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   BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R   

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https://dejure.org/1999,5837
BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R (https://dejure.org/1999,5837)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R (https://dejure.org/1999,5837)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R (https://dejure.org/1999,5837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehinderten-Pflichtquote

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte - Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschftigung Schwerbehinderter - Arbeitgeberbezogene Pflichtquote zur Beschäftigung von Schwerbehinderten - Betriebsbezogene Pflichtquote zur Beschäftigung ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.09.1998 - B 2 U 10/98 R

    Entscheidung über Kosten des gesamten Rechtsstreits

    Auszug aus BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R
    Der früheren Beklagten sind die außergerichtlichen Kosten der früheren Klägerin gemäß § 193 Abs. 1 2. Halbsatz Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf deren Antrag aufzuerlegen, weil sich der Rechtsstreit nach Aufhebung des Feststellungsbescheids in der Gestalt des Widerspruchsbescheids durch die als Klagerücknahme zu wertende Erklärung der früheren Klägerin erledigt hat (§ 102 SGG); insoweit war über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu befinden (vgl BSG, Beschluß vom 7. September 1998 - B 2 U 10/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Erstattung der Kosten durch die frühere Beklagte entspricht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere den Erfolgsaussichten der Klage, nach dem bisherigen Sach- und Streitstand dem billigen Ermessen (vgl zu dieser Voraussetzung nur: BSG, Beschluß vom 7. September 1998, aaO; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, RdNr 13 zu § 193 mwN).

  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe -

    Auszug aus BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R
    Hierzu hat der Senat bereits klargestellt, daß der Feststellungsbescheid nicht nur keine Bindungswirkung erzeugt, sondern auch, daß über die Ausgleichsabgabe, also auch die arbeitgeberbezogene Berechnung der Pflichtquote, erst von der Hauptfürsorgestelle zu entscheiden ist (BSGE 74, 176, 178 ff = SozR 3-3870 § 13 Nr. 2).

    Dies wäre mit Rücksicht auf die nur beurkundende Funktion des Feststellungsbescheids (vgl hierzu BSGE 74, 176, 178 ff = SozR 3-3870 § 13 Nr. 2) auch sinnwidrig.

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R
    Zudem waren Auslegung und Reichweite des § 13 Abs. 2 SchwbG vom Revisionsgericht letztlich zwar vorgeprägt, aber noch nicht abschließend geklärt (vgl zu dieser Voraussetzung BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 9), soweit es die Berechtigung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zum Erlaß eines "Gesamt"-Feststellungsbescheides und die Beurteilung seiner Wirkung betrifft.
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 26/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausgleichsabgabe - Anzeigepflicht des Arbeitgebers -

    Insbesondere kann dem Kläger nicht entgegengehalten werden, es fehle ihm an der Klagebefugnis iS des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG, weil ihn der Feststellungsbescheid der Beklagten überhaupt nicht beschweren könne (vgl hierzu insbesondere BSG SozR 3-3870 § 13 Nr. 3 S 12 f).

    Der Senat hat jedoch bereits klargestellt, daß der Feststellungsbescheid nach § 13 Abs. 2 des SchwbG (idF der Bekanntmachung vom 26. August 1986) nicht nur keine Bindungswirkung gegenüber der Hauptfürsorgestelle erzeugt, sondern daß über die Ausgleichsabgabe, also auch über die Berechnung der Pflichtquote, erst von der Hauptfürsorgestelle zu entscheiden ist (BSGE 74, 176, 178 ff = SozR 3-3870 § 13 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 13 Nr. 3 S 12 f).

    Gleichwohl ergibt sich die Klagebefugnis vorliegend daraus, daß weiterhin die Gefahr besteht, daß die Beklagte, die Hauptfürsorgestelle oder das für eine Klage gegen die Hauptfürsorgestelle zuständige Verwaltungsgericht eine andere Auffassung über die Rechtswirkungen eines Feststellungsbescheids vertreten könnten als der erkennende Senat in den zitierten Entscheidungen (so bereits BSG SozR 3-3870 § 13 Nr. 3 S 13).

    Diese Beweisfunktion kann sich aber nur auf Tat-, nicht auf Rechtsfragen erstrecken (BSG SozR 3-3870 § 13 Nr. 3 S 13).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03

    Ärzte im Praktikum, Stellen für - bei Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem

    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - (BSGE 74, 176 ; die dort begründete Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht inzwischen fortgeführt, vgl. Urteil vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R - und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - ) entschieden, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden ist (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 101/18

    Festsetzung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht; Bindungswirkung des

    Dies entspricht auch der wohl einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 26. November 2008 - 12 BV 07.2529 - OVG Saarland, Beschl. v. 28. Oktober 2010 - 3 B 180/10 -, jeweils zit. nach JURIS; Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 5. A., § 160 Rdnr. 6; § 154 Rdnr. 9; Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. A., vor § 154 Rdnr. 8; Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. A., § 160 Rdnr. 11; Hauck/Noftz, SGB IX, § 77 Rdnr. 5; vgl. auch zum Schwerbehindertengesetz: BVerfG, Beschl. v. 10. November 2004 - 1 BvR 1785/01 - BVerwG, Beschl. v. 17. April 2003 - 5 B 7.03 - BSG, Beschl. v. 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BSG, 18.12.2008 - B 5 R 20/08 R
    Mit Rücksicht auf die prozessuale Situation, die durch eine vollständige Ersetzung des ursprünglich angefochtenen Bescheids zugunsten des Klägers geprägt ist, besteht kein Zweifel daran, dass sich die Erklärung der Beteiligten auf den Prozess als Ganzes und nicht nur auf das Revisionsverfahren bezieht (vgl BSG SozR 3-3870 § 13 Nr. 3 S 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3820/98

    Berechnung der Ausgleichsabgabe eines Bäckereibetriebs mit mehreren Filialen

    Zur Zusammenfassung der Einzelanzeigen ist das Arbeitsamt nicht befugt (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R -, br 1999, 112).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2008 - 19 K 4231/07

    Beschäftigungspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Bewilligung

    BVerwG , Urteil 16. Dezember 2004 - 5 C 70/03 -, BVerwGE 122, S. 322 ff. ; OVG NW, Urteil vom 14. September 2005 - 12 A 951/02 -, in juris veröffentlicht; BSG , Beschluss vom 19. Januar 1999, - B 7 AL 62/98 R -, Behindertenrecht 1999, S. 112f.
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