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   BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B   

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https://dejure.org/2000,4583
BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B (https://dejure.org/2000,4583)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B (https://dejure.org/2000,4583)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 116/99 B (https://dejure.org/2000,4583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Entscheidung - Sozialgerichtsurteil - Begründung des Widerspruchsbescheides

  • Judicialis

    SGG § 136 Abs 1 Nr 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Darstellung der Entscheidungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 476
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97

    Anwendbarkeit des § 70 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B
    Dies gilt um so mehr, als das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu Recht betont, daß die Regelungen der §§ 117 Abs. 5, 130b VwGO, die nach der Gesetzesbegründung Vorbild der sozialgerichtlichen Regelungen sind, lediglich klarstellende Funktion besitzen (vgl BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1997 - 2 B 103/97 - mwN, unveröffentlicht; Beschluß vom 2. Oktober 1998 - 5 B 94/98 - mwN, unveröffentlicht) und die Verweisung auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Prozeßbeteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück grundsätzlich zulässig ist (BVerwG Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 5 B 94.98
    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B
    Dies gilt um so mehr, als das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu Recht betont, daß die Regelungen der §§ 117 Abs. 5, 130b VwGO, die nach der Gesetzesbegründung Vorbild der sozialgerichtlichen Regelungen sind, lediglich klarstellende Funktion besitzen (vgl BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1997 - 2 B 103/97 - mwN, unveröffentlicht; Beschluß vom 2. Oktober 1998 - 5 B 94/98 - mwN, unveröffentlicht) und die Verweisung auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Prozeßbeteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück grundsätzlich zulässig ist (BVerwG Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
  • LSG Hessen, 24.11.2016 - L 1 KR 57/16

    Krankenversicherung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat gemäß § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die Ausführungen des Sozialgerichts im Gerichtsbescheid vom 27. Januar 2016 und gemäß §§ 153 Abs. 1, 136 Abs. 3 SGG auf die Ausführungen der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 10. Dezember 2012 (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 11. Auflage, § 153, RdNr. 5 mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 20. Januar 2000, B 7 AL 116/99 B); sie sind überzeugend und würdigen die fallentscheidenden Aspekte vollständig.
  • BSG, 31.05.2000 - B 7 AL 42/99 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs beim § 142 Abs. 2 SGG

    Zur schlüssigen Darlegung eines Verfahrensmangels hätte sich der Kläger hierzu zunächst mit der Vorschrift des § 153 Abs. 2 SGG auseinandersetzen müssen, die eine Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz und ggf sogar auf den angefochtenen Widerspruchsbescheid - jedenfalls für Urteile - zuläßt (vgl hierzu Beschluß des Senats vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 116/99 B -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22

    Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig

    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Antragsgegnerin in den angefochtenen Entscheidungen - insbesondere im Widerspruchsbescheid vom 10.10.2022 - die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).
  • LSG Hessen, 06.03.2019 - L 4 SO 31/18

    Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Sozialgerichts und auf die der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 31. Januar 2012 Bezug genommen werden (zur Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Sozialgerichts vgl. § 153 Abs. 2 SGG; zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid auf der Grundlage von § 153 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 3 SGG vgl. BSG, Beschluss vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 116/99 B -, SozR 3-1500 § 153 Nr. 10 = juris, Rn. 4 f.; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 153 Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - L 6 AS 526/15

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des

    Die Rechtsfrage ist vor diesem Hintergrund nicht klärungsbedürftig, da höchstrichterlich bereits geklärt u.a. durch den Beschluss des BSG vom 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B; danach ist eine Verweisung in den Entscheidungsgründen auf den Widerspruchsbescheid zulässig.
  • LSG Hamburg, 20.08.2008 - L 6 EG 1/06
    Der Senat hält die diesbezüglichen Ausführungen der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 23. Oktober 2003 für überzeugend und nimmt auf sie Bezug (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG i. V. m. § 153 Abs. 1 SGG; vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 116/99 B, SozR 3-1500 § 153 Nr. 10).
  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten in den angefochtenen Entscheidungen, die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).
  • BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 41/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Verfahrensrüge im

    Eine Bezugnahme auf den Gerichtsbescheid des SG ist zulässig (§ 153 Abs. 2 SGG ; vgl BSG vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B - SozR 3-1500 § 153 Nr. 10 RdNr 5).
  • BSG, 17.02.2011 - B 12 KR 64/10 B
    Zur schlüssigen Darlegung eines Verfahrensmangels hätte sich der Kläger hierzu zunächst mit der Vorschrift des § 153 Abs. 2 SGG auseinandersetzen müssen, die eine Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz und ggf sogar auf den angefochtenen Widerspruchsbescheid zulässt (vgl hierzu zB BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - L 2 KN 57/07

    Gewährung von Übergangsleistungen wegen einer Berufskrankheit; Erkrankung eines

    Insoweit folgt der Senat der Begründung des Bescheides vom 10.04.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.08.2006 und sieht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (vgl §§ 136 Abs. 3 und 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); BSG Beschluss vom 20.01.2000, B 7 AL 116/99 B, SozR 3-1500 § 153 Nr. 10; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage, § 153 Rdn. 5).
  • BSG, 20.04.2007 - B 4 R 575/06 B
  • LSG Hamburg, 29.06.2006 - L 5 AL 52/04

    Widerspruchsfrist bei Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Verschulden an der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 256/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2002 - L 5 VG 3/01
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