Rechtsprechung
   BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2601
BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R (https://dejure.org/2004,2601)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R (https://dejure.org/2004,2601)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 94/02 R (https://dejure.org/2004,2601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Freibetrag nach § 11 S 1 Nr 2 AlhiV - Berücksichtigung im Beitrittsgebiet ab 1. 1. 1999

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung höherer Arbeitslosenhilfe aufgrund Freibetrages wegen Unfallrente; Dynamische Verweisung auf die monatliche Grundrentenhöhe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei der Arbeitslosenhilfe; Grundrentenbeträge in Ostdeutschland und Westdeutschland

  • Judicialis

    SGB III § 194; ; AlhiV § 11 Satz 1 Nr 2; ; BVG § 31; ; BVG § 84a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41) sei § 84a Bundesversorgungsgesetz (BVG) geändert worden.

    Das BVerfG hat durch Urteil vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41) § 84a BVG als seit dem 1. Januar 1999 nichtig erklärt.

    Das BVerfG hat diese Ungleichbehandlung als mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar erklärt, da das ursprünglich noch sachgerechte Anpassungskonzept des Gesetzgebers hinsichtlich der Höhe der Geldleistungen in den neuen Bundesländern spätestens mit dem 1. Januar 1999 verfassungswidrig geworden ist (vgl BVerfGE 102, 41, 56 ff).

    Deshalb ist es im Hinblick auf das grundgesetzliche Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht zu rechtfertigen, sie einem Kriegsbeschädigten aus den neuen Ländern auf Dauer in geringerem Umfang zu gute kommen zu lassen, obwohl sein Opfer im gleichen Krieg für den gleichen Staat erbracht wurde (BVerfGE 102, 41, 61 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Andererseits hat das Bundessozialgericht (BSG) hinsichtlich der damals noch in § 11 Nr. 4 AlhiV geregelten partiellen Freistellung der Unfallrente im Rahmen der Alhi-Bedürftigkeitsprüfung klargestellt, dass die Freistellung der Unfallrente in der AlhiV sich darauf gründe, dass solche Renten im Allgemeinen weniger für den Lebensunterhalt, sondern mehr wegen Verlustes der körperlichen Unversehrtheit gewährt würden (BSGE 68, 148, 151 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 5).

    Der vorrangige Verwendungszweck lässt den Grundsatz unberührt, dass Unfallrente und Grundrente in ihrer Bemessung an der MdE im allgemeinen Erwerbsleben orientiert sind und den Gesichtspunkt der körperlichen Unversehrtheit nur ergänzend berücksichtigen" (BSGE 68, 148, 151 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 5, S 28).

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Dieser Grund für eine Privilegierung der Verletztenrente (Teil-Ersatz immaterieller Schäden) lässt es auch sachgemäß erscheinen, dass die Alhi-Bezieher an den jeweiligen Erhöhungen der Grundrente (in Form der Erhöhung des Freibetrags nach § 11 Satz 1 Nr. 2 AlhiV) partizipieren (vgl zu entsprechenden Erwägungen im Rahmen der Anrechnungsregel des § 93 Abs. 2 Nr. 2a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch auch das Urteil des 13. Senats des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R - zur Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage ohne Absenkung ab 1. Januar 1999 vgl auch Urteil des 9. Senats des BSG vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R - = BSGE 91, 114).
  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 54/02 R

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs im Beitrittsgebiet für monatliche

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Daher ist der jeweils aktuell gültige Grundrentenbetrag aus der Norm des § 31 Abs. 1 BVG zu ermitteln, auf den in seiner jeweils aktuellen Ausprägung die Norm des § 11 Satz 1 Nr. 2 AlhiV verweist (vgl insoweit auch zu § 2 Abs. 1 Satz 1 AusglBGG: "Rechtsfolgenverweisung" BSG, Urteil vom 23. September 2003, B 4 RA 54/02 R; zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Dies zeigt, dass der Verordnungsgeber, der im Jahre 2001 durchaus auf aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Novellierung der AlhiV reagiert hat (vgl nur die Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AlhiV 2002 und hierzu BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3), weiterhin bewusst von einer dynamischen Verweisung auf die jeweilige Grundrentenhöhe nach § 31 BVG ausging.
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Dieser Grund für eine Privilegierung der Verletztenrente (Teil-Ersatz immaterieller Schäden) lässt es auch sachgemäß erscheinen, dass die Alhi-Bezieher an den jeweiligen Erhöhungen der Grundrente (in Form der Erhöhung des Freibetrags nach § 11 Satz 1 Nr. 2 AlhiV) partizipieren (vgl zu entsprechenden Erwägungen im Rahmen der Anrechnungsregel des § 93 Abs. 2 Nr. 2a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch auch das Urteil des 13. Senats des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R - zur Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage ohne Absenkung ab 1. Januar 1999 vgl auch Urteil des 9. Senats des BSG vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R - = BSGE 91, 114).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 3. Dezember 2002 (B 2 U 12/02 R = BSGE 90, 172 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Letzteres sei bereits durch die Rechtsprechung des 7. und 11. Senats (Entscheidungen vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 94/02 R und vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 109/89) ausgeführt worden.
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    In demselben Sinn hat auch der 7. Senat des BSG entschieden, dass bei der Freibetragsregelung der früheren Arbeitslosenhilfe, die der des § 93 SGB VI bis zum RVNG entsprach (§ 11 Satz 1 Nr. 2 AlhiV), die Verletztenrente aus der UV in Höhe eines einheitlich für alle Bundesländer einzustellenden Betrags der Grundrente nach dem BVG aus § 31 Abs. 1 BVG anrechnungsfrei zu bleiben hatte (Urteil vom 10.2. 2004, SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Mit der vom Kläger für seine gegenteilige Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung anderer Senate des Bundessozialgerichts (BSG) zum Rentenversicherungsrecht (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 und 3), zum Recht des Dienstbeschädigtenausgleichs (SozR 4-8855 § 2 Nr. 1) und zur Arbeitslosenhilfe (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) brauchte sich diese Entscheidung nicht auseinander zu setzen, weil dadurch keine Zweifel an Inhalt und Wirkung der in § 1 Abs. 1 OEG ausgesprochenen Verweisung auf das BVG aufgeworfen werden.

    Entsprechend verhält es sich mit der Rechtsprechung des 7. Senats zu § 11 Satz 1 Nr. 2 Alhi-Verordnung damaliger Fassung (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).

    Hinsichtlich der Vergleichsgruppe der Bezieher von Alhi, die der Kläger anführt, fehlt ebenfalls eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob sich die Rechtslage - in Bezug auf die fragliche Entscheidung des 7. Senats des BSG (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) - entscheidungserheblich geändert hat.

  • LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Sie dient einerseits dem Ausgleich der körperlichen Unversehrtheit bzw. schädigungsbedingter Mehraufwendungen (vgl. BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) anderseits aber auch dem Einkommensersatz (BSG SozR 3-5910 § 76 Nr. 43 mwN).

    Wollte man aus den verschiedenen Funktionen der Verletztenrente einen vorrangigen Leistungszweck herausarbeiten, ließe sich anhand ihrer Berechnungsmodalitäten am ehesten die Lohnersatzfunktion als primärer Leistungszweck ermitteln, da die Verletztenrente an Faktoren wie der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Jahresarbeitsverdienst anknüpft (BSG SozR 3-5910 § 76 Nr. 43; vgl. aber BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - L 12 AS 23/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie ist hierfür vorrangig zu verwenden und steht deshalb nicht zur Basissicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung (vgl. BSG v. 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R -, SozR 4-4220 § 11 Nr. 2; ähnlich bereits BVerfG v. 08.02.1995 - 1 BvR 753/94 - SozR 3-2200 § 636 Nr. 1).

    In sachgerechter Weise wird damit zum Ausdruck gebracht, dass dieser Teil zum Ausgleich des nicht im Verdienstausfall bestehenden Schadens geleistet wird, mithin also einem anderen Zweck dient als die Leistungen nach dem SGB II (vgl. BVerfG v. 08.02.1995 - 1 BvR 753/94 - SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 zur gesetzlichen Rentenversicherung; BSG v. 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R -, SozR 4-4220 § 11 Nr. 2 zur Arbeitslosenhilfe; so im Übrigen auch Söhngen in juris-PK-SGB II, 2. Auf. 2007, § 11 Rn. 62; Hänlein in Gagel, SGB II, § 11 Rn. 62; Koch, NZS 2006, 408 ff.; Grimmke, jurisPR-SozR 23/2004, Anm. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2006 - L 12 AS 376/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Danach sah § 2 Satz 1 Ziff. 2 Alhi-VO 2002 vor, dass die Verletztenrente bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage gewährt würde, nicht als Einkommen galt (vgl. BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2, S. 12).
  • LSG Berlin, 23.07.2004 - L 6 AL 36/03

    Anspruch auf höhere Arbeitslosenhilfe wegen Nichtanrechnung einer gewährten

    Vielmehr ist diese Rechtsprechung jüngst durch das den Beteiligten vom Senat übermittelte Urteil des 7. Senats des BSG vom 10. Februar 2004, B 7 AL 94/02 R, bestätigt worden.

    Danach dient zwar die Verletztenrente in Höhe eines bestimmten, nach dem Maßstab der Kriegsopferentschädigung zu ermittelnden Anteils (bei einer MdE um 10 v.H.: 1/3 der Mindestgrundrente, bei einer MdE um 20 v.H.: 2/3 der Mindestgrundrente, bei einer MdE ab 25 v.H.: jeweilige Grundrente + Schwerstbeschädigtenzulage) gerade nicht dem Ausgleich eines Verdienstausfalls, sondern dem Ausgleich der körperlichen Unversehrtheit und der unfallbedingten Mehraufwendungen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10. Februar 2004, a.a.O., unter Bezugnahme auf BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 5).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 102/03 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Fahrkosten - Berücksichtigung der

    Bei § 83 Abs. 2 Satz 1 Teilsatz 2 SGB III handelt es sich um eine dynamische Verweisung (hierzu Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 94/02 R), dh eine Verweisung auf eine anderweitige Gesetzesvorschrift in ihrer jeweiligen Fassung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 6 AS 116/06

    Berücksichtigung einer Unfallrente als Einkommen bei Leistungen zur Sicherung des

    Die Privilegierung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für das Recht der Alhi (BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2 S 12 ) in § 2 Satz Ziff 2 Alhi-VO 2002, nach der diese bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage gewährt würde, nicht als Einkommen galt, hat der Verordnungsgeber nicht in die Regelungen über die Grundsicherung für Arbeitsuchende übernommen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - L 8 AL 58/08

    Arbeitslosenhilfe; Verletztenrente; DDR

    Sie war nicht bei den Leistungen aufgeführt oder den Leistungen zuzuordnen, die nach dem Gesetz nicht als Einkommen galten (bis 31. Dezember 1997: § 138 Abs. 3 AFG; ab 1. Januar 1998: § 194 Abs. 3 SGB III; s. BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2; zur gleichartigen Rechtslage nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs ausführlich BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 5).
  • LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05

    Maßstäbe zur Berechnung des Einkommens im Rahmen der Bewilligung von

  • LSG Berlin, 29.04.2005 - L 4 AL 18/03

    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei gleichzeitigem Bezug einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
  • SG Osnabrück, 16.11.2006 - S 24 AS 270/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht