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   BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R   

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https://dejure.org/2010,7978
BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R (https://dejure.org/2010,7978)
BSG, Entscheidung vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R (https://dejure.org/2010,7978)
BSG, Entscheidung vom 14. September 2010 - B 7 AL 29/09 R (https://dejure.org/2010,7978)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls - Kurzarbeit Null - Anerkennungsbescheid dem Grunde nach - Beseitigung der Bindungswirkung der Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; bindender Anerkennungsbescheid; Beseitigung der Bindungswirkung der Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen; Transferkurzarbeitergeld; Kurzarbeit Null

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 216b Abs 1 SGB 3 vom 19.11.2004, § 216b Abs 2 SGB 3 vom 19.11.2004, § 170 SGB 3 vom 23.12.2003, § 173 Abs 3 SGB 3 vom 23.12.2003, § 24 Abs 3 SGB 3 vom 16.12.1997
    Sozialgerichtliches Verfahren - bindender Anerkennungsbescheid - Beseitigung der Bindungswirkung der Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen - Transferkurzarbeitergeld - Kurzarbeit Null

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld; Unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall; Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - bindender Anerkennungsbescheid - Beseitigung der Bindungswirkung der Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen - Transferkurzarbeitergeld - Kurzarbeit Null

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - bindender Anerkennungsbescheid - Beseitigung der Bindungswirkung der Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen - Transferkurzarbeitergeld - Kurzarbeit Null

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld; unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall; Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Die Regelung setzt nicht zwingend die Zulässigkeit von "Kurzarbeit Null" voraus (zum Ganzen BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R) .

    Die mit der "Kurzarbeit Null" verbundene Problematik ist von der Rechtsprechung bislang allerdings nicht erörtert worden (vgl BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R) .

    Eine Umdeutung (Konversion) der Ablehnungsentscheidung in einen Rücknahme- bzw Aufhebungsbescheid nach §§ 45, 48 SGB X iVm § 330 SGB III durch den Senat scheidet aus (BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R) .

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin von zwölf ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 5.5.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7.6.2006 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Transfer-Kug für Dezember 2005 abgelehnt hat.

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich üblicherweise erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kug bewilligt wird (§ 216b Abs. 10 iVm §§ 177 ff SGB III; BSG SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10 mwN) .

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null-Stunden"- Arbeitszeit

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Kurzarbeit ist die (idR vorübergehende) Verkürzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) und setzt nach allgemeinem Begriffsverständnis eine "Restarbeitszeit" voraus, während bei "Kurzarbeit Null" überhaupt keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll (BAGE 121, 257 ff) , der Betrieb idR also vorübergehend vollständig geschlossen wird.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin von zwölf ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 5.5.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7.6.2006 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Transfer-Kug für Dezember 2005 abgelehnt hat.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Lediglich der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 10.3.1994 (BSGE 74, 96, 99 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17 S 74) die Frage aufgeworfen, ob bei "Kurzarbeit Null" überhaupt noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht, konnte diese im Ergebnis aber offen lassen.
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Kurzarbeit ist die (idR vorübergehende) Verkürzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) und setzt nach allgemeinem Begriffsverständnis eine "Restarbeitszeit" voraus, während bei "Kurzarbeit Null" überhaupt keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll (BAGE 121, 257 ff) , der Betrieb idR also vorübergehend vollständig geschlossen wird.
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin von zwölf ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 5.5.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7.6.2006 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Transfer-Kug für Dezember 2005 abgelehnt hat.
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld,

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Treten die erwarteten Tatsachen entsprechend der Anzeige ein, kommt nämlich auch nach dieser Rechtsprechung eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids allein nach den allgemeinen Regelungen über die Rücknahme oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (§§ 45 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ) in Betracht (BSGE 67, 11, 18 f = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 9) .
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin von zwölf ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 5.5.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7.6.2006 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Transfer-Kug für Dezember 2005 abgelehnt hat.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
    Vorliegend hat die Beklagte über die Regelung des § 173 Abs. 3 SGB III hinaus nicht nur den dauerhaften Arbeitsausfall sowie die betrieblichen Voraussetzungen, sondern auch (schon) die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transfer-Kug an die betroffenen Arbeitnehmer anerkannt, weil sie ausdrücklich auf die in § 216b SGB III genannten Voraussetzungen Bezug genommen hat und damit bei einer Auslegung nach dem Empfängerhorizont (vgl dazu grundlegend BSGE 67, 104, 110 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f) alle Voraussetzungen schon vorab bindend bejaht hat.
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Kurzarbeitszeitraum

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen -

    Die Auffassung, dass der Kläger bei der PEG versicherungspflichtig war, steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des für die Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung mittlerweile nicht mehr zuständigen 7. Senats des BSG, der Zweifel geäußert hat, ob bei "Kurzarbeit Null" überhaupt ein erheblicher Arbeitsausfall angenommen werden kann (vgl BSG SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 12; Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 29/09 R - Juris RdNr 11 ff; kritisch ua Bieback NZS 2011, 241 ff) .

    Denn in dieser Rechtsprechung ist offen geblieben, welche Auswirkungen sich im Einzelnen auf die Anwendung des § 216b SGB III ergeben (BSG SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 aaO; Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 29/09 R - Juris RdNr 12) .

  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit -

    Eine bindende Entscheidung über die Erfüllung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen (vgl BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 29/09 R - Juris) liegt nicht vor, weil die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 28.12.2007 lediglich mitgeteilt hat, sie bewillige den betroffenen Arbeitnehmern die Leistung "für die Zeit des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen, längstens bis 31.03.2008", worin keine Anerkennung der den Arbeitnehmer D betreffenden persönlichen Voraussetzungen auch für den hier streitigen Zeitraum gesehen werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 3581/11

    Transferkurzarbeitergeld - Anerkennungsbescheid - Hinweis auf

    Diese Beurteilung stimme weder mit der gesetzlichen Wertung noch mit der Rechtsprechung des BSG, wie sie in den Urteilen vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R und B 7 AL 29/09 R - niedergelegt sei, überein.

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin von 16 ihrer Arbeitnehmer führt (vgl. BSG, Urteil v. 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris Rn.9), ist der Bescheid der Beklagten vom 21.09.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.11.2010.

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich üblicherweise erst das Leistungsverfahren an, in dem in einer zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III a.F.) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Transfer-Kug bewilligt wird (§ 216b Abs. 10 i.V.m. §§ 177 ff. SGB III a.F. - vgl. BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris).

    Ob die Beklagte mit den Bescheiden über die Regelung in § 173 Abs. 3 SGB III a.F. hinaus nicht nur den dauerhaften Arbeitsausfall sowie die betrieblichen Voraussetzungen, sondern - was grundsätzlich zulässig ist - auch (schon) die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transfer-Kug an die betroffenen Arbeitnehmer anerkannt oder abgelehnt hat, ist aufgrund einer Auslegung nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen (BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S. 11f.; BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris Rn. 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22

    Kurzarbeitergeldanspruch - zweistufiges Verfahren - Streitgegenstand eines

    Denn das Verfahren für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist zweistufig ausgestaltet (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris Rn. 16; LSG Hamburg, Urteil vom 18.01.2023 - L 2 AL 17/22 - juris, Rn. 26).

    Der Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist eröffnet (zur Aufhebbarkeit von Anerkennungsbescheiden nach § 99 Abs. 3 SGB III unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X vgl. BSG, Urteile vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R - juris, Rn. 20, und - B 7 AL 29/09 R - juris, Rn. 19).

    Die Beklagte hat damit festgestellt, dass im Zeitraum "ab 01.03.2020 ..., längstens jedoch bis 28.02.2021" ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind." Diese Verfügung (Elementenfeststellung) bindet die Beklagte (BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R - juris, Rn. 17) im Hinblick auf die rechtliche Bewertung des Sachverhalts in Bezug auf die Erheblichkeit des Arbeitsausfalls und die betrieblichen Voraussetzungen (Kühl, in: Brand, SGB 111, 9. Auflage 2021, § 99 Rn. 15).

  • SG Gelsenkirchen, 13.06.2019 - S 20 AL 462/16
    Eine bindende Erklärung im Sinne der BSG-Entscheidung vom 14.09.2010, Az. B 7 AL 29/09 R, die eine abweichende endgültige Festsetzung ausschließen würde, habe damit nicht vorgelegen.

    Hieraus folgt, dass die vorliegende arbeitsrechtliche Betrachtungsweise, dass bei Kurzarbeit 0 kein Anspruch auf Urlaub besteht, auch nicht gegen europarechtliche Vorschriften verstößt (offen gelassen in BSG, Urteil vom 14.09.2010, Az B 7 AL 29/09 R; wie hier: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009, Az. L 1 AL 103/08; Sächsisches LSG, Urteil vom 27.05.2010, Az. L 3 AL 183/07) .

