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   BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R   

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BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R (https://dejure.org/1998,1424)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R (https://dejure.org/1998,1424)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - B 7 AL 106/97 R (https://dejure.org/1998,1424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung - Vergleich - tarifliche Ausschlußfrist - Erfüllung - Anspruchsübergang - Anhörung - Entscheidungserheblichkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Rückforderung von Arbeitslosengeld - Konkursverfahren - Abfindungszahlung - Arbeitsentgeltanspruch

  • Judicialis

    AFG § 117 Abs. 4 Satz 2; ; SGB X § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung des Arbeitslosengeldes vom Arbeitnehmer wegen der Genehmigung der Zahlung von Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 83, 82
  • NZS 1999, 354
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89

    Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung,

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden und des 11. Senats sind damit die Voraussetzungen des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG erfüllt (vgl: BSGE 67, 221, 226 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nrn 7 und 11).

    Bereits in der Entscheidung vom 14. September 1990 ist ausführlich dargelegt, daß weder der Wortlaut des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG noch die Rechtsentwicklung entgegenstehen (BSGE 67, 221, 227 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) und widersprechender Literaturmeinung nicht gefolgt werden kann (vgl nunmehr: Gagel, AFG, Stand Januar 1998, RdNrn 213 ff zu § 117; Düe in Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, RdNr 70 zu § 117; derselbe in Niesel, SGB III, 1998, RdNr 38 zu § 143).

    Wenn der Gesetzgeber die Inanspruchnahme des Arbeitslosen nach dieser Bestimmung auf die Fälle hätte beschränken wollen, in denen der Arbeitgeber in Unkenntnis des Rechtsübergangs an den Arbeitslosen gezahlt hat, hätte er dies ohne weiteres durch eine dem Wortlaut des § 407 Abs. 1 BGB entsprechende Fassung des Gesetzes zum Ausdruck bringen können (BSGE 67, 221, 227 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Ihm dürfte im allgemeinen auch vorzuhalten sein, wissen zu müssen, daß ihm nicht gleichzeitig ungeschmälert Alg und Arbeitsentgelt zusteht (vgl BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Finden §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 117 Abs. 4 AFG uneingeschränkt Anwendung, besteht kein Grund für die Annahme, die Beklagte müsse, bevor sie die Zahlung genehmigt, zunächst in angemessener Weise ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht haben (noch offengelassen: BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Diesen eigenständigen Erstattungsanspruch konnte die Beklagte ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheids durch Verwaltungsakt geltend machen (vgl hierzu nur BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11, S 72 mwN).

    Da Doppelleistungen vermieden werden sollen (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11, S 71 mwN), werden auch nachträglich geschaffene Ansprüche auf Arbeitsentgelt für zurückliegende Zeiten des Alg-Bezugs von § 117 Abs. 1 und 4 AFG erfaßt (Denck, SGb 1986, 489, 491; Hanau, AuR 1984, 335, 336; zu § 117 Abs. 2 AFG vgl auch BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11, S 77 f).

    Zwar hätte der Kläger dann wohl die Dispositionsbefugnis über den schon bestehenden Arbeitsentgeltanspruch wegen des gesetzlichen Anspruchsübergangs auf die Beklagte verloren gehabt (vgl zu dem Problem nur BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11, S 74 f mwN); das bedeutet aber nicht, daß der Beklagten (als neuer Gläubigerin) gegenüber günstige Vereinbarungen nicht mehr hätten getroffen werden dürfen (Denck, aaO; wohl auch Hanau, aaO).

    Der angefochtene Bescheid vom 24. November 1989 enthält diejenigen Tatsachen, die nach § 24 Abs. 1 SGB X Gegenstand der Anhörung sind (vgl zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 1300 § 24 Nr. 7; SozR 3-4100 § 117 Nr. 11; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 61/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90

    Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Demgemäß hat sich der 11. Senat in einer späteren Entscheidung der Rechtsprechung des 7. Senats angeschlossen und ausdrücklich darauf hingewiesen, aus seiner früheren Entscheidung (SozR 3-4100 § 117 Nr. 1) könne "nichts Gegenteiliges geschlossen werden" (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7, S 47).

    Finden §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 117 Abs. 4 AFG uneingeschränkt Anwendung, besteht kein Grund für die Annahme, die Beklagte müsse, bevor sie die Zahlung genehmigt, zunächst in angemessener Weise ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht haben (noch offengelassen: BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 125/89

    Zahlungen mit befreiender Wirkung iS. von § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Aus der Entscheidung des 11. Senats vom 14. März 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 1) ergibt sich nichts anderes.

    Demgemäß hat sich der 11. Senat in einer späteren Entscheidung der Rechtsprechung des 7. Senats angeschlossen und ausdrücklich darauf hingewiesen, aus seiner früheren Entscheidung (SozR 3-4100 § 117 Nr. 1) könne "nichts Gegenteiliges geschlossen werden" (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7, S 47).

