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   BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R   

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BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R (https://dejure.org/1998,1944)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R (https://dejure.org/1998,1944)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - B 8 KN 1/97 U R (https://dejure.org/1998,1944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger - mündlicher Antrag - Herstellungsanspruch - Berufskrankheitsanzeige - begründeter Verdacht - unverzügliche Berufskrankheitsanzeige - Mesotheliom

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente - Pflegegeld - Sonderrechtsnachfolge - Berufskrankheit - Asbeststaubbelastung - Asbestose - Pleuramesotheliom - Berufskrankheiten-Verordnung - Antragstellung - Untersuchungsgrundsatz - Berufskrankheiten-Anzeige

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sonderrechtsnachfolge - Verdacht auf eine Berufskrankheit nach § 5 BKV

  • Judicialis

    SGB I § 16; ; SGB I § 56; ; SGB I § 59 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellungsanspruch des Sonderrechtsnachfolgers bei nicht unverzüglich erstatteter Berufskrankheitsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 83, 30
  • NJW 1999, 3439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Ein Antrag auf Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung kann schon deswegen auch mündlich gestellt werden, weil ein solcher, wie oben gezeigt, gleichermaßen geeignet sein kann, das grundsätzlich von Amts wegen einzuleitende Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung in Gang zu setzen (siehe BSG vom 22. September 1988, BSGE 64, 89, 93 f; BSG vom 27. Februar 1980, SozR 2200 § 1613 Nr. 1 S 1 f).

    Offenbleiben kann im vorliegenden Zusammenhang, wie zu entscheiden wäre, wenn über den behaupteten mündlichen Antrag der Klägerin eine Niederschrift (siehe hierzu BSG vom 22. September 1988, BSGE 64, 89, 94) aufgenommen worden wäre.

    Es geht also nicht um einen Anspruch aus einem Herstellungsanspruch, der bereits beim Versicherten entstanden und sodann auf die Klägerin als dessen Sonderrechtsnachfolgerin übergegangen wäre (wie im Fall BSG vom 22. September 1988, BSGE 64, 89, 95), sondern um eine Pflichtverletzung nur gegenüber der Klägerin als (solange die Pflicht noch bestand: künftiger) Sonderrechtsnachfolgerin.

  • BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Nachversicherungsverfahren

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 5 f; BSG vom 25. Januar 1996, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2, S 5; BSG vom 24. April 1996, SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 4; jeweils mwN).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Der Eingriff in die Berufsausübung ist durch Gründe des Gemeinwohls (hier: Erfassung der BK-Fälle und entsprechende Leistungsgewährung) gerechtfertigt und verhältnismäßig (vgl BVerfG vom 14. Juli 1987, BVerfGE 76, 196, 207; BVerfG vom 4. April 1990, BVerfGE 82, 18, 28).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Voraussetzung für die Zurechnung des Verhaltens Dritter im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist, daß zwischen der die Pflichtverletzung begehenden und der in Anspruch genommenen Stelle eine "Funktionseinheit" besteht (BSG vom 29. Oktober 1992, BSGE 71, 217, 218 ff; BSG vom 25. August 1993, SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f, jeweils mwN).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 5 f; BSG vom 25. Januar 1996, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2, S 5; BSG vom 24. April 1996, SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 4; jeweils mwN).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Dieses hat (mit Urteil vom 18. Mai 1995, BVerwGE 98, 248, 252 ff) entgegenstehende frühere Rechtsprechung aufgegeben und wendet § 16 Abs. 2 SGB I auch im Sozialhilferecht an, wo - ebenso wie in der gesetzlichen Unfallversicherung - die Leistungen von Amts wegen zu erbringen und nicht antragsabhängig sind.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Der Eingriff in die Berufsausübung ist durch Gründe des Gemeinwohls (hier: Erfassung der BK-Fälle und entsprechende Leistungsgewährung) gerechtfertigt und verhältnismäßig (vgl BVerfG vom 14. Juli 1987, BVerfGE 76, 196, 207; BVerfG vom 4. April 1990, BVerfGE 82, 18, 28).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei nicht erkennbarer Gesetzesänderung

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 5 f; BSG vom 25. Januar 1996, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2, S 5; BSG vom 24. April 1996, SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 4; jeweils mwN).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    Voraussetzung für die Zurechnung des Verhaltens Dritter im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist, daß zwischen der die Pflichtverletzung begehenden und der in Anspruch genommenen Stelle eine "Funktionseinheit" besteht (BSG vom 29. Oktober 1992, BSGE 71, 217, 218 ff; BSG vom 25. August 1993, SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f, jeweils mwN).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 47/86
    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
    In das Verwaltungsverfahren über die Gewährung von Leistungen bei BK sind, wie sich bereits aus Obigem ergibt, die Ärzte hinsichtlich ihrer Meldepflicht geradezu exemplarisch einbezogen; hängt doch die Gewährung der von Amts wegen zu gewährenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entscheidend davon ab, daß der zuständige Träger von möglichen Leistungsfällen erfährt und erst dadurch seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann (für die Möglichkeit der Zurechnung von Fehlern "in Dienst genommener" Privater im Rahmen des Herstellungsanspruchs bereits BSG vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86, USK 8871).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 124/78

    Rentenfeststellungsverfahren - Rentenbewerber - Mitwirkungspflicht - Versagung

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    In der Folge des selbst gesetzten Rechtsscheins muss sich die Krankenkasse behandeln lassen, als handele es sich bei dem von ihr mit den eigenen Verfahrenspflichten belasteten Leistungserbringer um eine zur Antragsentgegennahme zuständige Stelle iS des § 16 Abs. 2 SGB I (vgl BSG Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 - BSGE 52, 254 = SozR 2200 § 216 Nr. 5 zum Vertrauen auf Unterrichtung der Krankenkasse nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Kassenarzt; BSG Urteil vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1 zum Vertrauen auf die Pflichterfüllung des Arztes, dem Träger der Unfallversicherung den Verdacht einer Berufskrankheit anzuzeigen; BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 VJ 1/08 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 3 RdNr 19 mwN zum Entschädigungsanspruch im Impfschadensrecht kraft Rechtsscheins einer öffentlichen Impfempfehlung) .
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Sie bejaht eine solche Zurechnung insbesondere, wenn zwei Leistungsträger im Sinne einer Funktionseinheit mit einer Aufgabenerfüllung arbeitsteilig betraut sind (BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8) oder ein Leistungsträger einen anderen Leistungsträger oder einen Dritten in die Abwicklung eines Versicherungsverhältnisses mit einbezogen hat (vgl zB BSGE 52, 254, 256 f = SozR 2200 § 216 Nr. 5 S 10 f; BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) und wenn spezifische Beratungspflichten aufgrund der Verknüpfung zweier Leistungsträger oder seitens eines Leistungsträgers aufgrund besonderer Aufgaben bestehen (vgl insgesamt zB BSG SGb 2010, 47; bejahend zB BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9; zum einer KK erkennbaren Beratungsbedarf zur Pflichtversicherung auf Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI in der GRV: BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2; verneinend etwa BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Eine zurechenbare Beratungspflichtverletzung wird von der Rechtsprechung des BSG auch dann angenommen, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiell-rechtlich eng miteinander verknüpft sind, die andere Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund eines bestehenden Kontaktes der aktuelle "Ansprechpartner" des Berechtigten ist und sie - die Behörde - aufgrund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (vgl hierzu insgesamt BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 6, RdNr 44 mwN; s auch zur Zurechnung des Verhaltens Dritter iS einer Funktionseinheit BSG Urteil vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - BSGE 83, 30, 35 f = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1 S 7 f) .
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Der frühere 8. Senat des BSG hat eine solche Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens einzelner Ärzte zu Lasten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung uneingeschränkt bejaht und ausgeführt, die Ärzte würden mit ihrer Meldepflicht "geradezu exemplarisch" in das Verwaltungsverfahren der Unfallversicherung einbezogen (BSG Urteil vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - BSGE 83, 30, 35 f = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1 S 7 f; offengelassen allerdings von BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 19/00 R - juris RdNr 19) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Ausschluss der

    Soweit der 8. Senat des BSG mit Urteil vom 8. Oktober 1998 (Urteil vom 8. Oktober 1998, B 8 KN 1/97 U R, juris Rz. 24ff.) dagegen - ohne Begründung und ohne Auseinandersetzung mit dem vorgenannten Urteil des 11. Senats - bei einer unterbliebenen rechtzeitigen ärztlichen Meldung eines Berufskrankheitenverdachts unter Heranziehung des von der Rechtsprechung entwickelten sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die Möglichkeit bejaht, die nach § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB I als Sonderrechtsnachfolger in Betracht kommenden Personen so zu stellen, als wäre die Meldung rechtzeitig erfolgt und ein Verfahren anhängig geworden, überzeugt dies nicht.

    Soweit der 8. Senat des BSG darüber hinaus nicht nur Nebenpflichtverletzungen gegenüber dem Berechtigten selbst als Anlass für einen Folgenbeseitigungsanspruch, welcher dann auf den oder die Sonderrechtsnachfolger übergehen oder bei diesen im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten entstehen kann, heranziehen will, sondern von eigenständigen Rechten der vor dem Tod des Berechtigten bloß potentiellen Sonderrechtsnachfolger ausgeht (s. Urteil vom 8. Oktober 1998, a. a. O., Rz. 31), findet dies keine Stütze im Gesetz und geht über § 56 Abs. 1 SGB I hinaus, da die (Sonder-)Rechtsnachfolge gerade (nur) die Nachfolge in ein bereits bestehendes Recht ermöglicht.

    Eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 20 SGB X liegt ebenfalls nicht vor, da dieser erst Pflichten der Sozialleistungsträger innerhalb begonnener Verfahren begründet, nicht jedoch die Frage, ob ein Verfahren durchzuführen ist (so auch BSG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - B 8 KN 1/97 U R, juris Rz. 25).

    Soweit der 8. Senat des BSG davon ausgeht, dass die Ärzte hinsichtlich ihrer Meldepflicht aus § 202 Satz 1 SGB VII "geradezu exemplarisch" in das Verwaltungsverfahren einbezogen seien, da die die Gewährung der von Amts wegen zu gewährenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entscheidend davon abhängt, dass der zuständige Träger von möglichen Leistungsfällen erfährt (BSG, Urteil vom 8. Oktober 1998, a. a. O., Rz. 29), ist zunächst zu berücksichtigen, dass diese Gewährung nicht von einer Meldung des Verdachtes gerade durch Ärzte abhängt.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Insbesondere kann er auch bei einem unzuständigen Leistungsträger, einer Gemeinde usw gestellt werden und ist dann von dort unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten (BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1; vgl zur ebenfalls nicht antragsabhängigen Sozialhilfe BSG vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R - RdNr 22).

    Eine solche Zurechnung wird insbesondere bejaht, wenn zwei Leistungsträger im Sinne einer Funktionseinheit mit einer Aufgabenerfüllung arbeitsteilig betraut sind (BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8) oder ein Leistungsträger einen anderen Leistungsträger bzw Dritten in die Abwicklung eines Versicherungsverhältnisses mit einbezogen hat (zum Verhältnis Krankenkasse - Kassenärzte: BSGE 52, 254, 256 f = SozR 2200 § 216 Nr. 5; zum Verhältnis Unfallversicherungsträger - Ärzte: BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) und wenn spezifische Beratungspflichten aufgrund der Verknüpfung zweier Leistungsträger oder seitens eines Leistungsträgers aufgrund besonderer Aufgaben bestehen (bejaht zum Verhältnis Arbeitsamt - Rentenversicherung: BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9; zum Verhältnis Krankenkasse - Rentenversicherung: BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2; verneint zum Verhältnis Bafög-Amt - Kindergeld: BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; zum Verhältnis Rentenversicherungsträger - OEG-Anspruch: BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG SozR 3-3200 § 86a Nr. 2; BSG SozR 3-2940 § 124 Nr. 1; BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1; jeweils mwN).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann dies der Fall sein, wenn mehrere Behörden mit einer Aufgabe arbeitsteilig betraut sind, also eine andere Behörde in die Abwicklung eines konkreten Versicherungsverhältnisses mit eingeschaltet ist, oder wenn zwei Sozialleistungen eng miteinander verknüpft sind (BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1).

  • LSG-Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Ärztliche BK-Verdachtsanzeige erst nach dem Tod erstattet - keine

    Soweit der 8. Senat des BSG mit Urteil vom 8. Oktober 1998 (Urteil vom 8. Oktober 1998, B 8 KN 1/97 U R, juris Rz. 24ff.) dagegen - ohne Begründung und ohne Auseinandersetzung mit dem vorgenannten Urteil des 11. Senats - bei einer unterbliebenen rechtzeitigen ärztlichen Meldung eines Berufskrankheitenverdachts unter Heranziehung des von der Rechtsprechung entwickelten sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die Möglichkeit bejaht, die nach § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB I als Sonderrechtsnachfolger in Betracht kommenden Personen so zu stellen, als wäre die Meldung rechtzeitig erfolgt und ein Verfahren anhängig geworden, überzeugt dies nicht.

    Soweit der 8. Senat des BSG darüber hinaus nicht nur Nebenpflichtverletzungen gegenüber dem Berechtigten selbst als Anlass für einen Folgenbeseitigungsanspruch, welcher dann auf den oder die Sonderrechtsnachfolger übergehen oder bei diesen im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten entstehen kann, heranziehen will, sondern von eigenständigen Rechten der vor dem Tod des Berechtigten bloß potentiellen Sonderrechtsnachfolger ausgeht (s. Urteil vom 8. Oktober 1998, a. a. O., Rz. 31), findet dies keine Stütze im Gesetz und geht über § 56 Abs. 1 SGB I hinaus, da die (Sonder-)Rechtsnachfolge gerade (nur) die Nachfolge in ein bereits bestehendes Recht ermöglicht.

    Eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 20 SGB X liegt ebenfalls nicht vor, da dieser erst Pflichten der Sozialleistungsträger innerhalb begonnener Verfahren begründet, nicht jedoch die Frage, ob ein Verfahren durchzuführen ist (so auch BSG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - B 8 KN 1/97 U R, juris Rz. 25).

    Soweit der 8. Senat des BSG davon ausgeht, dass die Ärzte hinsichtlich ihrer Meldepflicht aus § 202 Satz 1 SGB VII "geradezu exemplarisch" in das Verwaltungsverfahren einbezogen seien, da die die Gewährung der von Amts wegen zu gewährenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entscheidend davon abhängt, dass der zuständige Träger von möglichen Leistungsfällen erfährt (BSG, Urteil vom 8. Oktober 1998, a. a. O., Rz. 29), ist zunächst zu berücksichtigen, dass diese Gewährung nicht von UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 07/2019 vom 29.07.2019 DOK 401.8:783.4 einer Meldung des Verdachtes gerade durch Ärzte abhängt.

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Auch wird angenommen, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch durch Erbschaft auf eine andere Person übergehen kann (BSG vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215, 216 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 S 13; LSG Rheinland-Pfalz vom 10.3.1993 - L 3 U 147/91 - Breithaupt 1993, 919, 926; BSG vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - SGb 2000, 29, 31 mit kritischer Anm Brandenburg aaO, 33, 35; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.3.2013 - L 9 R 4622/11 - juris RdNr 19) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der

    Ausgehend von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.10.1998 - B 8 Kn 1/97 U R (= SGb 2000 S. 29 H) müsse sich die Beklagte hier das Fehlverhalten der Ärzte des Instituts für Pathologie an den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken C in C zurechnen lassen.

    Der Senat folgt insoweit für die hier zu entscheidende Fallkonstellation nicht der Entscheidung des BSG vom 08.10.1998 (a.a.O. sowie BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) wonach sich ein solcher Anspruch aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ergeben könne.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann dies der Fall sein, wenn mehrere Behörden mit einer Aufgabe arbeitsteilig betraut sind, also eine andere Behörde in die Abwicklung eines konkreten Versicherungsverhältnisses mit eingeschaltet ist, oder wenn zwei Sozialleistungen eng miteinander verknüpft sind (BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Leistungsbeginn - Antragsfrist -

  • LSG Sachsen, 26.04.2007 - L 2 U 114/05

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit

  • LSG Hessen, 22.11.2021 - L 9 U 87/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 5102/13

    Hörgeräteversorgung - Zuständigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11

    Altersrente - Erlöschen des Anspruchs - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - L 16 R 976/16

    Anspruch des freiwillig krankenversicherten Rentenbeziehers auf Bewilligung eines

  • BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B

    Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 20 SO 39/06

    Sozialhilfe

  • SG Düsseldorf, 29.01.2008 - S 16 U 266/04

    Streit um die Zahlung einer Lebzeitenrente im Zusammenhang mit einer

  • LSG Bayern, 05.04.2007 - L 14 R 4041/04

    Anspruch eines verwitweten Ehegatten auf Erstattung von

  • LSG Bayern, 19.04.2001 - L 4 KR 63/99

    Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung

  • BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04
  • BSG, 10.01.2013 - B 13 R 41/11 B
  • VG Meiningen, 14.08.2003 - 8 K 320/02

    Sozialhilferecht; Erstattungsstreitverfahren zwischen Sozialhilfeträgern

  • LSG Bayern, 12.02.2003 - L 2 U 82/01

    Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente; Anmeldefrist für Unfallentschädigungen;

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 R 2724/12
  • VG Münster, 03.06.2003 - 5 K 2956/99

    Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern betreffend erbrachte

  • LSG Bayern, 12.01.2000 - L 2 U 418/96
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 4690/13
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