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   BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R   

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BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R (https://dejure.org/2000,2878)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R (https://dejure.org/2000,2878)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 20/99 R (https://dejure.org/2000,2878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Minderung - Arbeitnehmer - Beschäftigungsverhältnis - Kündigung - Sperrzeit

  • Judicialis

    AFG § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des Beendigungszeitpunktes des Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist im Hinblick auf die Entscheidung des SG der Bescheid vom 28. Juli 1994 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. August 1994, mit dem die Beklagte es abgelehnt hat, ihre Bescheide vom 8. Februar 1994 und 29. März 1994 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 29. April 1994 und 21. Juli 1994 zurückzunehmen, soweit mit diesen Bescheiden eine Minderung der Alg-Anspruchsdauer um 72 Tage verfügt worden ist (vgl zu der Möglichkeit einer einheitlichen Regelung durch mehrere Bescheide BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Würde eine Regelsperrzeit für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten oder liegen sonstige im Gesetz im einzelnen bezeichnete Härtefälle vor, verkürzt sich die Regelsperrzeit gemäß § 119 Abs. 2 AFG iVm § 119a AFG (vgl näher hierzu nur das Senatsurteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit Urteilen vom 5. August 1999 hat der Senat entschieden, daß ein Arbeitnehmer, der ein bereits vom Arbeitgeber gekündigtes Beschäftigungsverhältnis mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt löst, den Eintritt einer Sperrzeit für die Gewährung von Alg nicht dadurch vermeiden kann, daß er Alg erst für die Zeit beansprucht, in der er ohnedies aufgrund der Kündigung arbeitslos gewesen wäre (B 7 AL 14/99 R und B 7 AL 38/98 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen); der Arbeitslose kann zwar durch eine spätere Antragstellung die unmittelbaren Rechtsfolgen des Ruhens seines Alg-Anspruchs vermeiden, nicht jedoch den Eintritt der Sperrzeit selbst und das kalendermäßige Ablaufen dieser Sperrzeit mit der weiteren Folge einer Minderung der Anspruchsdauer verhindern (BSG aaO).

    Ob er der Versichertengemeinschaft einen Schaden zugefügt hat, ist ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Grundgedanke der Sperrzeit ist es nämlich, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl nur BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Zulässigerweise hat sich der Kläger mit seiner Klage auch darauf beschränkt, allein die Aufhebung der Verfügung über die Minderung der Anspruchsdauer anzugreifen (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 23 f).

    Zwar war die Berufung auch ohne Zulassung gemäß §§ 143, 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG in der seit 1. März 1993 geltenden Fassung mit Rücksicht auf den Beschwerdegegenstandswert von mehr als 1.000,00 DM (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 23) statthaft, so daß entgegen der Ansicht der Beklagten und des SG die von der Beklagten aufgrund der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (§ 145 SGG) unzulässig war.

    Der Kläger hat sein Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst, daß er einen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führenden Vertrag geschlossen hat (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 25 mwN).

    Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu dem gewählten Zeitpunkt liegt nicht allein in der Zahlung einer Abfindung (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 25 f mwN); erforderlich sind vielmehr überlagernde Sachzwänge in der betrieblichen Situation des Arbeitnehmers (BSG aaO).

  • BSG, 06.02.1997 - 10 BKg 14/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren, keine Umdeutung der

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Diese Rechtsfolge beruht mithin auf einer Fiktion und widerspricht nicht der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Unzulässigkeit einer Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung/Revision bzw umgekehrt (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 und § 158 Nr. 1; SozR 1500 § 160a Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R -, unveröffentlicht; BFH, Urteil vom 21. Dezember 1984 - III R 140/84 -, unveröffentlicht; Urteil vom 13. Juli 1994 - VIII R 23/94 -, BFH/NV 1995, 231; BVerwG BayVBl 1974, 708).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R

    Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Folgewirkung -

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Diese Rechtsfolge beruht mithin auf einer Fiktion und widerspricht nicht der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Unzulässigkeit einer Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung/Revision bzw umgekehrt (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 und § 158 Nr. 1; SozR 1500 § 160a Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R -, unveröffentlicht; BFH, Urteil vom 21. Dezember 1984 - III R 140/84 -, unveröffentlicht; Urteil vom 13. Juli 1994 - VIII R 23/94 -, BFH/NV 1995, 231; BVerwG BayVBl 1974, 708).
  • BFH, 21.12.1984 - III R 140/84
    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Diese Rechtsfolge beruht mithin auf einer Fiktion und widerspricht nicht der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Unzulässigkeit einer Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung/Revision bzw umgekehrt (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 und § 158 Nr. 1; SozR 1500 § 160a Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R -, unveröffentlicht; BFH, Urteil vom 21. Dezember 1984 - III R 140/84 -, unveröffentlicht; Urteil vom 13. Juli 1994 - VIII R 23/94 -, BFH/NV 1995, 231; BVerwG BayVBl 1974, 708).
  • BFH, 13.07.1994 - VIII R 23/94

