Rechtsprechung
   BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger Erwerb eines Hausgrundstückes von angemessener Größe - Wohnflächengrenze - Konkretisierung der Erwerbsabsicht

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe, alsbaldiger Erwerb eines Hausgrundstückes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf, 22.04.1999 - S 21 (17 7) AL 180/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2001 - L 12 AL 108/99
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats zur Alhi vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R), da darin offengelassen worden sei, ob Abschläge von den Wohnflächen zulässig seien.

    Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung iS der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (zur Alhi vgl nur BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3; BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279; zum BSHG vgl nur BVerwGE 59, 294, 300 mwN zur Rechtsprechung).

    Nach diesen Regelungen war ebenfalls nur die Größe der Immobilie maßgeblich für die Bestimmung der Angemessenheit (hierzu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279).

    Zur Bestimmung der angemessenen Größe sind bislang die Wohnflächengrenzen des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 iVm Abs. 2 des 2. WoBauG herangezogen worden, wenn es sich um einen Zeitraum handelte, in dem diese Vorschrift noch in Kraft war (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO).

    Der Senat orientiert sich deshalb im Grundsatz weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG, hält aber eine Differenzierung nach der Anzahl der Personen für geboten, die in der Rechtsprechung zur Alhi bereits erwogen worden ist (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10), über die in der bisherigen Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohneigentum auf der Grundlage der AlhiV aber nicht entschieden werden musste (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), etwa weil im konkreten Fall der Grenzwert von 120 bzw 130 qm bei weitem überschritten wurde (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 50).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Ein solcher Fall unterscheide sich von der vom Bundessozialgericht (BSG) zum Arbeitslosenhilferecht entschiedenen Fallgestaltung (Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), bei der es um die Anschaffung eines Hausgrundstücks mit dem nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit noch vorhandenen Vermögen gegangen sei.

    Mit der vom LSG zugelassenen Revision macht die Beklagte geltend, das Hausgrundstück sei kein privilegiertes Vermögen iS von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Die Wohnfläche von 159 qm für vier Personen sei unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO) unangemessen groß.

    Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des 7b. Senats, der sich der erkennende Senat anschließt, ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (vgl auch zur Alhi - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr 24).

    Für seine Rechtsmeinung kann sich das LSG auch nicht auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R) stützen.

  • BSG, 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R  

    Sozialrecht - Angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks

    Ein solcher Fall unterscheide sich von der vom Bundessozialgericht (BSG) zum Arbeitslosenhilferecht entschiedenen Fallgestaltung (Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), bei der es um die Anschaffung eines Hausgrundstücks mit dem nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit noch vorhandenen Vermögen gegangen sei.

    Mit der vom LSG zugelassenen Revision macht die Beklagte geltend, das Hausgrundstück sei kein privilegiertes Vermögen iS von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Die Wohnfläche von 159 qm für vier Personen sei unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO) unangemessen groß.

    Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des 7b. Senats, der sich der erkennende Senat anschließt, ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (vgl auch zur Alhi - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr 24).

    Für seine Rechtsmeinung kann sich das LSG auch nicht auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R) stützen.

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