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   BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R   

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BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R (https://dejure.org/2007,2308)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R (https://dejure.org/2007,2308)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 14/06 R (https://dejure.org/2007,2308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - unzumutbare Belastung - Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze - Betrachtung der Gesamtsituation der Beteiligungsgesellschaft

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Erstattungspflicht des Arbeitgebers; Befreiungstatbestand; unzumutbare Belastung; Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze; Betrachtung der Gesamtsituation der Beteiligungsgesellschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Arbeitslosengeld (Alg) und Beiträgen zur Krankenversicherung und Rentenversicherung durch den Arbeitgeber; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Arbeitslosengeld und den Beiträgen zur Krankenversicherung und Rentenversicherung; ...

  • Judicialis

    AFG F: 18.12.1992 § 128 Abs 2 Nr 2 S 1 Alt 2; ; AFG § 128 Abs 1 S 1; ; AFG § 128 Abs 1 S 2 Nr 4; ; AFG § 128 Abs 1 S 2 Nr 6; ; AFG § 128 Abs 1 S 2 Nr 7; ; SGB III § 147a Abs 2 Nr 2; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 606
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Die auch vom LSG im Grundsatz befürwortete unternehmensbezogene Betrachtungsweise (vgl Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 147a Rz 289, Stand Juni 2004; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, K § 147a RdNr 209, Stand Mai 2003) macht stattdessen eine umfassende Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erforderlich (BSGE 88, 31, 39 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Danach wird nicht auf die Situation im Betrieb oder in Teilen des Unternehmens, sondern im gesamten Unternehmen abgestellt (BSGE 88, 31, 39 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Dabei genügt der Vortrag des Arbeitgebers, dass der Verlust von weiteren Arbeitsplätzen abstrakt droht, die gefährdeten Arbeitsplätze oder Arbeitnehmer müssen nicht konkret bezeichnet werden (BSGE 88, 31, 38 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Dabei wird das LSG bei seiner Prognoseentscheidung zu beachten haben, dass Gründe, die außerhalb der wirtschaftlichen Situation des von der Erstattungsforderung betroffenen Unternehmens liegen, außer Betracht zu bleiben haben (vgl BSGE 88, 31, 39 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Mit diesem Tatbestand sollen vielmehr diejenigen Konstellationen erfasst werden, bei denen eine Belastung unterhalb der Schwelle der Existenzgrundlage zur Unzumutbarkeit führt, weil durch die Erstattung Arbeitsplätze gefährdet werden (BT-Drucks 12/3211, S 26; vgl auch BSGE 87, 132, 141 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10).

    Zwar hat das BSG bereits entschieden (BSGE 87, 132, 141 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10), dass in einem solchen Fall nicht der Verlust von Arbeitsplätzen in einem bestimmten Mindestumfang drohen muss.

    Es gelten die allgemein für Prognoseentscheidungen geltenden Maßstäbe, sodass für die Richtigkeit der Prognose nicht entscheidend ist, ob sie durch die weitere wirtschaftliche Entwicklung bestätigt wird (BSGE 87, 132, 140 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10).

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass diese Regelung über ihren Wortlaut hinaus nicht auf Fälle einer einvernehmlichen (sozial gerechtfertigten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Ähnliches erstreckt werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; BSG, Urteil vom 20. September 2001 - B 11 AL 30/01 R - mwN; BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 32/05 R ).

    Dabei ist nicht nur von Bedeutung, in welcher Höhe Alg bzw Beiträge gezahlt worden sind, sondern auch, ob Alg und Beiträge überhaupt und in dieser Höhe oder diesem Umfang hätten gezahlt werden müssen (vgl BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7 mwN; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 16/91

    Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Wettbewerbsabrede - Wegfall der

