Rechtsprechung
   BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Wohnflächengrenze

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; selbst genutztes Hausgrundstück; angemessene Größe; Wohnflächengrenze; verfassungskonforme Auslegung; Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

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  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Wohnflächengrenze - verfassungskonforme Auslegung - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeld II - Eigentumswohnung mit 75 qm muss Anspruch nicht entgegenstehen

  • my-sozialberatung.de

    § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, § 90 SGB XII
    Vermögen, Eigenheim, Angemessenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Eigentumswohnung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Wohnflächengrenze - verfassungskonforme Auslegung - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Hartz IV: Wann ist Wohneigentum zu verwerten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Hartz IV: Wann ist Wohneigentum zu verwerten?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.11.2006)

    Teile von Hartz IV kritisiert // Erste Sitzung zu Wohnungskosten und Umgang mit Kindern

mehr
  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II trotz vorhandener Eigentumswohnung

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: 80 qm-Eigentumswohnung ist auch für Alleinstehende kein Hindernis

  • arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)

    Eigentumswohnungen

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Bis zu 80 Quadratmeter große Eigentumswohnungen lassen den Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht entfallen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II trotz vorhandener Eigentumswohnung

  • diewohnungseigentuemer.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Muss die Eigentumswohnung bei ALG-II-Bezug verkauft werden?

  • arag.de (Kurzinformation)

    Neue Wohnmaßstäbe bei Hartz IV

  • arag.de (Kurzinformation)

    Vor Hartz IV sind alle gleich

  • arag.de (Kurzinformation)

    Wieviel Raum braucht der Mensch?

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Verwertbarkeit von Eigentumswohnungen bei ALG II Bezug

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 7.12.2006)

    Arbeitslosengeld 2: Verwertung von Hausgrundstück oder Eigentumswohnung? // Die Vorgaben des Gesetzgebers

  • diewohnungseigentuemer.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Muss die Eigentumswohnung bei ALG-II-Bezug verkauft werden?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 2/05 (Vermögen/angemessenes Wohneigentum)" von Prof. Dr. Angela Busse, original erschienen in: SGb 2007, 436 - 441.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 97, 203
  • BSGE 97, 263
  • NZS 2007, 428
  • FamRZ 2007, 465
  • FamRZ 2007, 729 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (127)  

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Die angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks ist im Regelfall nach den Vorgaben des WoBauG 2 - Grenzwert 130 qm für Vierpersonenhaushalt - zu bestimmen (Bestätigung und Weiterführung BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/05 R = Breith 2007, 597).

    Um eine einheitliche Rechtsanwendung zu garantieren, sei dies den aktuellen Ausführungsbestimmungen der Länder zum Wohnraumförderungsgesetz vorzuziehen (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R).

    Nach der Rechtsprechung des 7b. Senats des BSG (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R) ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl - nicht nur beschränkt auf die Bedarfsgemeinschaft - angebracht ist (aaO RdNr 21).

    Ebenso wenig bedarf hier weiterer Erörterung, ob neben der Wohnfläche der Immobilie, auf die der Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II abstellt, auch andere Faktoren Berücksichtigung finden könnten (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R, RdNr 14 und 16 mwN).

    Insoweit handelt es sich um eine völlig andere Fragestellung, die sich einer einheitlichen Regelung entzieht (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R, RdNr 24, zur Frage der Angemessenheitsprüfung bei Unterkunftskosten von Mietern einerseits und Haus- bzw Wohnungseigentümern andererseits).

    Das LSG meint zwar, der Schutzzweck des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, nämlich der Schutz des Wohnens im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses (Wohnen) und als räumlicher Lebensmittelpunkt (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - RdNr 13), müsse auch für die Interpretation der Härteregelung Beachtung finden.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R  

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Eigentumswohnungen, auch bei einer Belegung mit nur einer Person bis zu einer Wohnfläche von 80 qm als angemessen anzusehen sind (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 3 RdNr 22).

    Der Senat schränkt insoweit seine Aussage im Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 2/05 R = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3 RdNr 24) ein, wonach Tilgungsleistungen (generell) nicht als KdU vom Grundsicherungsträger zu übernehmen seien.

    Im Hinblick auf die durch die Unterkunft verursachten Kosten gibt es im Regelfall keinen sachlichen Grund, Haus- oder Wohnungseigentümer unterschiedlich zu behandeln (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 3 RdNr 24).

    Auch der Verwertungsausschluss des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II dient, worauf der Senat bereits hingewiesen hat (Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 34/06 R), nicht dem Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein dem Schutz der Wohnung im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (BSGE 97, 263 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, jeweils RdNr 13).

    Das Arbeitslosengeld II soll den Lebensunterhalt sichern und grundsätzlich nicht der Vermögensbildung dienen (vgl BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 3 RdNr 24 unter Bezugnahme auf BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, Stand August 2008, § 22 RdNr 14; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 27 ff).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R  

    Sozialrecht - Angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks

    Die angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks ist im Regelfall nach den Vorgaben des WoBauG 2 - Grenzwert 130 qm für Vierpersonenhaushalt - zu bestimmen (Bestätigung und Weiterführung BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/05 R = Breith 2007, 597).*).

    Um eine einheitliche Rechtsanwendung zu garantieren, sei dies den aktuellen Ausführungsbestimmungen der Länder zum Wohnraumförderungsgesetz vorzuziehen (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R).

    Nach der Rechtsprechung des 7b. Senats des BSG (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R) ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl - nicht nur beschränkt auf die Bedarfsgemeinschaft - angebracht ist (aaO RdNr 21).

    Ebenso wenig bedarf hier weiterer Erörterung, ob neben der Wohnfläche der Immobilie, auf die der Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II abstellt, auch andere Faktoren Berücksichtigung finden könnten (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R, RdNr 14 und 16 mwN).

    Insoweit handelt es sich um eine völlig andere Fragestellung, die sich einer einheitlichen Regelung entzieht (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R, RdNr 24, zur Frage der Angemessenheitsprüfung bei Unterkunftskosten von Mietern einerseits und Haus- bzw Wohnungseigentümern andererseits).

    Das LSG meint zwar, der Schutzzweck des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, nämlich der Schutz des Wohnens im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses (Wohnen) und als räumlicher Lebensmittelpunkt (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - RdNr 13), müsse auch für die Interpretation der Härteregelung Beachtung finden.

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