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   BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B   

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https://dejure.org/2001,3030
BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B (https://dejure.org/2001,3030)
BSG, Entscheidung vom 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B (https://dejure.org/2001,3030)
BSG, Entscheidung vom 29. März 2001 - B 7 AL 214/00 B (https://dejure.org/2001,3030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel - Verböserungsverbot - Arbeitslosenhilfe - Ne ultra petita - Error in iudicando - Error in procedendo

  • Judicialis

    SGG § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 123, § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 504
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B
    Der Senat kann offenlassen, ob er dieser Ansicht nach altem Recht gefolgt wäre (aA zB Krebs, ZfS 1963, 81, 82 unter Hinweis auf Bundesgerichtshof vom 12. Mai 1958, BGHZ 27, 249, 252 f).

    So schließt diese Vorschrift die Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (freie richterliche Beweiswürdigung) - eines (bloßen) "error in iudicando" (vgl BGH vom 12. Mai 1958, BGHZ 27, 249, 253 zur Parallelvorschrift des § 286 Zivilprozeßordnung) - ebenso ausdrücklich von der Geltendmachung als Verfahrensmangel zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde aus wie eine Verletzung des § 103 (Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen; nur rügbar, wenn das LSG einem Beweisantrag nicht gefolgt ist) oder des § 109 (Anhörung eines bestimmten Arztes) SGG.

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 9/94

    Anspruch auf Waisenrente - Zulässigkeit einer Berufung in Angelegenheiten der

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B
    Immerhin waren doch auch nach der früheren Rechtsprechung andere Verstöße gegen § 123 SGG durchaus als Verfahrensfehler im og Sinne verstanden worden (vgl BSG vom 26. August 1994 - 13 RJ 9/94, HVBG-Info 1995, 307 mwN zur älteren Rechtsprechung); überdies erscheint ein Auslegungsergebnis zweifelhaft, durch das einem Kläger - wie hier - jegliche Möglichkeit genommen wird, sich gegen eine Berufungsentscheidung zu wehren, die zu Unrecht sowie zu seinen Ungunsten den Streitgegenstand eines von ihm angestrengten Verfahrens ausweitet und ihm den Anspruch auf eine Leistung in einem bisher nicht streitbefangenen Zeitraum abspricht.
  • BSG, 22.09.1999 - B 13 RJ 71/99 B

    Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B
    Soweit mit diesen Begriffen lediglich der Unterschied zwischen einem Fehler im Verfahrens- und einem im materiellen Recht illustriert werden soll, so betrifft dies ein anderes Gegensatzpaar (zB im Beschluß vom 22. September 1999, B 13 RJ 71/99 B, in dem über die Rüge der Unterlassung einer Entscheidung in der Sache wegen Ablehnung einer erneuten Sachprüfung unter Berufung auf die Bindungswirkung eines früheren Ablehnungsbescheides zu entscheiden war, nicht jedoch über die einer Verletzung des § 123 SGG).
  • BSG, 08.03.1966 - 10 RV 1071/64

    Prozessuale Natur der Streitigkeiten über die Pflegezulage des erwerbsunfähigen

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hatte in Urteilen vom 7. März 1958 und 20. Juli 1973 (SozR Nrn 3 und 15 zu 123 SGG; in der letztgenannten Entscheidung ua in Auseinandersetzung mit einem entgegenstehenden obiter dictum im Beschluß des 4. Senats des BSG vom 9. Januar 1969, SozR Nr. 48 zu § 150 SGG) jeweils entschieden, die Rüge einer Nichtbeachtung des in § 123 SGG niedergelegten Grundsatzes "ne ultra petita" sei keine Rüge eines wesentlichen Mangels des Verfahrens iS des § 162 Abs. 1 Nr. 2 SGG (in der ursprünglichen Fassung des SGG vom 3. September 1953, BGBl I 1239; dem 8. Senat für § 150 Nr. 2 SGG aF folgend: BSG vom 8. März 1966 - 10 RV 1071/64 -, SozEntsch BSG I/4 § 143 SGG Nr. 27 aE).
  • BSG, 13.08.1986 - 9a RV 8/85

    Zustellung außerhalb des Geltungsbereichs des SGG - Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B
    Eine Ausweitung dieses Katalogs von Ausschlußtatbeständen verbietet sich angesichts der Verfahrensgrundsätze der Vorhersehbarkeit, der Berechenbarkeit und der Prozeßklarheit (s hierzu BSG vom 13. August 1986, SozR 1500 § 84 Nr. 5 S 15).
  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R

    Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung -

    Das LSG hat gegen das in § 123 SGG enthaltene Gebot verstoßen, über die "vom Kläger erhobenen Ansprüche" zu entscheiden (hierzu BSG SozR 3-1500 § 123 Nr. 1).

    Ein Verstoß gegen § 123 SGG ist, wie der Senat im Einzelnen begründet hat, ein Verfahrensmangel iS des § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG (vgl Urteil des Senats vom 21. März 2002 - B 7 AL 44/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen = Breithaupt 2002, 753) bzw gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 123 Nr. 1).

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Ein Verstoß des LSG gegen § 123 SGG ist - auch soweit er das Verböserungsverbot betrifft - ein im Revisionsverfahren erheblicher Verfahrensmangel (zum Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl den - im vorliegenden Verfahren ergangenen - Senatsbeschluss vom 29. März 2001, SozR 3-1500 § 123 Nr. 1).
  • BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Die Beschwerde zeigt nicht in schlüssiger Weise auf, dass das LSG den Streitgegenstand des Verfahrens verkannt und deshalb § 123 SGG verletzt habe (zu einem solchen Verfahrensmangel vgl BSG Beschluss vom 29.3.2001 - B 7 AL 214/00 B - SozR 3-1500 § 123 Nr. 1; BSG Beschluss vom 13.6.2013 - B 13 R 454/12 B - Juris RdNr 13 ff) .
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