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Der angefochtene Bescheid vom 24. November 1989 enthält diejenigen Tatsachen, die nach § 24 Abs. 1 SGB X Gegenstand der Anhörung sind (vgl zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 1300 § 24 Nr. 7; SozR 3-4100 § 117 Nr. 11; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 61/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Beurteilungsmaßstab für die Entscheidungserheblichkeit iS des § 24 SGB X ist nämlich die Rechtsauffassung der Behörde (vgl: BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 7; BSG SozR 1300 § 24 Nr. 9).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Denn von einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur gesprochen werden, wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht denkbar ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (BSG aaO mwN; BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, AuB 1998, 186, 187 mwN).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84

    Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Nach Treu und Glauben kann nämlich eine solche Ausschlußklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerade dann nicht greifen, wenn die Forderung vergleichsweise anerkannt wurde (vgl: BAG, Urteil vom 22. Januar 1987 - 2 AZR 98/86 - mwN, unveröffentlicht; Urteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 108/84 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 17/92

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Im übrigen stellt § 117 Abs. 1 AFG hinsichtlich des Ruhens des Alg grundsätzlich nur darauf ab, ob der Arbeitslose Arbeitsentgelt tatsächlich erhält (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 14; BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 -, DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG); es liegt deshalb nahe, auch die Rechtsfolge des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG zu bejahen, wenn der Anspruch bereits "verfallen" war, gleichwohl aber eine Zahlung erfolgt ist.
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Auszug aus BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
    Zudem erleidet der Arbeitslose im Falle der Erstattung des Alg keine weiteren Nachteile; sein Anspruch auf Alg verlängert sich um die Tage, für die der Arbeitslose der Beklagten Alg erstattet hat (siehe hierzu nur BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 mwN - B 11 AL 97/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen), und die Zeit des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses mit Anspruch auf Arbeitsentgelt dient der Begründung einer neuen Anwartschaft (BSGE 59, 183, 186 f = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 18).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94

    Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

  • BAG, 22.01.1987 - 2 AZR 98/86

    Wahrung der tariflichen Ausschlußfrist bei Schliessung eines außergerichtlichem

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

    Die Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahrens setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) voraus, dass (a) die Behörde dem Betroffen in dem angefochtenen Verwaltungsakt die wesentlichen Tatsachen mitteilt, auf die sie ihre Entscheidung stützt, wobei es hinsichtlich der Wesentlichkeit auf die - u.U. unzutreffende - Rechtsauffassung der Behörde ankommt, (b) dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, zu den von der Behörde für entscheidungserheblich gehaltenen Tatsachen Stellung zu nehmen, wobei dies in der Regel durch die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids gewährleistet ist, es sei denn, die Behörde verwertet im Widerspruchsverfahren neue Tatsachen zu Lasten des Betroffenen, und (c) die Behörde im Widerspruchsbescheid erkennen lässt, dass sie die vorgebrachten Argumente des Widerspruchsführers zur Kenntnis genommen und abgewogen hat (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R -, juris Rn. 26; Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R -, juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R -, juris Rn. 29; Schütze, in: v. Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010 § 41 Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 128/14

    Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten

    Selbst für den Fall einer Anhörungspflicht sind aber zum einen Anhörungsschreiben aktenkundig, zum anderen wäre ein Anhörungsmangel jedenfalls mit Durchführung des Widerspruchsverfahrens nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X als geheilt anzusehen (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R - juris Rn. 26; BSG, Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - juris Rn. 26 ff.; BSG, Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R - juris Rn. 29; Senat, Urt. v. 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rn. 34; vgl. auch Senat, 19.12.2014 - L 9 AL 42/14 - unveröffentlicht; umfassend Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 15).
  • LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 21/12

    Sozialhilferecht: Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Geltendmachung eines

    Dabei hat es die Voraussetzungen der Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahren als gegeben angesehen, wenn (a) die Behörde dem Betroffen in dem angefochtenen Verwaltungsakt die wesentlichen Tatsachen mitteilt, auf die sie ihre Entscheidung stützt, wobei es hinsichtlich der Wesentlichkeit auf die - u.U. unzutreffende - Rechtsauffassung der Behörde ankommt, (b) dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, zu den von der Behörde für entscheidungserheblich gehaltenen Tatsachen Stellung zu nehmen, wobei dies in der Regel durch die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids gewährleistet ist, es sei denn, die Behörde verwertet im Widerspruchsverfahren neue Tatsachen zu Lasten des Betroffenen, und (c) die Behörde im Widerspruchsbescheid erkennen lässt, dass sie die vorgebrachten Argumente des Widerspruchsführers zur Kenntnis genommen und abgewogen hat -vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R -, juris Rn. 26; Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R -, juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R -, juris Rn. 29; Schütze, in: v. Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010 § 41 Rn. 15).
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