Rechtsprechung
| BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger Erwerb eines Hausgrundstückes von angemessener Größe - Wohnflächengrenze - Konkretisierung der Erwerbsabsicht
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe, alsbaldiger Erwerb eines Hausgrundstückes
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
AFG § 137 Abs. 2; AlhiV § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 22.04.1999 - S 21 (17 7) AL 180/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2001 - L 12 AL 108/99
- BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R
Wird zitiert von ... (39)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats zur Alhi vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R), da darin offengelassen worden sei, ob Abschläge von den Wohnflächen zulässig seien.Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung iS der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (…zur Alhi vgl nur BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3;… BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279; zum BSHG vgl nur BVerwGE 59, 294, 300 mwN zur Rechtsprechung).
Nach diesen Regelungen war ebenfalls nur die Größe der Immobilie maßgeblich für die Bestimmung der Angemessenheit (hierzu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279).
Zur Bestimmung der angemessenen Größe sind bislang die Wohnflächengrenzen des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 iVm Abs. 2 des 2. WoBauG herangezogen worden, wenn es sich um einen Zeitraum handelte, in dem diese Vorschrift noch in Kraft war (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO).
Der Senat orientiert sich deshalb im Grundsatz weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG, hält aber eine Differenzierung nach der Anzahl der Personen für geboten, die in der Rechtsprechung zur Alhi bereits erwogen worden ist (…BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10), über die in der bisherigen Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohneigentum auf der Grundlage der AlhiV aber nicht entschieden werden musste (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), etwa weil im konkreten Fall der Grenzwert von 120 bzw 130 qm bei weitem überschritten wurde (…BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 50).
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Ein solcher Fall unterscheide sich von der vom Bundessozialgericht (BSG) zum Arbeitslosenhilferecht entschiedenen Fallgestaltung (Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), bei der es um die Anschaffung eines Hausgrundstücks mit dem nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit noch vorhandenen Vermögen gegangen sei.Mit der vom LSG zugelassenen Revision macht die Beklagte geltend, das Hausgrundstück sei kein privilegiertes Vermögen iS von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Die Wohnfläche von 159 qm für vier Personen sei unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO) unangemessen groß.
Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des 7b. Senats, der sich der erkennende Senat anschließt, ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (vgl auch zur Alhi - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr 24).
Für seine Rechtsmeinung kann sich das LSG auch nicht auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R) stützen.
- BSG, 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R
Sozialrecht - Angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks
Ein solcher Fall unterscheide sich von der vom Bundessozialgericht (BSG) zum Arbeitslosenhilferecht entschiedenen Fallgestaltung (Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), bei der es um die Anschaffung eines Hausgrundstücks mit dem nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit noch vorhandenen Vermögen gegangen sei.Mit der vom LSG zugelassenen Revision macht die Beklagte geltend, das Hausgrundstück sei kein privilegiertes Vermögen iS von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Die Wohnfläche von 159 qm für vier Personen sei unter Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO) unangemessen groß.
Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des 7b. Senats, der sich der erkennende Senat anschließt, ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (vgl auch zur Alhi - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr 24).
Für seine Rechtsmeinung kann sich das LSG auch nicht auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R) stützen.
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Im vorliegenden Fall stellt sich auch nicht die Frage, wie weit der Verordnungsgeber die Vermögensanrechnung bei der Alhi derjenigen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG angleichen dürfte (zur Argumentation hinsichtlich eines "Abstandsgebots" zwischen beiden Leistungen s Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R, Umdruck S 10 f); jedenfalls mit § 6 Abs. 4 AlhiV in der hier anwendbaren Fassung sind etwaige Grenzen einer Annäherung beider Leistungen nicht überschritten (s hierzu Spellbrink, SGb 2000, 296 ff, insbes 298).Mit dieser Argumentation verkennt die Revision das Verhältnis der Privilegierungstatbestände des § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AlhiV einerseits zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiV andererseits (hierzu zuletzt Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R).
- BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung
Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats zur Alhi vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R), da darin offengelassen worden sei, ob Abschläge von den Wohnflächen zulässig seien.Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung iS der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (…zur Alhi vgl nur BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3;… BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279; zum BSHG vgl nur BVerwGE 59, 294, 300 mwN zur Rechtsprechung).
Nach diesen Regelungen war ebenfalls nur die Größe der Immobilie maßgeblich für die Bestimmung der Angemessenheit (hierzu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279).
