Rechtsprechung
   BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1538
BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Eigenkündigung des Arbeitnehmers; Streitgegenstände des Revisionsverfahrens; Einheit zwischen Sperrzeitbescheid und Arbeitslosengeldbescheid, der Arbeitslosengeld für die Sperrzeit versagt; Voraussetzungen eines "Wichtigen ...

  • Judicialis

    SGB III § 144; ; SGG § 128; ; SGG § 103; ; SGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1
    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 138
  • NZS 2004, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeiführen oder zu vertreten haben; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl nur BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 34 mwN).

    Sollte das LSG bei seiner erneuten Entscheidung zur Erkenntnis gelangen, dass ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses vorlag, wird es zu prüfen haben, ob sich der Kläger hierauf auch berufen kann, ob er sich insbesondere hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht hat (vgl zu dieser Problematik BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 37f).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Die Feststellungen des LSG reichen ebenso wenig aus für die Entscheidung darüber, ob dem Kläger wegen Ausübung psychischen Drucks (Mobbings) die Beschäftigung nicht mehr zumutbar war (vgl zu dieser Problematik ansatzweise Senatsurteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 16/89 -, DBlR Nr. 3649 zu § 119 Arbeitsförderungsgesetz ).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist aber auch die im so genannten Sperrzeitbescheid enthaltene Verfügung über die Minderung der Anspruchsdauer (vgl dazu nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 107), über die das LSG bei seiner Entscheidung nicht befunden hat, allerdings hätte befinden müssen; ob der Kläger durch diese Minderung der Anspruchsdauer noch beschwert ist, steht allerdings nicht fest.
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Diese Ausführungen sind zu unspezifiziert, um beurteilen zu können, ob der auf den Kläger ausgeübte psychische Druck dergestalt war, dass ihm eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar war, bzw ob das Vertrauensverhältnis derart gestört war, dass keine zumutbare gemeinsame Basis für eine weitere Zusammenarbeit mehr vorlag (vgl zu dieser Voraussetzung BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 11 RAr 39/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Es wird ggf auch zu berücksichtigen haben, ob der Kläger vor der Kündigung einen Versuch zur Beseitigung der ihn belastenden Umstände unternommen hat bzw ob ihm ein solcher Versuch unzumutbar war (Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 72/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Es lässt sich deshalb nicht beurteilen, ob bereits ein Krankheitszustand iS der Rechtsprechung vorlag, ob also ein regelwidriger Körper- und/oder Geisteszustand zu bejahen war, der vom Leitbild des gesunden Menschen so abwich, dass der Kläger zur Ausübung der normalen psychischen/physischen Funktionen nicht mehr in der Lage war (BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. November 1998 und des Änderungsbescheids vom 12. September 2002, mit dem die Beklagte jedoch nicht allein über den Eintritt einer Sperrzeit befunden, sondern - zumindest auch - die Gewährung von Alg für die Sperrzeit abgelehnt hat (stRspr; vgl nur BSGE 84, 270, 271 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Dabei wird das LSG zu beachten haben, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine solcher Vorwurf dann jedenfalls nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 4/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Bezogen auf den hier (noch) streitigen Zeitraum bis zum 31.12.2004 beinhaltet die in dem weiteren Bescheid vom 15.3.2005 ua enthaltene Aussage, dass Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2004 abgelehnt würden, keine eigenständige Regelung, sondern ist nur eine Wiederholung des Verfügungssatzes (vgl dazu Engelmann in von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 31 RdNr 32), weil bereits mit Bewilligung der Leistung (erst) ab 1.1.2005 (Bescheid vom 16.2.2005) die Leistung für den vorangegangenen Zeitraum abgelehnt worden ist (vgl zB BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 S 14).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( vgl zuletzt BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 S 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15, 16; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes iS des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Das LSG wird jedoch nach der Zurückverweisung der Sache einen eventuell ergangenen Folgebescheid zu beachten haben (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 RdNr 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht