Rechtsprechung
BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis - berufliche Tätigkeit - abgebrochenes Studium
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Förderung einer Bildungsmaßnahme - Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit - Vorbeschäftigungszeit - Notwendige Förderung einer Bildungsmaßnahme - Berufliche Vortätigkeit - Teilnahme an einer förderungsfähigen Fortbildungsmaßnahme
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur beruflichen Fortbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (18)
- BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 97/88
Förderungsfähiger Personenkreis bei berufliche Fortbildung und Umschulung
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Dies ordnet § 7 Abs. 2 AFuU vom 23. März 1976 - ANBA 559 - (hier idF, die die Vorschrift durch die 19. Änderungsanordnung vom 8. März 1991 - ANBA 454 - erhalten hat) in ermächtigungskonformer Weise an (BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1 mwN;… SozR 3-4460 § 10 Nr. 1); insoweit trägt § 7 Abs. 2 AFuU der Forderung des Gesetzgebers nach einer hinreichenden praktischen Berufstätigkeit Rechnung (vgl BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).Liegt somit keine abgeschlossene Berufsausbildung iS des § 42 Abs. 1 AFG vor, ist eine berufliche Vortätigkeit von mindestens drei Jahren selbst dann erforderlich, wenn es sich um eine notwendige berufliche Fortbildung iS von § 44 Abs. 2 Satz 2 Nrn 1 bis 3 AFG gehandelt hätte (BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
Berücksichtigt werden können aber nur Tätigkeiten, die nach Eintritt in das Berufsleben ausgeübt werden (vgl BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1), also grundsätzlich nicht Studienzeiten.
Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (…BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7;… BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG; vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
Nach dieser Zielsetzung und dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG, der keine Beschränkungen nach der Art der beruflichen Tätigkeit enthält, genügt dem Begriff der beruflichen Tätigkeit zwar jegliche Tätigkeit im Berufsleben; insoweit muß es sich aber auch selbst bei weiter Auslegung der Vorschrift um praktische Berufserfahrung handeln (BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
Die Tätigkeit muß vielmehr wie ein Beruf ausgeübt werden, also auf Dauer ausgerichtet und als Existenzgrundlage für den Betroffenen geeignet sein und im allgemeinen seine Arbeitskraft voll in Anspruch nehmen (vgl zu diesen Voraussetzungen in anderem Zusammenhang BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
- BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 67/77
Berufliche Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Demgemäß hat der Senat bereits früher betont, daß auch die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 AFuU vom 18. Dezember 1969 (ANBA 1970, 85) mit seiner Forderung nach einer dreijährigen beruflichen Vortätigkeit vor der Förderung einer Umschulung nicht ohne weiteres zur Auslegung von § 42 Abs. 1 AFG herangezogen werden kann (BSGE 47, 233, 235 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7;… BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7;… BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG;… vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG…, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).
- BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 81/81
Berufliche Tätigkeit - Voraussetzung für die Förderung einer beruflichen …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Demgemäß hat der Senat bereits früher betont, daß auch die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 AFuU vom 18. Dezember 1969 (ANBA 1970, 85) mit seiner Forderung nach einer dreijährigen beruflichen Vortätigkeit vor der Förderung einer Umschulung nicht ohne weiteres zur Auslegung von § 42 Abs. 1 AFG herangezogen werden kann (…BSGE 47, 233, 235 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (…BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG;… vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG…, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).
- BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93
Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld - …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Hat danach der Kläger zwar eine Ausbildung zum Berufsflugzeugführer durchlaufen, so verfügt er damit gleichwohl nicht über eine "abgeschlossene Berufsausbildung" iS des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG; denn eine solche setzt einen Berufsabschluß in einem nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Beruf voraus, für den die Ausbildungszeit mit mindestens zwei Jahren festgesetzt ist (vgl zum "Anerkennungsakt" BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 1).Dies ordnet § 7 Abs. 2 AFuU vom 23. März 1976 - ANBA 559 - (hier idF, die die Vorschrift durch die 19. Änderungsanordnung vom 8. März 1991 - ANBA 454 - erhalten hat) in ermächtigungskonformer Weise an (…BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1 mwN; SozR 3-4460 § 10 Nr. 1); insoweit trägt § 7 Abs. 2 AFuU der Forderung des Gesetzgebers nach einer hinreichenden praktischen Berufstätigkeit Rechnung (…vgl BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).
Dieser Einschränkung ist auch § 7 Abs. 3 AFuU zu unterwerfen (noch offengelassen in BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 1).
- BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 19/90
Zum Ersatz des Ausbildungsgeldes durch das Übergangsgeld für eine …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Dies gilt schon deshalb, weil es sich im vorliegenden Fall unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt um eine einheitliche, aus mehreren Teilen bestehende Bildungsmaßnahme handelt (…vgl nur: BSGE 37, 163, 166 ff = SozR 4100 § 41 Nr. 1; SozR 3-4100 § 40 Nr. 6).Insoweit bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob dem früher für die berufliche Bildung zuständigen 9b-Senat in seiner Entscheidung vom 31. März 1992 (SozR 3-4100 § 40 Nr. 6) gefolgt werden kann.
- BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75
Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Um Ausbildung iS des § 40 AFG handelte es sich jedenfalls nicht; denn der Kläger hatte bereits mit dem Abschluß der ersten von ihm besuchten Bildungsmaßnahme (CPL II und IFR) den auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Beruf des Berufsflugzeugführers erreicht (so zum Berufsflugzeugführer BSGE 44, 54, 56 f = SozR 4100 § 36 Nr. 16).Ausbildung iS des § 40 AFG kann aber nur die erste zu einem auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluß führende Maßnahme der beruflichen Bildung sein; alle späteren Schritte sind demgemäß Fortbildung oder Umschulung (vgl nur: BSGE 44, 54, 56 mwN = SozR 4100 § 36 Nr. 16; Hennig in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand Juli 1998, RdNrn 29 und 30 zu § 40 mwN).
- BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 68/78
Berufliche Fortbildung - Berücksichtigung des Grundwehrdienstes - Zeitpunkt des …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (…BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7;… BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG;… vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1). - BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
Die Tätigkeit der Hausfrau stellt einen Beruf iSd Vorschriften des AFG über …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1;… vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9). - BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 33/72
Umschulungsmaßnahme und beruflicher Aufstieg - Zur Ausbildungsförderung von …
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1;… vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9). - BSG, 21.05.1986 - 11b RAr 15/85
Fortbildungsförderung - förderungsfähiger Personenkreis - berufliche Tätigkeit
Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (…BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7;… BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG; vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1). - BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73
Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche …
- BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
Teilnahme an einer Maßnahme iS. der Übergangsregelung des § 30 Abs. 2 AFuU, …
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
- BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von …
- BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen …
- BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93
BfA - Umschulung - Förderung
- BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73
Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung, …
- BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die …
- LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Damit kommt nur eine Förderung als (nicht förderungsfähige) Ausbildungsmaßnahme (und nicht als Weiterbildungsmaßnahme) in Betracht, da es sich um den ersten Berufsabschluss handelt und die Maßnahme ihrem objektiven Charakter nach auch nicht zumindest auf bereits erworbenen Kenntnissen aufbaut (zur Abgrenzung BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 4).Die Einordnung als Ausbildungsmaßnahme (im Sinne der §§ 59 ff SGB III) oder als Weiterbildungsmaßnahme (im Sinne des § 77 SGB III) ist unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (…BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2; Urteil vom 04.02.1999, B 7 AL 12/98 R = SozR 3-4100 § 42 Nr. 4 sowie SozR 4100 § 40 Nr. 12).
Ausbildung kann nur die erste zu einem auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss führende Maßnahme der beruflichen Bildung sein; alle späteren Schritte sind demgemäß Fortbildung oder Umschulung (vgl. noch zu § 40 AFG BSG, Urteil vom 04.02.1999, B 7 AL 12/98 R juris Rn 18;… BSG vom 21.6.1977, 7/12/7 RAr 109/75 = BSGE 44, 54 = SozR 4100 § 36 Nr. 16 mwN).
Auch eine Stufenausbildung (dazu BSG, Urteil vom 04.02.1999, B 7 AL 12/98 R juris Rn. 19) hatte die Klägerin offensichtlich nicht durchlaufen.
- BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R
Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums
Eine Berufsausbildung ist daher immer dann beendet, wenn der erste auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Abschluss erreicht ist (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-4100 § 42 Nr. 4). - BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Eine Förderung als Ausbildungsmaßnahme kommt nur in Betracht, wenn es sich um den ersten Berufsabschluss handelt und die Maßnahme ihrem objektiven Charakter nach auch nicht zumindest auf bereits erworbenen Kenntnissen aufbaut (zur Abgrenzung BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 4).
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R
Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung - …
Grundsätzlich hat der Senat hierzu klargestellt, dass die Abgrenzung einer Ausbildung iS der §§ 59 ff SGB III von einer Weiterbildung iS des § 77 SGB III nach dem jeweils objektiven Charakter der Maßnahme zu treffen ist (grundlegend BSG Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R = SozR 3-4100 § 42 Nr. 4 sowie BSG SozR 4100 § 40 Nr. 12; vgl auch Gagel, AFG, RdNr 2 zu § 41 AFG, EL 8). - LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 689/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Bindungswirkung …
Die Zuordnung ist vielmehr unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen, entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Bildungsangebotes selbst nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt (BSG, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R - SozR 4100 § 42 Nr. 4 zu §§ 40 - 42 Arbeitsförderungsgesetz; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - Senatsbeschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B - ;… Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77-96 Rdnr. 2a und 2b).Während die berufliche Weiterbildung nach § 77 Abs. 2 SGB III erkennbar auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer beruflichen Weiterbildung abstellt (BSG, Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.), baut eine Ausbildungsmaßnahme nicht auf bereits erworbene berufliche Kenntnisse auf.