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Dabei ist nicht nur von Bedeutung, in welcher Höhe Alg bzw Beiträge gezahlt worden sind, sondern auch, ob Alg und Beiträge überhaupt und in dieser Höhe oder diesem Umfang hätten gezahlt werden müssen (vgl BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7 mwN; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Dabei ist nicht nur von Bedeutung, in welcher Höhe Alg bzw Beiträge gezahlt worden sind, sondern auch, ob Alg und Beiträge überhaupt und in dieser Höhe oder diesem Umfang hätten gezahlt werden müssen (vgl BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7 mwN; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).
  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 70/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Die geltend gemachten Ansprüche sind jedenfalls nicht verjährt (vgl BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 13 S 119 f).
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Der Senat geht nach seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl BSG, Urteil vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 98/02 R - RdNr 22) in Anlehnung an § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AFG davon aus, dass ein Personalabbau iS von § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG nur dann wesentlich ist, wenn der in § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AFG genannte Schwellenwert von 3 vH überschritten ist.
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Nach der im Sozialrecht und auch im Arbeitsförderungsrecht herrschenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 69, 108, 111 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6 mwN) ist im Wege der Wertung zu beurteilen, welche Bedingungen wesentlich sind.
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Ob allerdings eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt und damit als Aufhebungsvertrag die Anwendung des § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG ausschließt, hängt vom Inhalt der rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen ab (BSGE 93, 159, 161 = SozR 4-4100 § 128 Nr. 3).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass diese Regelung über ihren Wortlaut hinaus nicht auf Fälle einer einvernehmlichen (sozial gerechtfertigten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Ähnliches erstreckt werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; BSG, Urteil vom 20. September 2001 - B 11 AL 30/01 R - mwN; BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 32/05 R ).
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 32/05 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit -

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 620/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgebers gegen Erstattungspflicht für

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 37/02 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Diese aus dem Wortlaut der Norm ("aus ... Gründen") folgende und in den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 15/1516 S 57) bestätigte Voraussetzung des Ursachenzusammenhangs ist - wie auch sonst im Sozialrecht - nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilen (vgl zB BSG Urteil vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18; BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R - SozR 4-4100 § 128 Nr. 6; zusammenfassend BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 RdNr 17 ff) und muss zwischen einem medizinischen Grund und der besonderen, kostenaufwändigen Ernährung bestehen (BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 AS 100/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 12 RdNr 16; Behrend in jurisPK-SGB 11, 0nline-Ausgabe, § 21 RdNr 64.1, Stand Einzelkommentierung 11/2013; O. Loose in Hohm, GK-SGB II, Stand 11/2009, § 21 RdNr 34) .
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Dies liegt im Wesen einer Prognoseentscheidung (vgl insbes BSGE 87, 132, 140 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10; BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 6, RdNr 9; BSG, Urteil vom 10. Mai 2007, B 7a AL 14/06 R, RdNr 19; zuletzt: BSG, Urteil vom 30. August 2007, B 10 EG 6/06 R, RdNr 14; ebenso Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 7 SGB II RdNr 78 Stand Dezember 2006).
  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 AL 420/05
    Die Beklagte ist vom Senat um Stellungnahme zur jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10.05.2007, Aktenzeichen B 7a AL 14/06 R) gebeten worden.

    Dabei ist eine umfassende Betrachtung der wirtschaftlichen Situation anzustellen (vgl. Urteil des BSG vom 10.05.2007, Az.: B 7a AL 14/06 R).

    Danach liegt zur Überzeugung des Senats, die sich aus den vorliegenden Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W. vom 12.05.1997 mit Ergänzungen vom 03.07.1997 ergibt, im Wirtschaftsjahr 1995/96 ein Gewinn von 62 Millionen DM vor, der voll (also mit Ergebnisübernahmen aus Gewinnabführungsverträgen) zu berücksichtigen ist (vgl. dazu das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.05.2007, Az.B 7a AL 14/06 R).

    Denn der Entlassungtatbestand erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 10.05.2007, Az.: B 7a AL 14/06 R) auch eine Kausalität der Erstattungsforderungen zur wirtschaftlichen Belastung.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 4/07 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen

    Die Vorinstanz hat sich darauf beschränkt, die rechtliche Insolvenzunfähigkeit der Klägerin nach Landesrecht festzustellen, und sich - von ihrem Rechtsstandpunkt aus konsequent - nicht dazu geäußert, ob die Klägerin durch die Vorlage der Stellungnahmen der WIBERA Wirtschaftsberatung AG/B ihrer Darlegungs- und Nachweispflicht zur geltend gemachten Arbeitsplatzgefährdung nachgekommen ist (zu den allgemeinen Anforderungen an die zu treffende Prognoseentscheidung vgl Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 2001 - B 11 AL 50/00 R = BSGE 88, 31 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16; ferner BSG, Urteil vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 98/02 R; BSG SozR 4-4100 § 128 Nr. 6; eine Arbeitsplatzgefährdung bei den B Verkehrsbetrieben für die Jahre 2002 und 2003 verneinend SG Berlin, Urteil vom 10. März 2005 - S 30 AL 1741/03).

    Sollte der Nachweis einer unzumutbaren Belastung nicht geführt werden können und eine Erstattungspflicht in Betracht kommen, wird ggf die Höhe der Erstattung, zu der bisher ebenfalls nachvollziehbare Angaben fehlen, zu überprüfen sein (vgl BSG, Urteil vom 21. März 2001 - B 11 AL 50/00 R = BSGE 88, 31 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12 mwN; BSG, SozR 4-4100 § 128 Nr. 6).

  • LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Nach der Rspr des BSG ist der Befreiungstatbestand einer sozial gerechtfertigten Kündigung nicht erfüllt, wenn in einer ausgesprochenen Kündigung lediglich ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 BGB zu sehen ist, das eine eigentlich einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur verdecken soll (BSG, 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R mwN).

    Ist eine solche Aufhebungsvereinbarung getroffen, ist der Befreiungstatbestand selbst dann nicht anzunehmen, wenn anstelle der getroffenen Vereinbarung eine Kündigung sozial gerechtfertigt wäre (zuletzt: BSG, 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R und zu § 128 AFG: 13.7.2006 - B 7a AL 32/05 R jeweils mwN; a.A. Rolfs in Gagel, SGB III, Stand: X/2008, § 147a Rn. 160 f. mwN).

  • LSG Hessen, 25.10.2012 - L 8 KR 110/12

    Pharmaunternehmen ist vorläufig nicht vom Herstellerrabatt zu befreien

    Es hat hierzu in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 (B 7a Al 14/06 R, zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine durch die Erstattungspflicht nach § 128 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2 AFG eintretende unzumutbare Belastung nicht schon damit begründet werden kann, dass allein auf die Ertragssituation des von der Beklagten betriebenen operativen Geschäfts abgestellt wird, ohne die Erträge aus Beteiligungen des Unternehmens zu berücksichtigen.
  • BSG, 17.11.2009 - B 11 AL 87/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Nach der in der Beschwerdebegründung insoweit zutreffend wiedergegebenen Rechtsauffassung des LSG ist für die Prognoseentscheidung, ob Arbeitsplätze gefährdet werden, auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Erstattungsforderung zu erheben ist, und ein Personalabbau ist nur dann wesentlich iS von § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III, wenn ein Schwellenwert von 3 vH überschritten ist (vgl die vom LSG zitierten Urteile des BSG vom 10. April 2004, B 7 AL 98/02 R, und vom 10. Mai 2007, B 7a AL 14/06 R, SozR 4-4100 § 128 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 25.10.2012 - 8 KR 110/12

    Krankenversicherung - pharmazeutisches Unternehmen - Ausnahme von der

    Es hat hierzu in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 (B 7a Al 14/06 R, zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine durch die Erstattungspflicht nach § 128 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2 AFG eintretende unzumutbare Belastung nicht schon damit begründet werden kann, dass allein auf die Ertragssituation des von der Beklagten betriebenen operativen Geschäfts abgestellt wird, ohne die Erträge aus Beteiligungen des Unternehmens zu berücksichtigen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2010 - L 12 AL 19/08
    Im Sinne dieser Rechtsauffassung hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung bei den Befreiungstatbeständen des § 147a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 SGB III bzw. der Vorgängervorschrift des § 128 AFG entscheidend auf die äußere Form der Beendigung abgestellt (vgl. BSG vom 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R -, vom 27.1.2005 - B 7 A/7 AL 240/04 B und B 7a/7 AL 32/04 R - sowie vom 7.10.2004 - B 11 AL 5/04 R - und vom 11.5.1999 - B 11 AL 73/98 R = SozR 3-4100 § 128 Nr. 6).
  • SG Hildesheim, 17.12.2008 - S 43 AS 344/05
    Dies liegt im Wesen einer Prognoseentscheidung (vgl. insbes. BSG, Urteil vom 10. Mai 2007, B 7a AL 14/06 R, Rn. 19; zuletzt: BSG, Urteil vom 30. August 2007, B 10 EG 6/06 R, Rn. 14).
  • SG Hildesheim, 15.04.2008 - S 13 AS 526/05
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