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   BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R   

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https://dejure.org/1999,6373
BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R (https://dejure.org/1999,6373)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R (https://dejure.org/1999,6373)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - B 7 AL 64/98 R (https://dejure.org/1999,6373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bemessung von Arbeitslosengeld - unbillige Härte - überwiegend ausgeübte berufliche Tätigkeit - DDR

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Höhe - Bemessungsentgelt - Tarifvertrag - Leistungsbemessung - Arbeitsentgelt

  • Judicialis

    AFG § 112 Abs 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 112 Abs. 7
    Arbeitslosengeldbemessung bei beruflicher Tätigkeit in der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

    Auszug aus BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) mehrfach betont hat, besteht der Grundgedanke des § 112 Abs. 7 Alt 1 AFG darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitslose gerade in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum, dessen Lohnbedingungen die Faktoren des Bemessungsentgelts iS der Regelbemessung nach § 112 Abs. 1 bis 6 AFG zu entnehmen sind, ein wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat, als es den beitragspflichtigen Tätigkeiten entspricht, die der Arbeitslose überwiegend ausgeübt hat (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11 mwN).

    Dieser Durchschnittswert (weniger als 2.000,00 DM) erhöht sich nicht durch Ermittlung eines fiktiven Verdienstes für die vor dem 1. Juli 1990 liegende Zeit; insbesondere ist das in Mark der DDR tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt im Rahmen der Vorschrift so zu behandeln, als ob es in DM erzielt worden wäre (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11).

    Es fehlt unter diesen Umständen an der für § 112 Abs. 7 Alt 1 AFG maßgeblichen normativen Ausgangslage, daß vom aktuellen Verdienst wegen der Kürze des Bezugszeitraums keine indizielle Wirkung für den künftig erzielbaren Verdienst ausgeht und jener Verdienst deshalb als Grundlage des Lohnersatzes ausscheidet (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11 S 41).

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R
    Bei Zugrundelegung eines gerundeten (§ 112 Abs. 10 AFG; vgl zur Methode der Rundung BSGE 72, 177, 185 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13, insoweit nicht abgedruckt) Bemessungsentgelts von 490, 00 DM ergibt dies nach der AFG-LeistungsVO 1992 den Betrag von 216, 00 DM, den die Beklagte durch das angenommene Teilanerkenntnis bereits zugestanden hat.
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R
    Der Kläger hat im Dreijahreszeitraum vor der Arbeitslosmeldung, die erst zum 4. November 1992 wirksam wurde (vgl BSG SozR 3-4100 § 105 Nr. 4), etwas mehr als 29 Monate als Systemingenieur/Organisationsprogrammierer gearbeitet.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R
    Im Durchschnitt hat er indes in diesem gesamten Zeitraum (zu dieser Voraussetzung: BSGE 45, 49, 54 f = SozR 4100 § 112 Nr. 6) weniger als 2.000,00 DM brutto unter Einschluß von gezahltem Kug und der Nachzahlung von 2.900,00 DM nach Ausscheiden aus der Beschäftigung erzielt.
  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 12 KA 89/00
    Der Begriff der "unbilligen Härte" bzw. der "Unbilligkeit" wird im Übrigen in zahlreichen Vorschriften des Sozialrechts verwendet (beispielsweise sei nur verwiesen auf die §§ 2 Abs. 1 OEG, 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AFG, 112 Abs. 7 AFG), wobei die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den genannten Vorschriften jeweils von einer vollen Überprüfbarkeit des unbestimmten Rechtsbegriffes der "unbilligen Härte" bzw. der "Unbilligkeit" ausgeht (vgl. Urteile des BSG vom 18. April 2001, Az.: B 9 VG 3/00 R und B 9 VG 5/00 R zu § 2 Abs. 1 OEG; Urteil des BSG vom 29. Juni 2000, Az.: B 11 AL 89/99 R, und BSG, Urteil vom 25. Juni 1999, Az.: B 7 AL 64/98 R, jeweils zu § 112 Abs. 7 AFG; Urteil des BSG vom 29. Januar 1997, Az.: 11 RAr 59/96 zu § 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AFG; von einem von den Gerichten nur beschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes bei der Überprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffes "in besonderen Härtefällen" in § 182c Satz 3 RVO a.F. ging dagegen das BSG in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981, NJW 1982 S.2631 f. aus).
  • LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00

    Honrarverteilung auf der Grundlage eines HVM; Bildung individueller

    Der Begriff der "unbilligen Härte" bzw. der "Unbilligkeit" wird im Übrigen in zahlreichen Vorschriften des Sozialrechts verwendet (beispielsweise sei nur verwiesen auf die §§ 2 Abs. 1 OEG, 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AFG, 112 Abs. 7 AFG), wobei die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den des unbestimmten Rechtsbegriffes der "unbilligen Härte" bzw. der "Unbilligkeit" ausgeht (vgl. Urteile des BSG vom 18. April 2001, Az.: B 9 VG 3/00 R und B 9 VG 5/00 R zu § 2 Abs. 1 OEG; Urteil des BSG vom 29. Juni 2000, Az.: B 11 AL 89/99 R, und BSG, Urteil vom 25. Juni 1999, Az.: B 7 AL 64/98 R, jeweils zu § 112 Abs. 7 AFG; Urteil des BSG vom 29. Januar 1997, Az.: 11 RAr 59/96 zu § 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AFG; von einem von den Gerichten nur beschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes bei der Überprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffes "in besonderen Härtefällen" in § 182c Satz 3 RVO a.F. ging dagegen das BSG in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981, NJW 1982 S.2631 f. aus).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2006 - L 16 AL 195/05

    Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X; Anwendbarkeit der 4-Jahresfrist des § 44

    21 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, besteht der Grundgedanke des § 112 Abs. 7 Alternative 1 AFG darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitslose gerade in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum, dessen Lohnbedingungen die Faktoren des Bemessungsentgelts im Sinne der Regelbemessung nach § 112 Abs. 1 - 6 AFG zu entnehmen sind, ein wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat, als es den beitragspflichtigen Tätigkeiten entspricht, die der Arbeitslose überwiegend ausgeübt hat (vgl. BSG SozR 3- 4100 § 44 Nr. 11 mit weiteren Nachweisen; BSG, Urteil vom 25. Juni 1999 - B 7 AL 64/98 R - veröffentlicht in juris).
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