Zur Bestimmung der angemessenen Größe sind bislang die Wohnflächengrenzen des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 iVm Abs. 2 des 2. WoBauG herangezogen worden, wenn es sich um einen Zeitraum handelte, in dem diese Vorschrift noch in Kraft war (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO).
Der Senat orientiert sich deshalb im Grundsatz weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG, hält aber eine Differenzierung nach der Anzahl der Personen für geboten, die in der Rechtsprechung zur Alhi bereits erwogen worden ist (…BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10), über die in der bisherigen Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohneigentum auf der Grundlage der AlhiV aber nicht entschieden werden musste (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), etwa weil im konkreten Fall der Grenzwert von 120 bzw 130 qm bei weitem überschritten wurde (…BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 50).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06
Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des …
Das Privileg findet seine Berechtigung vielmehr allein in dem Zweck, die Anspruchsberechtigten vor dem Zwang zum Wohnungswechsel als Folge der Verwertung zu schützen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R).Auch im Rahmen des § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist danach die Angemessenheit ausschließlich auf die Größe des Objekts zu beziehen, andere wertbildende Faktoren bleiben dagegen grundsätzlich außer Betracht (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R).
- BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine …
Der Senat hat zur Auslegung der Wendung "von angemessener Größe" zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiV 1974 entschieden, dass grundsätzlich auf die Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (BGBl I 1994, 2137), in Kraft bis 31. Dezember 2001, abzustellen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 7 AS 79/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines selbstbewohnten Hausgrundstückes sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.05.1990, Az.: 11 RAr 33/88, Urteil vom 17.12.2002, Az.: B 7 AL 126/01 R) grundsätzlich auf die gesamte Wohnfläche des Hauses, nicht nur auf die von der Klägerin bewohnte Fläche abzustellen.Etwas anderes könne ausnahmsweise nur dann gelten, wenn die Nutzung auf einem dem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil, so etwa durch Aufteilung der Wohnfläche in getrennte Wohnungen, beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.06.1992, 5 C 19/89, BSG, Urteil vom 17.12.2002, a.a.O.).
Nur wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt ist, kann für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen ist, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzen Teil des Grundstücks abgestellt werden (BVerwG…, Urteil vom 25.06.1992, Az.: 5 C 19/89, Rdn. 12; BSG…, Urteil vom 30.05.1990, Az.: 11 RAr 33/88, Rdn. 30, Urteil vom 17.12.2002, Az.: B 7 AL 126/01 R, Rdn. 36).
- BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Da die vom Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnte Eigentumswohnung eine Größe von 100 qm aufweist, dürften - vorbehaltlich weiterer Feststellungen - die Voraussetzungen einer Privilegierung dieses Vermögensbestandteils gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 5 AlhiV 2002 gegeben gewesen sein (zur Auslegung des Rechtsbegriffs "angemessene Größe" vgl Urteil des Senats vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R - SGb 2003, 279). - BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Solange eine Teilung nicht vorliegt, ist daher das Hausgrundstück der Kläger in seiner Gesamtheit zu beurteilen (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R - juris RdNr 35; BSG Urteil vom 30.5. 1990 - 11 RAr 33/88 - juris RdNr 30; BVerwG Urteil vom 25.6. 1992 - 5 C 19/89 - BVerwGE 90, 252 ff). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 112/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AL 25/08
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- SG Aurich, 13.09.2006 - S 15 AS 103/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - L 12 AS 4/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Hessen, 10.10.2005 - L 7 AS 57/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
Sozialhilfe
- LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07
Definition der "Kosten der Unterkunft".
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AL 2120/09
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - L 6 AS 20/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2004 - L 9 AL 199/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 8 AL 12/04
Verwertung einer Kapitallebensversicherung bei Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 30 AL 62/06
Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit; …
- LSG Bayern, 15.01.2004 - L 11 AL 327/02
- LSG Hessen, 14.09.2004 - L 10 AL 98/04
- LSG Brandenburg, 29.10.2004 - L 8 AL 225/00
- LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 69/05
- SG Berlin, 28.02.2007 - S 102 AS 1964/06
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Instandhaltungskostenpauschale - selbst …
- LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
1. Zur Frage der Feststellungslast bei der Aufhebung und Rückforderung von …
- LSG Brandenburg, 12.10.2000 - L 8 AL 225/00
- LSG Bayern, 18.07.2006 - L 7 B 136/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
- SG Düsseldorf, 23.05.2011 - S 10 AS 278/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Köln, 02.07.2012 - S 33 AS 2095/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
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