    Denn sie hat ausdrücklich auf die in § 111 SGB III genannten Voraussetzungen Bezug genommen und damit bei einer Auslegung nach dem Empfängerhorizont die auch hier allein streitige Voraussetzung des § 111 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - dauerhafter, nicht vermeidbarer Arbeitsausfall - schon vorab bejaht (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.2010, Az. B 7 AL 29/09 Rz. 16 nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11

    Arbeitslosenversicherung

    2. Obwohl das BSG deutlich in Frage gestellt hat, ob bei "Kurzarbeit Null" überhaupt ein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 169 Abs. 1 Nr. 3 SGB III vorliegt (vgl. Urteile vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R und B 7 AL 29/09 R) und die Frage der Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs bei "Kurzarbeit Null" im Rahmen des § 170 SGB III noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und im Übrigen auch Zweifel bestehen mögen, ob hier konjunkturelle Gründe für die Kurzarbeit bei der ASt vorliegen, spricht Folgendes für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs:.

    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Ag einen etwaigen Urlaubsanspruch der Kurzarbeiter für das Jahr 2010 nicht erst im Leistungsverfahren bei der Berechnung der Leistung für den Monat Dezember 2010 berücksichtigen durfte, sondern bei der Prüfung der Merkmals der Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls (§ 170 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III) bei der Entscheidung über die Verlängerungsanzeige der ASt hätte prüfen müssen (vgl. zum Transfer-KuG: Sächsiches LSG, Urteil vom 27.05.2010 - L 3 AL 183/07 juris Rz. 35; vgl. zum zweistufigen Verfahren nach § 173 SGB III auch BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R- ebenfalls zum Transfer-KuG).

  • SG Nordhausen, 31.08.2021 - S 18 AL 1396/20

    Kurzarbeitergeldanspruch - rechtmäßige Anordnung der Kurzarbeit durch Arbeitgeber

    Die Klägerin macht als Prozessstandschafterin die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Kug geltend, ohne dass deren Beiladung notwendig wäre (vergleiche Bundessozialgericht , Urteil vom 14. September 2010, B 7 AL 29/09 R, juris, mit weiteren Nachweisen ).

    Allerdings entfaltet § 99 Abs. 3 SGB III keine Sperrwirkung, die über die dort benannten Tatbestandsmerkmale hinausgehende Verfügungen mit Feststellungswirkung ausschließen würden (BSG, Urteil vom 14. September 2010, B 7 AL 29/09 R, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - L 9 AL 88/15

    Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Erfüllung der

    Nur für den Fall, dass die betrieblichen Voraussetzungen und das Vorliegen eines dauerhaften Arbeitsausfalls für die Gewährung von Transfer-Kurzarbeitergeld dem Grunde nach anerkannt, diese Leistungen auf Antrag des Arbeitgebers für namentlich benannte Arbeitnehmer in diesem Bescheid jedoch ausdrücklich abgelehnt werden, sind die zwei Stufen des Verwaltungsverfahrens in einem Bescheid zusammengefasst, so dass die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig ist; es bedarf dann keines gesonderten Leistungsantrages mehr (zum Vorstehenden BSG, Urt. v. 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R -, juris Rn. 10 m.w.N. beim Struktur-Kurzarbeitergeld; BSG, Urt. v. 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R -, juris Rn. 16 zum Transfer-Kurzarbeitergeld).
  • LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Kurzarbeitergeld -

    Eine solche Verbindung von Anzeige und Antrag ist zwar grundsätzlich möglich, unstreitig sind aber vorliegend weder mit der Anzeige selbst die entsprechenden Angaben über die Arbeitnehmer erfolgt, noch hat die Beklagte über die Regelung des § 99 Abs. 3 SGB III hinaus mit dem Bescheid vom 3. Juni 2020 auch schon die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug an die betroffenen Arbeitnehmer anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 29/09 R, juris).
  • LSG Sachsen, 27.05.2010 - L 3 AL 183/07

    Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften

    Die streitentscheidende Frage, ob während einer vereinbarten Kurzarbeit "O" ein dauerhafter Arbeitsausfall im Sinne von § 216b Abs. 1 Nr. 1 SGB III durch die Gewährung von Erholungsurlaub vermieden werden kann, erscheint - auch im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren Az. B 7 AL 29/09 R klärungsbedürftig.
  • SG Nordhausen, 11.01.2022 - S 18 AL 660/21

    Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige des Arbeitsausfalles - Nichtzahlung von

  • SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11
  • SG Kiel, 17.05.2016 - S 9 AL 55/13

    Anspruch der Interessenvertretung der Kanalsteurer des Nord-Ostsee-Kanals auf

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