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - dreijährige …
Zudem handele es sich um eine echte Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 77 SGB III in Form der Umschulung auf einen neuen Beruf und damit nicht um eine Ausbildung, dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u.a. Urteil vom 27. Juni 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R-, vom 05. Juni 2003 - B 11 Al 59/02 R-, vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - und vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R-).vertretenen Auffassung ist weder der erste Besuch einer Bildungsmaßnahme arbeitsförderungsrechtlich in jedem Fall eine Ausbildung, noch stellt jeder zweite Besuch einer Bildungsmaßnahme bei Vorliegen eines Berufsabschlusses eine Weiterbildung dar (so schon zu §§ 40, 41 und 42 Arbeitsförderungsgesetz : BSG Urteil vom 04. Februar 1999 B 7 AL 12/98 R in SozR-4100 § 42 Nr. 4).
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AS 1110/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - keine Förderung …
Die Zuordnung ist vielmehr unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen, entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Bildungsangebotes selbst nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt (BSG, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R - SozR 4100 § 42 Nr. 4 zu §§ 40 - 42 Arbeitsförderungsgesetz; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - ;… Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77-96 Rdnr. 2a und 2b).Während die berufliche Weiterbildung nach § 77 Abs. 2 SGB III erkennbar auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer beruflichen Weiterbildung abstellt (BSG, Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.), baut eine Ausbildungsmaßnahme nicht auf bereits erworbene berufliche Kenntnisse auf.
- BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 29/02 R
Anspruch auf Halbwaisenrenten während eines Promotionsstudiums
Eine Berufsausbildung ist daher immer dann beendet, wenn der erste auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Abschluss erreicht ist (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-4100 § 42 Nr. 4). - LSG Baden-Württemberg, 19.02.2009 - L 10 R 3055/08
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Begriff der Weiterbildung iS § 37 Abs 2 …
Nach der damaligen (siehe nur BSG, Urteil vom 4.2.1999, B 7 AL 12/98 R in SozR 3-4100 § 42 Nr. 4) Terminologie wurde zwischen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung unterschieden. - LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19
Rentenversicherungsrecht
Kommt es insoweit auf die Kriterien des Arbeitsförderungsrechts an, ist die Abgrenzung der Berufsausbildung im Sinne der §§ 56 ff. SGB III und der beruflichen Weiterbildung im Sinne der §§ 81 ff. SGB III ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und Vorbildung im Einzelfall allein anhand der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebots nach objektiven Kriterien vorzunehmen (so schon für das Arbeitsförderungsgesetz : BSG, Urteil vom 4. Februar 1999, B 7 AL 12/98 R = SozR 3-4100 § 42 Nr. 4; BSG…, Urteil vom 22. September 1976, 7 RAr 142/74 = SozR 4100 § 242 Nr. 3; zum Recht des SGB III: BSG…, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 28/07 R = SozR 4-4200 § 7 Nr. 9; BSG…, Urteil vom 29. Januar 2008, B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1; BSG…, Urteil vom 17. November 2005, B 11a AL 23/05 R - juris Rdnr. 19 m.w.N.; BSG…, Urteil vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 20/04 R - juris Rdnr. 13). - LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 7 AL 755/07
Berufliche Weiterbildung - berufliche Ausbildung - Abgrenzung - Förderfähigkeit - …
- LSG Sachsen, 21.12.2017 - L 7 AS 160/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - L 18 AL 310/09
Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben; Eingliederungsprognose
- LSG Sachsen, 21.12.2017 - L 7 AS 161/15
- LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AS 874/11
- BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 19/99 R
Förderung der berufliche Fortbildung - Bindungswirkung - Zugangsvoraussetzung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - L 9 AS 64/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05
Förderung der beruflichen Weiterbildung
- LSG Bayern, 04.10.2006 - L 8 AL 180/03
Förderungsfähigkeit der Weiterbildung zur Tanztherapeutin zur beruflichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 1 RA 134/01
Vormerkung einer Ausbildungs-Anrechnungszeit - Berufsausbildung - Erstausbildung …
- SG Bremen, 15.06.2011 - S 21 AS 569/10
Förderung einer Ausbildung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum …
- SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist …
- BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
Förderung einer Maßnahme zur Diätassistentin - Förderungsfähigkeit einer …
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
- LSG Baden-Württemberg, 03.11.2011 - L 7 AS 4659/11
- BSG, 28.07.2008 - B 14 AS 145/07 B
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 8 AL 4073/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2011 - L 9 AS 147/11