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   BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R   

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https://dejure.org/2001,3574
BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R (https://dejure.org/2001,3574)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R (https://dejure.org/2001,3574)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 94/00 R (https://dejure.org/2001,3574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Beschlussverfahren - Hinweispflicht - Äußerungsmöglichkeit - nicht vertretener Berufungskläger - Zeitpunkt der Anhörung - vor Meinungsbildung des Berufungssenates

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabbemessung des Bemessungsentgelts - Arbeitslosenhilfe - Mündliche Verhandlung - Gehalts- und Lohnsteuerabkommen - Richterliches Gehör - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    GG Art 103 Abs 1; ; SGG § 62; ; SGG § 153 Abs 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 153 Abs. 4 S. 1 § 153 Abs. 4 S. 2 § 62
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 106
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R

    Anhörung - rechtliches Gehör - Berufung - Zurückverweisung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Für eine wirksame Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist es unschädlich, wenn der Berichterstatter - und nicht bereits der gesamte Senat - die Sache für ein Verfahren nach § 153 Abs. 4 SGG als geeignet ansieht und die Beteiligten entsprechend anhört (BSG vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R -, HVBG-Info 2000, 3386; BSG 9. Senat vom 20. Oktober 1999, SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 22).

    Dem entsprechen die Ausführungen des 9. Senats des BSG im Urteil vom 20. Oktober 1988 (SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 22 f - unter inhaltlicher Distanzierung von der oa Äußerung im Beschluß desselben Senats vom 16. März 1994), wonach es für eine wirksame Anhörung ausreicht, daß der Berichterstatter die Sache - nach entsprechender Prüfung - für ein Verfahren nach "§ 154" (gemeint: § 153) Abs. 4 Satz 1 SGG als geeignet ansieht.

  • BVerwG, 28.09.1998 - 1 B 93.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht des Berufungsgerichts auf Entscheidung

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Eine Anhörungsmitteilung im Sinne der genannten Vorschriften ist vielmehr auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (BVerwG vom 28. September 1998 - 1 B 93/98 -, Gewerbearchiv 1999, 31; vom 11. Juni 1993 - 5 B 66/93 -, Volltext in JURIS; vom 10. April 1992 - 9 B 142/91 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, S 5).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Eine Anhörungsmitteilung im Sinne der genannten Vorschriften ist vielmehr auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (BVerwG vom 28. September 1998 - 1 B 93/98 -, Gewerbearchiv 1999, 31; vom 11. Juni 1993 - 5 B 66/93 -, Volltext in JURIS; vom 10. April 1992 - 9 B 142/91 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, S 5).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 19/97 R

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluß - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Der erkennende Senat läßt - mit dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 22. April 1998 (SozR 3-1500 § 153 Nr. 7 S 18) - offen, ob ein Beteiligter mit einer Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG regelmäßig, auch ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, zugleich die Besetzung des Berufungsgerichts nur mit den Berufsrichtern und damit einen absoluten Revisionsgrund nach § 202 SGG iVm § 551 Nr. 1 Zivilprozeßordnung rügt.
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R

    Zustellung der Anhörungsmitteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluß

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Für eine wirksame Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist es unschädlich, wenn der Berichterstatter - und nicht bereits der gesamte Senat - die Sache für ein Verfahren nach § 153 Abs. 4 SGG als geeignet ansieht und die Beteiligten entsprechend anhört (BSG vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R -, HVBG-Info 2000, 3386; BSG 9. Senat vom 20. Oktober 1999, SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 22).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Eine Anhörungsmitteilung im Sinne der genannten Vorschriften ist vielmehr auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (BVerwG vom 28. September 1998 - 1 B 93/98 -, Gewerbearchiv 1999, 31; vom 11. Juni 1993 - 5 B 66/93 -, Volltext in JURIS; vom 10. April 1992 - 9 B 142/91 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, S 5).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 BV 151/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Hierin ist zwar ausgeführt, die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG gebiete, den Berufungskläger zunächst über die "Absicht des Gerichts" zu informieren, ohne mündliche Verhandlung im Beschlußverfahren zu seinen Ungunsten zu entscheiden; durch den nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG gebotenen Hinweis auf das Beschlußverfahren werde "den Beteiligten mit anderen Worten deutlich gemacht, daß der Senat die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich" halte (letztgenannte Wendung hat der 13. Senat dem Beschluß vom 16. März 1994 - 9 BV 151/93 -, HVBG-Info 1994, 2082, entnommen).
  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R

    Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 S. 2 SGG

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Hierzu steht auch das Urteil des 13. Senats des BSG vom 25. November 1999 (SozR 3-1500 § 153 Nr. 9) nicht in Widerspruch.
  • BSG, 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B

    Keine Fristsetzung für Stellungnahme bei Anhörung

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Dem entspricht es, daß für eine derartige Anhörung eine Fristsetzung zwar nicht zwingend erforderlich ist, jedoch für zweckmäßig gehalten wird (s BSG vom 22. Mai 2000 - B 2 U 80/00 B - mwN, nicht veröffentlicht; ferner zB BVerwG vom 17. November 1994, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
    Denn jedenfalls bei Anwendung der im vorliegenden Verfahren mit im Streit stehenden Vorschrift des § 112 Abs. 7 AFG sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 5. August 1999, BSGE 84, 218, 220 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Offen bleiben kann, ob mit der Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG zugleich die Besetzung des Berufungsgerichts nur mit Berufsrichtern und damit ein absoluter Revisionsgrund nach § 202 SGG i.V.m. § 551 Nr. 1 ZPO gerügt wird, bei dem unwiderleglich zu vermuten wäre, dass die angegriffene Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruht (offen gelassen in den Urteilen des BSG vom 22. April 1998 - B 9 SB 19/97 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 7, S 18 und vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14).

    Als Verfahrensfehler käme neben der Rüge eines übergangenen Beweisantrags (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 103 SGG) in Betracht, dass die Anhörungsmitteilung und der Antrag auf (erneute) Fristverlängerung nicht richterlich (vgl BSG Urteile vom 20. Oktober 1999 - B 9 SB 4/98 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 8, vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R - HVBG-INFO 2000, 3386 und vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14) bzw nicht vorab (vgl BSG Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 28/02 R - veröffentlicht in JURIS) vorbeschieden worden sind.

  • BSG, 17.12.2020 - B 12 R 23/20 B

    Sozialversicherungsbeitragsnachforderung nach einer Betriebsprüfung

    Eine Anhörungsmitteilung ist vielmehr selbst dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zu schaffen (vgl BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 31500 § 153 Nr. 14 S 44).

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Einstimmigkeit über die Unbegründetheit im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegt (vgl BSG Urteil vom 21.6.2001, aaO).

  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 37/01 R

    Verstoß gegen § 153 Abs 4 SGG - Besetzung nur mit Berufsrichtern - absoluter

    Den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung an eine Anhörungsmitteilung iS des § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG zu stellen sind (vgl hierzu BSG Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 94/00 R - mwN), dürfte der Entwurf des Schreibens des Berichterstatters vom 26. Juli 2000 an die Prozeßbevollmächtigten des Klägers zwar genügen.
  • BSG, 10.05.2023 - B 2 U 123/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Denn die Anhörung soll der Berufungsklägerin Gelegenheit geben, sich in der Sache selbst zu äußern und etwaige Bedenken bzw (sachdienliche) Einwände gegen eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren (ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter) vorzutragen (vgl BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14 S 45 und Beschlüsse vom 31.7.2012 - B 13 R 179/12 B - BeckRS 2012, 72336 RdNr 7 sowie vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 18.07.2019 - B 13 R 259/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung im Zugunstenverfahren

    Zwar kann ein Verfahrensmangel darin gesehen werden, dass das LSG in seiner Anhörungsmitteilung vom 6.3.2017 über das weitere Vorgehen nach § 153 Abs. 4 SGG - Beschluss ohne mündliche Verhandlung - nicht ausdrücklich auf die Äußerungsmöglichkeit des Klägers hierzu hingewiesen hat (zu diesem Erfordernis bei Naturalparteien vgl BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14 S 45, Juris RdNr 22) .
  • BSG, 23.02.2016 - B 5 R 438/15 B
    Denn die Anhörung soll dem Berufungskläger Gelegenheit geben, sich in der Sache selbst zu äußern und etwaige Bedenken bzw (sachdienliche) Einwände gegen eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren (ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter) vorzutragen (vgl Senatsbeschluss vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B - Juris RdNr 8 sowie BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14 S 45 und Beschluss vom 31.7.2012 - B 13 R 179/12 B - BeckRS 2012, 72336 RdNr 7).
  • BSG, 31.07.2012 - B 13 R 179/12 B
    Denn die Anhörung dient insbesondere dem Zweck, dass der Berufungskläger gegen eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren (sachdienliche) Einwände erheben kann, denen sich das LSG dann möglicherweise auch anschließt (vgl BSG vom 21.6.2001 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14 S 45).
  • BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 5/21 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Für eine wirksame Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist es daher unschädlich, wenn der Berichterstatter - und nicht bereits der gesamte Senat - die Sache für ein Verfahren nach § 153 Abs. 4 SGG als geeignet ansieht und die Beteiligten dahingehend anhört (Senatsurteil vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 22 = juris RdNr 14; BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14 S 43 f = juris RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B

    Darlegung des Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde im

    Sie hätte sich vielmehr damit auseinander setzen müssen, dass nach der Rechtsprechung des BSG die Anhörung keine vorherige Meinungsbildung des Spruchkörpers über die Erfolgsaussicht der Berufung voraussetzt (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 14) und eine Anhörungsmitteilung im Sinne der Vorschrift auch dann zulässig ist, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zu beschaffen (BSG aaO).
  • BSG, 28.08.2013 - B 2 U 106/13 B
    2 Soweit der Kläger die Verletzung des § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG iVm § 103 SGG und Art. 103 Abs. 1 GG rügt, hätte dargelegt werden müssen, woraus sich ergeben könnte, dass nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG das LSG hätte verpflichtet sein können, eine Frist zur Stellungnahme einzuräumen (vgl BSG vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B = SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 6 und vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B = SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 12), und dass die Anhörung nicht vor der Meinungsbildung im Senat durch den Berichterstatter erfolgen kann (vgl BSG vom 21.6.2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14).
  • BSG, 05.12.2013 - B 13 R 367/13 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 10 SF 1/19
  • BSG, 17.12.2007 - B 9/9a SB 34/07 B
  • BSG, 25.06.2009 - B 2 U 60/09 B
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