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   BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R   

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BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R (https://dejure.org/2001,3318)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R (https://dejure.org/2001,3318)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R (https://dejure.org/2001,3318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersteilzeit - Zuschüsse - Arbeitszeit - Wochenarbeitszeit - Übergang - Vollzeitstelle - Ausscheiden - Vollzeittätigkeit - Unmittelbarkeit

  • Judicialis

    AltTZG § 2 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 596
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens (1. Stufe: Entscheidung über die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen; 2. Stufe: Entscheidung über den konkreten Leistungsantrag) ist ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige und zulässige Klageart (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; siehe auch zu der vergleichbaren Situation beim Kurzarbeitergeld BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2 S 6 und Nr. 3 S 10).

    Grundsätzlich ist bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3); dies gilt um so mehr, wenn wie vorliegend die Klägerin mit ihrem Widerspruch ausdrücklich auch die Gewährung von Leistungen geltend gemacht hat.

    Zwar hat der Senat früher zu dem im wesentlichen inhaltsgleichen § 2 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG idF vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343) noch offengelassen, ob das Ausscheiden aus einer Beschäftigung erforderlich war, deren vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R

    Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liegt ein Verstoß gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nur dann vor, wenn zwar neutral formulierte mitgliedsstaatliche Gesetze tatsächlich einen wesentlich höheren Prozentsatz an Frauen als Männer betreffen, diese Regelungen aber nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sind, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl nur BSG, Urteil vom 8. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Eine Pflicht zur Anrufung des EuGH (Art. 177 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft = neu Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) besteht nicht, weil angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik und zu der sich daraus ergebenden umfassenden Einschätzungsprärogative für die Eignung und Erforderlichkeit sozialpolitischer Maßnahmen die Rechtslage im Ergebnis geklärt ist (vgl nur BSG, Urteil vom 8. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit umfassenden weiteren Nachweisen).

  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens (1. Stufe: Entscheidung über die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen; 2. Stufe: Entscheidung über den konkreten Leistungsantrag) ist ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige und zulässige Klageart (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; siehe auch zu der vergleichbaren Situation beim Kurzarbeitergeld BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2 S 6 und Nr. 3 S 10).
  • Drs-Bund, 14.06.1999 - BT-Drs 14/1138
    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Nunmehr kann auch die Teilzeit von Arbeitnehmern gefördert werden, die bereits vor dem Wechsel in Altersteilzeit in Teilzeit, also mit einer Arbeitszeit beschäftigt waren, die nicht der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach (vgl BT-Drucks 14/1138 S 7 zu Art. 1 Nr. 1).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Er hat sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - SozR 3-4170 § 2 Nr. 2) angeschlossen, das die Regelung des § 2 ATG in der bis 31. Dezember 1999 geltenden Fassung als gemeinschaftsrechtskonform und verfassungsgemäß beurteilt hat.
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    § 3 Abs. 1 TV ATZ, wonach die bisherige individuelle Arbeitszeit des Angestellten während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses um die Hälfte gemindert werden muß, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (Anschluß und Fortführung BSG 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - ">2%20AltTZG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4170 § 2 AltTZG Nr. 2).

    Das Bundessozialgericht (29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - ">2%20AltTZG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4170 § 2 AltTZG Nr. 2) hat bereits zu § 2 AtG in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung entschieden, die Vorschrift verstoße weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Art. 3 GG.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber -

    Die auf Aufhebung der ergangenen Bescheide sowie Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Leistungen nach § 4 AltTZG gerichtete Klage ist als verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG zulässig (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 8 f).

    Eines zusätzlichen Feststellungsbegehrens, von dem die Vorinstanzen noch ausgegangen sind, bedarf es nicht, da trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens ausschließlich die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige Klageart ist (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 9).

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen

    Schon aus Gründen der "Symmetrie" sollte deshalb grundsätzlich nur die Altersteilzeitarbeit mit einer hälftigen Arbeitszeitverminderung gefördert werden (BSG vom 29.1.2001 - B 7 AL 98/99 R - SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 13 f, Juris RdNr 22) .

    Die Reduzierung der bisherigen (bereits durch Teilzeitarbeit reduzierten) Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit musste daher eine weitere Teilzeitbeschäftigung von mindestens 15 Stunden ermöglichen (vgl auch BSG vom 29.1.2001 - B 7 AL 98/99 R - BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 13, Juris RdNr 20) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 61/14

    Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Halbierung der bisherigen Arbeitszeit;

    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R = SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 und Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. März 2013 - L 7 AL 171/11, juris).

    Mit dem Widerspruchsbescheid vom 4. Januar 2012, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), hat die Beklagte demzufolge zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt (so auch BSG, Urteil vom 29. Januar 2001, a.a.O.).

    Die damalige Gesetzesfassung sah als Voraussetzung für Leistungen nach dem AltTZG vor, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuvor der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach und er seine Arbeitszeit nach dieser Maßgabe hälftig reduzierte (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R = SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 7 AL 32/14
    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht - BSG - vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R -, SozR 3-4170 § 2 Nr. 2; Urteile des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19 und 21. März 2013 - L 7 AL 171/11 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 2. Februar 2012, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 29. Januar 2001, a.a.O.; Urteil des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19).

    Die damalige Gesetzesfassung sah als Voraussetzung für Leistungen nach dem AltTZG vor, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuvor der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach und er seine Arbeitszeit nach dieser Maßgabe hälftig reduzierte (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R = SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber -

    Wird - wie hier - sowohl die Anerkennung der Förderungsvoraussetzungen als auch die Bewilligung von Leistungen abgelehnt, ist - wie in den ähnlich ausgestalteten Verfahren auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld (vgl. § 173 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch) - die richtige und zulässige Klageart ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage (Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 Rar 74/91 - SozR 3-4170 § 2 Nr. 1; Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des BSG, wo zwischen arbeitnehmerbezogenen (§ 2 AltTZG) und den in § 3 AltTZG genannten betriebsbezogenen Voraussetzungen unterschieden wird (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R, Rdnr. 11 nach juris; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R, Rdnr. 11).

    Mit dem Widerspruchsbescheid vom 29. Juli 2009, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), hat die Beklagte demzufolge zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt (BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2016 - 4 Sa 1428/15

    Begriff des "Monats der Höhergruppierung" im Sinne von § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA

    Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, dass sich der Arbeitgeber insoweit bei der Rechtsanwendung "geirrt" hat, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat (BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, NZA-RR 2001, 596).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7/12 AL 5/15
    Zwar ist grundsätzlich bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht - BSG - vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R -, SozR 3-4170 § 2 Nr. 2; Urteile des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19 und 21. März 2013 - L 7 AL 171/11 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 8 AL 193/09

    Leistungen wegen Altersteilzeit; anwendbare Gesetzesfassung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2008 - L 19 AL 49/07

    Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber bei Altersteilzeitarbeit,

  • LSG Bayern, 12.09.2008 - L 9 AL 47/03

    Erstattung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG); Voraussetzungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2007 - L 19 AL 145/05

    Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem

  • LSG Sachsen, 20.11.2014 - L 3 AL 35/12

    Altersteilzeit; Antrag auf Vorabentscheidung; Erforderlichkeit eines Antrages

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AL 76/15
  • SG Gießen, 09.08.2001 - S 12 AL 1985/99

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erlöschen der Leistungen nach § 4 AltTZG

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 169/11
  • SG Osnabrück, 20.03.2007 - S 20 AL 76/02
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