstelle der Zahlung auf der Grundlage von § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Feststellung der Schadensersatzpflicht des Drittschuldners wegen Nichterfüllung der Auskunftspflicht begehre (BSG, Beschluss vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R, juris, Rn. 7).

    Die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit bestehe dann weiter, wenn der Pfändungsgläubiger - wie hier - in einem bereits anhängigen sozialgerichtlichen Verfahren - über eine öffentlich-rechtliche Forderung im Wege der Klageänderung vom Zahlungsanspruch auf einen vollstreckungsrechtlichen Schadensersatzanspruch übergehe (BSG, Urteil vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R, juris, Rn. 11).

    Die Ausführungen des SG zum Rechtsweg sind zutreffend (vgl. BSG, Beschluss vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R, juris).

  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Der Umstand, dass der Honoraranspruch der Antragstellerin an die Beigeladene abgetreten worden ist, ändert die öffentlich-rechtliche Natur des Honoraranspruchs ebenso wenig wie eine Pfändung und Überweisung einer Forderung (vgl. BSG, Beschluss vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R - juris Rn. 8; Beschluss vom 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R - juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZB 18/13 - juris Rn. 9).
  • LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20

    Rechtsweg - Drittschuldnerklage - Klageänderung - Schadensersatz

    Für den Gläubiger sei es unzumutbar und es widerspräche der Prozessökonomie, ihn zur Geltendmachung eines auf § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützten Schadensersatzanspruches auf einen neuen Prozess vor dem Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit zu verweisen (BSG, Beschluss vom 12. Februar 1998 - B 6 SF 1/97 R -, juris, Rn. 9).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Die Rechtsnatur des Anspruchs ändert sich durch die Abtretung - ebensowenig wie durch die Pfändung (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 22 S 49) - nicht.
  • LG München II, 28.08.2019 - 2 T 3052/19

    Öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art bei Klage gegen

    Entsprechend dem Grundsatz der Sachnähe hat der Pfändungsgläubiger seine Leistungsklage gegen den Träger öffentlicher Gewalt als Drittschuldner (zB Finanzamt bei Pfändung eines Steuerguthabens) auf dem Rechtsweg zu verfolgen, der für den gepfändeten Anspruch eröffnet ist (BFH NJW 88, 1407; BSG NJW 99, 895 = MDR 98, 1304 - auch bei Klageänderung; VGH Kassel NJW 92, 1253; Stuttgart OLGR 99, 242).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - L 1 AS 562/18

    Auslegung einer Kostenübernahmeerklärung - Sittenwidrigkeit eine Pachtvertrages

    Der Sozialrechtsweg sei unter anderem dann eröffnet, wenn ein Pfändungsgläubiger eine von ihm gepfändete Forderung, über deren Bestand die Sozialgerichte zu entscheiden hätten, bei dem Sozialgericht einklage (Bezugnahme auf Bundessozialgericht -BSG, Urt. v. 12. Februar 1998 -B 6 SF 1/97 R-, juris- Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht