Rechtsprechung
BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - Erziehungsgeldbezug - Referendarzeit - Ausschlußfrist - Verfassungsmäßigkeit - Diskriminierung von Frauen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitslosengeld - Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld - Grundsatz der Meistbegünstigung - Gleichstellungszeit - Unterbrechungstatbestand
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld bei Erziehungsgeldbezug und Referendarzeit, Ausschlußfrist nach § 125 Abs. 2 AFG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 1999, 48 (Ls.)
- NZA-RR 1998, 564
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (18)
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93
Beitragspflichtige Beschäftigung - Unterbrechung
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß für die Erfüllung des Unterbrechungstatbestands des § 107 Satz 1 Nr. 5c AFG nicht Voraussetzung ist, daß sich die jeweils gleichgestellte Zeit unmittelbar an eine beitragspflichtige Beschäftigung oder eine laufende Lohnersatzleistung anschließt, geschweige denn von beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten umrahmt ist (…BSGE 72, 177, 181 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; BSGE 74, 28, 34 f = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6; BSGE 74, 77, 88 f).Zwar hat der erkennende Senat zu § 107 Satz 1 Nr. 5c AFG entschieden, daß der Unterbrechungstatbestand keine strenge Unmittelbarkeit verlange, sondern ähnlich wie im Rentenversicherungsrecht Überbrückungszeiten denkbar sind (vgl insbesondere BSGE 74, 28, 35 = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6, S 21 f).
Der Senat hat hierzu unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl 1, 1532) neu gefaßten § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG ausgeführt, daß durch den Terminus der "Unterbrechung" in § 107 Satz 1 Nr. 5b und c AFG diejenigen Leistungsbezieher ausgeschieden (und damit nicht gleichgestellt) werden sollten, die als nicht mehr zur Solidargemeinschaft gehörig anzusehen sind (BSGE 74, 28, 34 = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6, S 21 f).
Dem rentenrechtlichen Überbrückungstatbestand liegt ebenso wie den Ausfallzeittatbeständen die Vorstellung zugrunde, daß der Versicherte durch sie wegen eines von ihm nicht zu vertretenden Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94;… BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10, S 39): Ebenso ist für den Überbrükkungstatbestand im Rahmen des § 107 Satz 1 Nr. 5c AFG zu fordern, daß die jeweilige Klägerin gerade wegen der Betreuung und Erziehung eines Kindes an der Entrichtung weiterer Pflichtbeiträge bzw an der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (so schon im Ergebnis BSGE 74, 28, 35 = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6, S 23).
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88
Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Dabei läuft die Frist des § 125 Abs. 2 AFG auch bei ruhendem Alg-Anspruch (etwa nach § 118 AFG) weiter, wobei der Senat es abgelehnt hat, einzelne Ruhenstatbestände (wie etwa den Bezug von Mutterschaftsgeld gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 AFG) hinsichtlich des Fristablaufs unterschiedlich zu behandeln (…BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3, S 12 oben; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (…BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
Insoweit kann der Klägerin auch kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch aufgrund eines Beratungsfehlers gegen die Beklagte zustehen (…vgl hierzu BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des …
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Das Ruhen des Anspruchs wegen Erhalts einer Urlaubsabgeltung bis zum 20. September 1989 hat für den Fristbeginn iS des § 125 Abs. 2 AFG keine Bedeutung (vgl auch BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).§ 125 Abs. 2 AFG hat die Bestimmung einer Ausschlußfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3).
Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Allerdings kann sich eine weitergehende Einschränkung aus anderen Verfassungsnormen ergeben (…BVerfGE 87, 1, 36 f = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 mwN; BVerfGE 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).Hierdurch würde der dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) zustehende Gestaltungsspielraum bei der Gewährung von Sozialleistungen unangemessen eingeschränkt (…vgl BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5, S 16).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Allerdings kann sich eine weitergehende Einschränkung aus anderen Verfassungsnormen ergeben (BVerfGE 87, 1, 36 f = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 mwN;… BVerfGE 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).Aus dieser Norm können für Sachverhalte, die nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (vgl BVerfGE 87, 1, 41 f = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86
Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - …
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Dabei läuft die Frist des § 125 Abs. 2 AFG auch bei ruhendem Alg-Anspruch (etwa nach § 118 AFG) weiter, wobei der Senat es abgelehnt hat, einzelne Ruhenstatbestände (wie etwa den Bezug von Mutterschaftsgeld gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 AFG) hinsichtlich des Fristablaufs unterschiedlich zu behandeln (BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3, S 12 oben;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).Insoweit kann der Klägerin auch kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch aufgrund eines Beratungsfehlers gegen die Beklagte zustehen (vgl hierzu BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 103/89
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Gerichtsreferendare aus der …
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Dem ist zuletzt der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit zutreffenden Argumenten beigetreten (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 3).Ebenso hat es der 11. Senat des BSG mit überzeugenden Gründen abgelehnt (SozR 3-4100 § 104 Nr. 3), den Gesetzgeber von Verfassungs wegen dazu anzuhalten, den während einer Referendarzeit als Folge der Rahmenfrist eintretenden Verlust einer zuvor erlangten Anwartschaft auf Alg auszuschließen.
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93
Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft - …
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Zwar geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch Klageanträge im Sinne des Grundsatzes der Meistbegünstigung auszulegen sind, wobei die Auslegung sich danach zu richten hat, was als Leistung für den Antragsteller (überhaupt) möglich ist (vgl nur BSGE 74, 77, 79 mwN).Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß für die Erfüllung des Unterbrechungstatbestands des § 107 Satz 1 Nr. 5c AFG nicht Voraussetzung ist, daß sich die jeweils gleichgestellte Zeit unmittelbar an eine beitragspflichtige Beschäftigung oder eine laufende Lohnersatzleistung anschließt, geschweige denn von beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten umrahmt ist (…BSGE 72, 177, 181 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13;… BSGE 74, 28, 34 f = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6; BSGE 74, 77, 88 f).
- BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
Untersuchungshaft in der DDR - Häftlingshilfegesetz - Überbrückungstatbestand - …
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Wie der 8. Senat des BSG klargestellt hat (BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10), müssen rentenrechtliche Überbrückungstatbestände mit dem Sinn und Zweck der Ausfallzeitregelung in § 1259 Abs. 1 Satz 2 RVO im Einklang stehen.Dem rentenrechtlichen Überbrückungstatbestand liegt ebenso wie den Ausfallzeittatbeständen die Vorstellung zugrunde, daß der Versicherte durch sie wegen eines von ihm nicht zu vertretenden Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10, S 39): Ebenso ist für den Überbrükkungstatbestand im Rahmen des § 107 Satz 1 Nr. 5c AFG zu fordern, daß die jeweilige Klägerin gerade wegen der Betreuung und Erziehung eines Kindes an der Entrichtung weiterer Pflichtbeiträge bzw an der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (…so schon im Ergebnis BSGE 74, 28, 35 = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6, S 23).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Hierdurch würde der dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) zustehende Gestaltungsspielraum bei der Gewährung von Sozialleistungen unangemessen eingeschränkt (…vgl BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81; BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1;… BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5, S 16). - BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
- BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld
- EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover
- EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
- BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92
Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld - …
- BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe
- BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
- BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85
Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der …
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Denn eine Verlängerung wäre nicht mit dem Wesen einer materiellen Ausschlussfrist sowie mit dem Wortlaut und dem Zweck der Verfallsregelung zu vereinbaren (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 f;… BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).Deshalb stellt sich im vorliegenden Fall auch nicht die Frage, ob eine für alle Mütter geltende Verlängerung der vierjährigen Ausschlussfrist um die Schutzfristen nach dem MuSchG nicht nur wünschenswert, sondern von Verfassungs wegen geboten ist (dies verneinend: BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 44).
Das BSG hat es deshalb bereits als verfassungsgemäß angesehen, dass die vierjährige Erlöschensfrist nicht um Zeiten des Bezugs von Erzg verlängert wird (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 44 f).
Insoweit hat das BSG bereits auf den weiten Entscheidungsspielraum hingewiesen, der den Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik zusteht (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 45 f zu Art. 4 der EWG-Richtlinie 79/7 vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, ABl 1979 L 6 S 24); Bedenken gegen die Anwendung des § 147 Abs. 2 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung sind nach wie vor - auch unter Berücksichtigung der weiteren EG-Richtlinien (vgl Richtlinie 2000/78 EG des Rates vom 27. November 2000, ABl EG L 303/16 vom 2. Dezember 2000, mit einer Umsetzungsfrist bis 2. Dezember 2003) - nicht ersichtlich.
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
Vielmehr sollte es offensichtlich in Fortführung des § 125 Abs. 2 AFG (vgl dazu auch BT-Drucks 13/4941 S 180 zu § 147) bei der strengen Ausschlussfrist verbleiben, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42), und zwar sogar bei ruhendem Alg-Anspruch, ohne unterschiedliche Behandlung einzelner Ruhenstatbestände (…BSG aaO).Deshalb hat der Senat die Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 AFG als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar erklärt (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 43 f).
- BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von …
Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift hat das BSG im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift und die mit einer entsprechenden Rechtsanwendung verbundene Ausweitung der Leistungsansprüche abgelehnt (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 mwN).
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R
Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung - …
Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (…BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1, BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5, S 16; zuletzt Urteil des Senats vom 29. April 1998 - B 7 AL 30/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des …
So enthält das Beschwerdevorbringen zur ersten Frage sogar bei Unterstellung eines zeitweiligen Ruhens des Alg-Anspruchs keinerlei Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 147 Abs. 2 SGB III bzw zur Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und insoweit dazu, dass die Verfallsfrist auch während des Ruhens eines in seinem Stammrecht existenten Alg-Anspruchs weiterläuft und ein Anspruch während seines Ruhens nicht wirksam geltend gemacht werden kann (…vgl ua BSGE 66, 258, 264 [BSG 21.03.1990 - 7 RAr 36/88] = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42). - BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung …
Eine Geltendmachung des Anspruchs gemäß § 147 Abs. 2 SGB III hätte bis zum Ablauf des 2. Januar 1999 erfolgen müssen (vgl § 26 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch iVm §§ 187, 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches; zur Berechnung der Frist vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10, S 42). - LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 156/01
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Gleichstellung - …
Die erforderliche Unterbrechung liegt vielmehr auch vor, wenn sich mehrere mit der Betreuung und Erziehung eines Kindes und dessen Geburt zusammenhängende gleichgestellte Zeiten aneinanderreihen, wobei sich nur die erste Zeit an eine beitragspflichtige Beschäftigung anschließt und nach der letzten gleichgestellten Zeit eine Arbeitslosmeldung erfolgt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S. 40 f m.w.N.).Ausgehend von diesen Grundsätzen ist auch im Recht der Arbeitsförderung grundsätzlich zu prüfen, ob etwaige zeitliche Lücken noch von dem mit der gleichgestellten Zeit verfolgten gesetzgeberischem Ziel gedeckt sind (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S. 42).
In der Berücksichtigung von Überbrückungstatbeständen, die mit dem Gesetzeszweck des § 107 Satz 1 Nr. 5 c AFG in unmittelbaren Zusammenhang stehen, liegt im Übrigen auch noch keine erweiternde Auslegung oder gar analoge Anwendung des Gleichstellungstatbestandes (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S. 42).
- LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für einen Restanspruch von 169 Tagen; …
Es handelt sich bei der Regelung um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212; BSG-Urteil vom 29. April 1998 - in SozR 3-4100 § 107 Nr. 10).Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (siehe BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
Wenn sich die Klägerin jedoch aktiv um den Erhalt ihres Anspruchs gekümmert und bei der Beklagten um Beratung nachgesucht hat, kommt eine dahingehende Beratungspflicht in Betracht, nach der die Klägerin durch den nur kurzzeitigen Verzicht auf Sozialleistungen (hier: des Erziehungsgeldes) dem Erlöschen des Alg-Anspruchs entgegenwirken kann (BSG - SozR 3-4100 § 107 Nr. 10) oder durch das gegebenenfalls mögliche teilweise dem Arbeitsmarkt Sich-zur-Verfügung-Stellen, jedenfalls den Anspruch aufrecht erhält.
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Denn eine Verlängerung wäre nicht mit dem Wesen einer materiellen Ausschlussfrist sowie mit dem Wortlaut und dem Zweck der Verfallsregelung zu vereinbaren (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 f;… BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; …
Zu dem mit § 147 Abs. 2 SGB III wortgleichen § 125 Abs. 2 AFG hat das BSG ausgeführt, dass die Bestimmung eine Ausschlussfrist zum Inhalt hat, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSG, Urteil vom 29. April 1998 - B 7 AL 30/97 R -, SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG).Das BSG hat mit Urteil vom 29. April 1998 (a.a.O.) mit Hinweis auf Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 87, 1, 36 f = SozR 3-5761 Allg.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 8 AL 536/01
Beratungsverschulden und Ablauf des Vierjahreszeitraumes in § 147 Abs 2 SGB III
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R
Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug - …
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 67/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist - …
- LSG Sachsen, 11.03.2004 - L 3 AL 245/03
Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Voraussetzungen des Anspruchs auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - L 9 AL 74/97
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 12 AL 163/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 262/01
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld; …
- LSG Sachsen, 29.08.2002 - L 3 AL 294/01
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld; …
- LSG Berlin, 26.03.2002 - L 14 AL 111/00
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Kriterien für die Erfüllung …
- LSG Sachsen, 29.01.2004 - L 3 AL 71/02
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; …
- LSG Bayern, 12.12.2000 - L 10 AL 45/99
Erfüllung der Anwartschaftszeit bei Gewährung von Arbeitslosengeld
- LSG Bayern, 20.12.2007 - L 10 AL 170/06
Wiederaufleben eines Anspruchs auf Zahlung von Arbeitslosengeld; Berechnung der …
- LSG Sachsen, 26.09.2002 - L 3 AL 293/01
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld; …
- SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 165/05
- LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2010 - L 8 AL 4575/08
- LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 112/02
- LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00