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   BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R   

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BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R (https://dejure.org/1999,6176)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R (https://dejure.org/1999,6176)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 16/98 R (https://dejure.org/1999,6176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer Bergmannsvollrente - Wartezeit von 25 Jahren für eine Bergmannsvollrente - Erfordernis einer bergbaulichen Versicherungszeit von 25 Jahren - Voraussetzungen für die Gewährung einer Bergmannsvollrente - Rahmenkollektivvertrag über die ...

  • Judicialis

    EinigVtr Art 30 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der ehemaligen DDR aufgrund rahmenkollektivvertragsrechtlicher Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Die entsprechenden Rechtsvorschriften des kodifizierten DDR-Rechts (§ 41 Abs. 1 Buchst a bis h der Ersten Durchführungsbestimmung zur Rentenverordnung vom 23. November 1979 ), die Art. 2 RÜG unverändert übernommen hat (BT-Drucks 12/405 S 143 zu Art. 2 § 23 RÜG), enthalten ebenfalls keine Gleichstellung.

    Vielmehr "entspricht (es) in seinem materiellen Gehalt den am 30. Juni 1990 geltenden Bestimmungen des Beitrittsgebiets" (BT-Drucks 12/405 S 139 zu Art. 2 § 1).

    Mehrfach weisen die Gesetzesmaterialien darauf hin, daß ohne Einschränkungen dem Auftrag des EinigVtr entsprochen werden soll ("...es ist eine Rente nach den Grundsätzen des Rentenrechts der ehemaligen DDR zu zahlen...", BT-Drucks 12/405, Vorblatt I unter A; BT-Drucks 12/405, Vorblatt II unter B I Nr. 2; "...Ansprüche von Versicherten... sind nach dem am 30. Juni 1990 geltenden Recht des Beitrittsgebiets zu beurteilen...", Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 20. Juni 1991, BT-Drucks 12/826 S 4 unter A II A Nr. 2 - Schwerpunkte der Gesetzentwürfe -).

  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Auch die Denkschrift zum EinigVtr (BT-Drucks 11/7760 S 355 ff, 371) spricht in ihrer Begründung zu jener Vorschrift allgemein davon, "daß die bis zum 30. Juni 1990 - dem Zeitpunkt vor Beginn der Rentenangleichung - erworbenen Ansprüche und Anwartschaften erhalten bleiben".

    Vielmehr bringt der in Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 und 2 EinigVtr gleichermaßen verwendete Konjunktiv ("hätte") zum Ausdruck, daß sowohl die Rentenhöhe (Nr. 1) also auch die Voraussetzungen für die Rentenansprüche (Nr. 2) bei Zugängen bis zum 30. Juni 1995 unter Fortführung des bis 30. Juni 1990 geltenden Rentenrechts der DDR festzustellen sind (vgl die Denkschrift zum EinigVtr, BT-Drucks 11/7760 S 355, 371).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Es handelt sich bei den oa Ausnahmefällen stets um elementare Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, die auch bei grundsätzlicher Hinnahme und Fortführung der Rechtssetzungs- und Verwaltungsakte einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung nicht mehr gebilligt werden können (BSGE 76, 124, 125; BSGE 80, 119, 121 jeweils mwN).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Es handelt sich bei den oa Ausnahmefällen stets um elementare Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, die auch bei grundsätzlicher Hinnahme und Fortführung der Rechtssetzungs- und Verwaltungsakte einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung nicht mehr gebilligt werden können (BSGE 76, 124, 125; BSGE 80, 119, 121 jeweils mwN).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Eine solche Verknüpfung war verbreitet (vgl zB die in EinigVtr Anl II Kap VIII Sachgeb H Abschn III Nr. 2 genannte Versorgungsordnung der Deutschen Reichsbahn, die ebenfalls öffentlich-rechtliches Rentenversicherungsrecht enthält - BSGE 78, 41, 43 f - und die ebenfalls als Anlage zu einem Rahmenkollektivvertrag erlassen wurde) und auch nicht systemwidrig, da das Sozialversicherungsrecht der DDR zum Arbeitsrecht zählte; seine Grundzüge waren im Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB-DDR) vom 16. Juni 1977 (GBl DDR I 185) geregelt.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Was für die "Zahlbetragsgarantie" der Anwartschaftsberechtigten der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR (EinigVtr Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 Buchst b) nach der Rechtsprechung des BVerfG gilt (Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95; 1 BvR 2105/95 -, Umdruck S 43 ff), gilt in gleicher Weise für die "Rentenartgarantie" des Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EinigVtr.
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R
    Es liegt eine Gesetzeslücke vor, weil eine der Anlage 5 Nr. 4a der "Vereinbarung 1989" entsprechende Regelung fehlt (vgl Larenz, Methodenlehre, 6. Aufl 1991 S 370 ff; BGHZ 65, 300, 302).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet -

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1 - und B 8 KN 16/98 R - nicht veröffentlicht).

    Insbesondere aus den Entscheidungen des Senats vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 9/98 R (SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1) und B 8 KN 16/98 R - läßt sich der Anspruch des Klägers auf (höhere) Bewertung der streitigen Beitragszeiten iS eines Leistungszuschlags gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB VI nicht herleiten.

  • BSG, 02.12.1999 - B 8 KN 18/97 R

    Kein Bergmannsvollrente für Frauen nach DDR-Rentenrecht, mündliche Zusicherung

    Wie der Senat hat im Urteil vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 16/98 R - bereits klargestellt hat, gilt der aus dieser Vorschrift folgende Bestandsschutz nicht nur dann, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Rentenanspruch bereits am 30. Juni 1990 erfüllt waren; die Voraussetzungen für die Rentenansprüche sind vielmehr bei Zugängen bis zum 30. Juni 1995 unter Fortführung des bis zum 30. Juni 1990 geltenden Rentenrechts der DDR festzustellen (vgl S 11 des Urteilsabdrucks).

    b) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von jener Fallgestaltung, die den Senatsurteilen vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 9/98 R und B 8 KN 16/98 R - zugrunde lag; anders als dort findet sich im Falle der Klägerin im - nach dem Staatsverständnis der DDR maßgebenden - Recht der DDR keine autoritativ gesetzte Norm, welche etwa im Wege einer verfassungskonformen und lückenausfüllenden Auslegung zu der von der Klägerin gewünschten Auslegung des § 37 RentenVO führen könnte.

  • LSG Brandenburg, 30.11.2001 - L 3 KN 28/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R zur Veröffentlichung vorgesehen und B 8 KN 16/98 R soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).

    Insbesondere aus den Entscheidungen des Senats vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 9/98 R (SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1) und B 8 KN 16/98 R - läßt sich der Anspruch des Klägers auf (höhere) Bewertung der streitigen Beitragszeiten iS eines Leistungszuschlags gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB VI nicht herleiten.

  • LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 88/04

    Anspruch auf Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente;

    Gleiches gilt auch bezogen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 30. Juni 1999, B 8 KN 16/98 R.
  • LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 89/04

    Bewertung von Versicherungszeiten für die Gewährung eines Leistungszuschlages bei

    Gleiches gilt auch bezogen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 30. Juni 1999, B 8 KN 16/98 R.
  • LSG Sachsen, 16.02.2005 - L 6 KN 129/04

    Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente; Anspruch auf

    Gleiches gilt auch bezogen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 30. Juni 1999, B 8 KN 16/98 R.
  • LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 8 KN 16/98 R - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht -).
  • LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 6 KN 24/99

    Gleichstellung von Tätigkeiten in einer Kokerei mit Untertagetätigkeiten;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 30.06.1999 (B 8 KN 9/98 R und B 8 KN 16/98 R).
  • LSG Brandenburg, 30.03.2000 - L 3 KN 12/99
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 8 KN 16/98 R - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht -).
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