Rechtsprechung
   BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5938
BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R (https://dejure.org/2001,5938)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R (https://dejure.org/2001,5938)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 KR R (https://dejure.org/2001,5938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    KVdR - Pflichtversicherung - Vertriebener - Spätaussiedler - Tod vor der Aussiedlung - Hinterbliebener - nichtdeutscher Ehegatte - ständiger Aufenthalt - Aussiedlung - Aussiedlungsentschluß - Aussiedleranwartschaft - Eingliederungsprinzip - Status - Mutter anerkannter ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme in Krankenversicherung - Krankenversicherung der Rentner - Freiwilliges Krankenversicherungsmitglied - Pflegeversicherung - Vergleich - Termin zur mündlichen Verhandlung - Anerkennung als Aussiedler - Anerkennung als Vertriebener - Befristete ...

  • Judicialis

    FRG § 1 Buchst a bzw § 1 Buchst e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertriebeneneigenschaft deutschstämmiger Polen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Auch der Versicherte selbst war aber zum Zeitpunkt seines Todes nicht als Vertriebener nach dem BVFG anerkannt, so daß die Klägerin die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt; die Anerkennung als Vertriebener nach dem BVFG ist zwingende Voraussetzung des § 1 Buchst e FRG (vgl zum Anerkennungserfordernis BSG Urteil vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R - SozR 5050 § 1 Nr. 4 mwN).

    Es ist insbesondere nicht verfassungsrechtlich geboten, für Ehegatten solcher deutschstämmiger Polen, die vor der Aussiedlung nach Deutschland verstorben sind, den Status eines Vertriebenen (oder Spätaussiedlers) zu begründen, wenn sie ihrerseits nach Deutschland umsiedeln - und sei es als Mutter von Minderjährigen, die in Deutschland als Aussiedler anerkannt werden (vgl BSG Urteil vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R - SozR 3-5050 § 1 Nr. 4 zu der ab 1993 eingeführten Regelung, wonach die nichtdeutschen Ehegatten von Spätaussiedlern nicht selbst den Status eines Spätaussiedlers erwerben können und daher nicht zu dem in § 1 Buchst a FRG genannten Personenkreis gehören).

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 49/92

    Polen - Rentner - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 30. September 1993 (4 RA 49/92 - SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1).

    Sie trägt vor: Sie erhalte die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung letztlich aufgrund des Urteils des BSG vom 30. September 1993 (4 RA 49/92 - SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Vielmehr liegt eine Aussiedlung nach dem Wortsinn des Gesetzes nur vor, wenn das Vertreibungsgebiet verlassen wird; ohne Aufgabe des Wohnsitzes und faktische Grenzüberschreitung kann die Vertriebeneneigenschaft nicht begründet werden (so bereits Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23, 25, vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 und vom 8. November 1994 - 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75; vgl eingehend Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Komm z BVFG, B 1 § 1 Anm 9h mwN).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des für das Vertriebenenrecht zuständigen BVerwG, wonach ein Statuserwerb als Vertriebener nach § 1 Abs. 3 BVFG durch den nichtdeutschen Ehegatten nicht in Betracht kommt, wenn der deutsche Ehegatte im Vertreibungs- bzw Aussiedlungsgebiet vor der Ausreise des nichtdeutschen Ehegatten verstirbt; dies gilt selbst dann, wenn der deutsche Ehegatte zu einem Zeitpunkt verstorben ist, zu dem dem nichtdeutschen Ehegatten wegen fortgeschrittener gemeinschaftlicher Ausreisebemühungen ein Verbleiben im Vertreibungsgebiet nicht mehr zumutbar war (BVerwG Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23, 25).

