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   BSG, 18.05.1999 - B 7 AL 262/98 B   

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https://dejure.org/1999,9827
BSG, 18.05.1999 - B 7 AL 262/98 B (https://dejure.org/1999,9827)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1999 - B 7 AL 262/98 B (https://dejure.org/1999,9827)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - B 7 AL 262/98 B (https://dejure.org/1999,9827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stützung eines geltend gemachten Verfahrensmangels auf einen ohne hinreichende Begründung vom Gericht nicht gefolgten Beweisantrag - Aufrechterhaltung eines im Laufe des Verfahrens schriftlich gestellten Antrages in der letzten mündlichen Verhandlung - Aufrechterhaltung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung der Untersuchungsmaxime durch Übergehen eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 18.05.1999 - B 7 AL 262/98 B
    Liegt bereits ein im Laufe des Verfahrens schriftlich gestellter Antrag vor, so muß von der Beschwerdeführerin auch dargelegt werden, daß dieser in der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten wurde (vgl BSG, Beschluß vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 23. Juni 1998 - B 9 V 31/98 B).
  • BSG, 23.06.1998 - B 9 V 31/98 B

    Verletzung des § 103 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.05.1999 - B 7 AL 262/98 B
    Liegt bereits ein im Laufe des Verfahrens schriftlich gestellter Antrag vor, so muß von der Beschwerdeführerin auch dargelegt werden, daß dieser in der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten wurde (vgl BSG, Beschluß vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 23. Juni 1998 - B 9 V 31/98 B).
  • BSG, 30.06.1998 - B 10 AL 8/98 B

    Übergehen eines Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.05.1999 - B 7 AL 262/98 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten regelmäßig dann anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise, etwa durch eine ausdrückliche Bezugnahme auf den früher gestellten Antrag, wiederholt wird (hierzu BSG, Beschluß vom 30. Juni 1998 - B 10 AL 8/98 B).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei

    Diese Voraussetzung ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht erfüllt, wenn im letzten Termin zur mündlichen Verhandlung ausweislich der Sitzungsniederschrift nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag auch nicht hilfsweise - und sei es durch ausdrückliche Bezugnahme auf einen früher gestellten Antrag - wiederholt wird (wie hier zB BSG vom 27. März 1998 - B 14 KG 26/97 B, vom 23. Juni 1998 - B 9 V 31/98 B, vom 30. Juni 1998 - B 10 AL 8/98 B, vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B, vom 18. Mai 1999 - B 7 AL 262/98 B und vom 11. November 1999 - B 13 RJ 173/99 B; dieser Rechtsprechung zustimmend bereits BVerfG vom 19. Februar 1992, SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BSG, 04.11.1999 - B 9 VJ 4/98 B

    Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Zeugenbeeidigung im

    Soweit die Klägerin rügt, das LSG sei ihrem mit Schriftsatz vom 6. April 1998 gestellten "Beweisantrag" nicht nachgekommen, bei dem behandelnden Arzt Dr. E. ... nachzufragen, wann ihm gegenüber die Mutter der Klägerin erstmals von Zuckungen (der Klägerin) am ganzen Körper gesprochen habe, unterläßt sie nicht nur die Darlegung, dieser Beweisantrag sei in der Form aufrechterhalten worden, daß er zu Protokoll gegeben oder vom LSG in den Gründen des angefochtenen Urteils erwähnt worden sei, wie es die ständige Rechtsprechung des BSG für den Regelfall verlangt (vgl SozR 1500 § 160 Nr. 64; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; sowie die nicht veröffentlichten Beschlüsse des BSG vom 7. Juli 1999 - B 9 VJ 1/99 B -, vom 18. Mai 1999 - B 7 AL 262/98 B -, vom 6. Mai 1999 - B 8 KN 7/98 U B -, vom 14. Mai 1998 - B 2 U 280/97 B - und vom 22. Juni 1993 - 2 BU 62/93).
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