    Umdeutung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine wirksame

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Diese Rechtsfolge beruht mithin auf einer Fiktion und widerspricht nicht der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Unzulässigkeit einer Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung/Revision bzw umgekehrt (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 und § 158 Nr. 1; SozR 1500 § 160a Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R -, unveröffentlicht; BFH, Urteil vom 21. Dezember 1984 - III R 140/84 -, unveröffentlicht; Urteil vom 13. Juli 1994 - VIII R 23/94 -, BFH/NV 1995, 231; BVerwG BayVBl 1974, 708).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Mit Urteilen vom 5. August 1999 hat der Senat entschieden, daß ein Arbeitnehmer, der ein bereits vom Arbeitgeber gekündigtes Beschäftigungsverhältnis mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt löst, den Eintritt einer Sperrzeit für die Gewährung von Alg nicht dadurch vermeiden kann, daß er Alg erst für die Zeit beansprucht, in der er ohnedies aufgrund der Kündigung arbeitslos gewesen wäre (B 7 AL 14/99 R und B 7 AL 38/98 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen); der Arbeitslose kann zwar durch eine spätere Antragstellung die unmittelbaren Rechtsfolgen des Ruhens seines Alg-Anspruchs vermeiden, nicht jedoch den Eintritt der Sperrzeit selbst und das kalendermäßige Ablaufen dieser Sperrzeit mit der weiteren Folge einer Minderung der Anspruchsdauer verhindern (BSG aaO).
  • BVerwG, 19.07.1974 - VI C 63.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
    Diese Rechtsfolge beruht mithin auf einer Fiktion und widerspricht nicht der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Unzulässigkeit einer Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung/Revision bzw umgekehrt (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 und § 158 Nr. 1; SozR 1500 § 160a Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R -, unveröffentlicht; BFH, Urteil vom 21. Dezember 1984 - III R 140/84 -, unveröffentlicht; Urteil vom 13. Juli 1994 - VIII R 23/94 -, BFH/NV 1995, 231; BVerwG BayVBl 1974, 708).
  • LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08

    Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung -

    Diese Begriffspaarung entstammt der Arbeitslosenversicherung und dient dazu, Arbeitnehmern nach Verlust des Arbeitsplatzes die Absicherung durch Arbeitslosengeldbezug zukommen zu lassen und gleichzeitig im Falle einer späteren arbeitsgerichtlichen Feststellung des Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses die Beitragspflicht des Arbeitgebers zu ermöglichen (zu dieser Begriffspaarung Gagel, SGb 1981, 253; SGb 1985, 268; BSG Urteil vom 26.11.1985 - 12 RK 51/83;zum Eintritt einer Sperrzeit nach § 144 SGB III bereits ab tatsächlicher Nichtarbeit Lilienfeld/Spellbrink RdA 2005, 88; Gagel NZA 2005, 1328; BSG Urteil vom 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R; diese Differenzierung sieht als überflüssig ebenso wie irreführend an: Rolfs, Das Versicherungsprinzip im Sozialversicherungsrecht [2000], S. 321ff.; Spellbrink/Eicher/Rolfs, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts [2003], § 29 Rn. 16; Rolfs Anm. zu BAG AP BGB § 119 Nr. 15).
  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 204/06

    Eintritt einer Sperrzeit der Gewährung eines Arbeitslosengeldes wegen

    Die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses i.S.d. § 144 SGB III kann auch dadurch erfolgen, dass ein zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führender Vertrag geschlossen wird (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 20.01.2000, B 7 AL 20/99 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Ein derartiger wichtiger Grund liege dann vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden könne (Verweis auf BSG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 7 AL 20/99 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - L 12 AL 221/04

    Arbeitslosenversicherung

    Denn die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses kann auch dadurch erfolgen, dass ein zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führender Vertrag geschlossen wird (Bundessozialgericht - BSG - Urt. v. 20.01.2000, B 7 AL 20/99 R).
  • LSG Niedersachsen, 28.03.2002 - L 5 VS 2/02
    Ein eindeutig eingelegter Rechtsbehelf kann jedoch in einen anderen nicht umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; aA möglicherweise Meyer-Ladewig, § 151 Rn 11a; zur fehlenden Umdeutungsmöglichkeit einer Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BSG SozR 3 - § 144 Nr. 11; BSG SozR 3 - 1500, § 158 Nr. 1; BSG v. 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R = DBlR 4560a SGG/§ 145; BSG v. 20. Januar 2000 = B 7 AL 20/99 R).
  • SG Detmold, 09.06.2004 - S 10 (12) AL 181/02
    Denn die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses kann auch dadurch erfolgen, dass ein zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führender Vertrag geschlossen wird (Bundessozialgericht - BSG - Urt. v. 20.1.2000, B 7 AL 20/99 R).
  • SG Stade, 12.10.2011 - S 16 AL 38/11

    Sperrzeit tritt auch ein bei einvernehmlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG löst der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis iSv § 144 SGB III, wenn er es selbst kündigt oder einen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnis führenden Vertrag schließt (vgl BSG, Urteil vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 20/99 R).
  • SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 169/09

    Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt eine versicherungswidriges

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