  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 6.89

    Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher Vertriebener - Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Die Erstreckung des Vertriebenenstatus auf den nichtdeutschen Ehegatten eines Vertriebenen nach § 1 Abs. 3 BVFG trägt dem Umstand Rechnung, daß dieser seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet zur Erhaltung seiner Ehe aufgegeben hat (BVerwG Urteil vom 27. Juni 1989 - 9 C 6.89 - BVerwGE 82, 177, 183 f).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Vielmehr liegt eine Aussiedlung nach dem Wortsinn des Gesetzes nur vor, wenn das Vertreibungsgebiet verlassen wird; ohne Aufgabe des Wohnsitzes und faktische Grenzüberschreitung kann die Vertriebeneneigenschaft nicht begründet werden (so bereits Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23, 25, vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 und vom 8. November 1994 - 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75; vgl eingehend Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Komm z BVFG, B 1 § 1 Anm 9h mwN).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Vielmehr liegt eine Aussiedlung nach dem Wortsinn des Gesetzes nur vor, wenn das Vertreibungsgebiet verlassen wird; ohne Aufgabe des Wohnsitzes und faktische Grenzüberschreitung kann die Vertriebeneneigenschaft nicht begründet werden (so bereits Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23, 25, vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 und vom 8. November 1994 - 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75; vgl eingehend Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Komm z BVFG, B 1 § 1 Anm 9h mwN).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R
    Eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung folgt schließlich auch nicht aus der Entscheidung des BVerfG vom 3. April 2001 (1 BvR 81/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen), die Grundlage der vergleichsweisen Einigung der Beteiligten über die von der Klägerin begehrte Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung war.
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Diese Vorschrift erfasst ausdrücklich nur Personen, die selbst als Vertriebene iS von § 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder als Spätaussiedler iS von § 4 BVFG anerkannt sind und erstreckt sich demgemäß nicht auch auf diejenigen, die als Ehegatte eines Spätaussiedlers lediglich unter § 7 BVFG fallen (vgl Senatsurteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 KR R - veröffentlicht in JURIS sowie BSG, Urteile vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R - SozR 3-5050 § 1 Nr. 4, vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R - veröffentlicht in JURIS und vom 30. August 2001 - B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2).
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Diese Vorschrift erfasst ausdrücklich nur Personen, die selbst als Vertriebene iS von § 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder als Spätaussiedler iS von § 4 BVFG anerkannt sind und erstreckt sich demgemäß nicht auch auf diejenigen, die als Ehegatte eines Spätaussiedlers lediglich unter § 7 BVFG fallen oder überhaupt nicht in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind (vgl Senatsurteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 KR R - veröffentlicht in JURIS, sowie BSG, Urteile vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R - SozR 3-5050 § 1 Nr. 4, vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R - veröffentlicht in JURIS und vom 30. August 2001 - B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2).
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von

    Diese Vorschrift erfasst ausdrücklich nur Personen, die selbst als Vertriebene iS von § 1 BVFG oder als Spätaussiedler iS von § 4 BVFG anerkannt sind und erstreckt sich demgemäß nicht auch auf diejenigen, die als Ehegatte eines Spätaussiedlers lediglich unter § 7 BVFG fallen oder überhaupt nicht in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind (vgl Senatsurteil vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R - SozR 3-5050 § 1 Nr. 4 sowie BSG, Urteile vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 KR R - veröffentlicht in JURIS, vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R - veröffentlicht in JURIS und vom 30. August 2001 - B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3329/16
    Er ist nicht im Besitz eines Vertriebenenausweises nach § 15 BVFG a.F. Der kraft Gesetzes eintretende Vertriebenenstatus konnte nach der alten Rechtslage ausschließlich durch feststellenden Verwaltungsakt bestätigt werden, indem die Vertriebenenbehörde einen Vertriebenenausweis im Sinne des § 15 BVFG in der bis einschließlich 31. Dezember 1992 geltenden Fassung vom 3. September 1971 (BGBl. I, 1565) erteilte (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O. Rdnrn. 16 f.; Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 KR R - juris Rdnr. 14).

    Unter "Aussiedlung" im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann nicht ein mit dem Aussiedlungsentschluss beginnender Dauervorgang verstanden werden; der Status als Aussiedler kann daher nicht bereits im Vertreibungsgebiet erworben werden (BSG, Urteil vom 16. Mai 2001, a.a.O. Rdnr. 15 m.w.N.).

    Der Senat hat - wie das SG - im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BSG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zum 1. Januar 1993 eingeführte Regelung, wonach nichtdeutsche Ehegatten von Spätaussiedlern nicht selbst den Status eines Spätaussiedlers erwerben und daher nicht zu dem in § 1a FRG genannten Personenkreis gehören (BSG, Urteil vom 16. Mai 2001, a.a.O. Rdnr. 16; Urteil vom 26. Januar 2000, a.a.O. Rdnr. 24 ff.; Urteil vom 23. Juni 1999, a.a.O. Rdnrn. 16 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht