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   BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R   

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BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R (https://dejure.org/1998,2917)
BSG, Entscheidung vom 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R (https://dejure.org/1998,2917)
BSG, Entscheidung vom 27. August 1998 - B 8 KN 20/97 R (https://dejure.org/1998,2917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Altersrente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung - Rentenbeginn im Sinne von § 93 Abs.5 SGB VI - Verfassungsmäßigkeit von § 93 SGB VI - Erstattungsanspruch gegenüber nachrangigem ...

  • Judicialis

    SGB VI § 93; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48; ; SGB X § 104; ; SGB X § 107

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Unfallrenten auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Zutreffend habe das Berufungsgericht entschieden, daß die Voraussetzungen des § 93 SGB VI für eine Anrechnung der vom Kläger bezogenen Unfallrente auf seine Regelaltersrente vorlägen (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95 sowie vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 28/95 und 8 RKn 35/95).

    Die Vorschrift des § 93 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI stellt nicht darauf ab, ob die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bereits durch Verwaltungsakt festgestellt ist, sondern lediglich darauf, ob - nach materiellem Recht - "Anspruch" gleichzeitig auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (s hierzu § 34 Abs. 1 SGB VI) und eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung "besteht" (vgl auch § 40 Abs. 1 SGB I; s insgesamt bereits das Urteil des Senats vom 29. April 1997, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10).

    Wie der Senat im Urteil vom 29. April 1997 (SozR 3-1300 § 107 Nr. 10) für Fälle der vorliegenden Art entschieden hat, folgt der Erstattungsanspruch aus § 104 Abs. 1 SGB X. Dessen Voraussetzungen sind hier gegeben.

    Es besteht demnach einerseits kein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff SGB X und damit auf die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich statt dessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Versicherten zu halten (vgl Senatsentscheidung vom 29. April 1997 aaO mwN); andererseits kann ein Erstattungsanspruch gegen den Versicherten (hier: den Kläger) nicht daraus folgen, daß die BG den von der beklagten Bundesknappschaft mit Schreiben vom 30. August 1995 geltend gemachten Erstattungsanspruch unter Hinweis auf die am 6. September 1995 erfolgte Überweisung der Nachzahlung an den Kläger abgelehnt hat.

    b) Einer Rücknahme oder Aufhebung dieses Teils des Umwertungsbescheides nach den §§ 45 bzw 48 SGB X steht die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X schlechthin entgegen, soweit ihre Voraussetzungen erfüllt sind (vgl Senatsurteile vom 29. April 1997, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 sowie vom 30. Juni 1997, SozR 3-2600 § 93 Nr. 4).

    Damit hat der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen geschaffen (vgl Senatsurteil vom 29. April 1997 aaO mwN).

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Selbst wenn aber die Unfallrente auf die Regelaltersrente anzurechnen sei, sei eine entsprechende Absenkung seiner Regelaltersrente erst mit Beginn der laufenden Zahlung der Dauerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung möglich, also ab dem 1. August 1995 (Hinweis auf die Senatsurteile vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 35/95 und 8 RKn 28/95).

    Zutreffend habe das Berufungsgericht entschieden, daß die Voraussetzungen des § 93 SGB VI für eine Anrechnung der vom Kläger bezogenen Unfallrente auf seine Regelaltersrente vorlägen (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95 sowie vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 28/95 und 8 RKn 35/95).

    Angesichts dessen bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den von der Revision angesprochenen angeblich nicht einheitlichen Ansichten der Rentenversicherungsträger zum Besitzschutz bei Umwandlung einer Erwerbsminderungs- in eine Altersrente nach dem SGB VI. Daß der "Rentenbeginn" iS des § 93 Abs. 5 SGB VI den Beginn der aktuell bezogenen Rentenart - und nicht den Beginn der ersten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zB bei der Aufeinanderfolge von Rente wegen Berufsunfähigkeit, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Altersrente) - meint, hat der Senat bereits mit Urteil vom 30. Juni 1997 (8 RKn 28/95, SozR 3-2600 § 93 Nr. 4) entschieden.

    b) Einer Rücknahme oder Aufhebung dieses Teils des Umwertungsbescheides nach den §§ 45 bzw 48 SGB X steht die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X schlechthin entgegen, soweit ihre Voraussetzungen erfüllt sind (vgl Senatsurteile vom 29. April 1997, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 sowie vom 30. Juni 1997, SozR 3-2600 § 93 Nr. 4).

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    § 48 Abs. 1 SGB X setzt wiederum voraus, daß der Berechtigte bei Erlaß eines bewilligenden Verwaltungsakts - vorliegend der Bescheid über die Regelaltersrente - Anspruch auf die Leistung hat und daß der Anspruch später wegfällt (BSG vom 29. Juni 1994, BSGE 74, 287, 289 mwN).

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X soll der Bewilligungsbescheid mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden; nur soweit ein atypischer Fall vorliegt, besteht keine Pflicht zur rückwirkenden Aufhebung - hier also für den Zeitraum ab Bekanntgabe des Bescheides vom 27. September 1995 zurück bis zum 1. September 1995 (vgl zur ständigen Rechtsprechung BSG vom 29. Juni 1994, BSGE 74, 287 S 293 mwN).

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 35/95

    Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Selbst wenn aber die Unfallrente auf die Regelaltersrente anzurechnen sei, sei eine entsprechende Absenkung seiner Regelaltersrente erst mit Beginn der laufenden Zahlung der Dauerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung möglich, also ab dem 1. August 1995 (Hinweis auf die Senatsurteile vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 35/95 und 8 RKn 28/95).

    Zutreffend habe das Berufungsgericht entschieden, daß die Voraussetzungen des § 93 SGB VI für eine Anrechnung der vom Kläger bezogenen Unfallrente auf seine Regelaltersrente vorlägen (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95 sowie vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 28/95 und 8 RKn 35/95).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Die Vorschrift ersetzt die §§ 1278, 1279, 1279a Reichsversicherungsordnung (RVO), §§ 55, 56, 56a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) bzw §§ 75, 76 Reichsknappschaftsgesetz (dazu eingehend Teil-Urteile und Beschlüsse des Senats vom 28. Mai 1997, 8 RKn 9/95, 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96).

    Zwar galt diese Norm auch zugunsten des im Beitrittsgebiet wohnhaften Klägers (vgl dazu Senats-Teilurteil und Beschluß vom 28. Mai 1997, SozR 3-2600 § 93 Nr. 3 S 24 ff).

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91

    Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Eine derartige Umdeutung ist - anders als im umgekehrten Fall - grundsätzlich möglich (BSG vom 10. Februar 1993, SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 41 ff und SozR 3-3660 § 1 Nr. 1 S 3 f; BSG vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 -).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Darauf, ob der berechtigte Träger - hier: die Bundesknappschaft - den Erstattungsanspruch geltend macht oder nicht (s BSG vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - USK 86122; BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -), kommt es für den Eintritt der Erfüllungsfiktion nicht an.
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Die Beklagte war iS dieser Vorschrift ein "nachrangig" verpflichteter Leistungsträger (dazu näher BSG vom 22. Mai 1985, BSGE 58, 119, 123 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 33/85

    Abbruch einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Darauf, ob der berechtigte Träger - hier: die Bundesknappschaft - den Erstattungsanspruch geltend macht oder nicht (s BSG vom 7. August 1986 - 4a RJ 33/85 - USK 86122; BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -), kommt es für den Eintritt der Erfüllungsfiktion nicht an.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
    Eine derartige Umdeutung ist - anders als im umgekehrten Fall - grundsätzlich möglich (BSG vom 10. Februar 1993, SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 41 ff und SozR 3-3660 § 1 Nr. 1 S 3 f; BSG vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 -).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 9/95

    Rücknahme der Bewilligung von Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
  • BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 503/63

    Rentenversicherung - Ruhen der Rente - Erwerbsunfähigkeitsrente und

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    bb) Es bedarf keiner Vertiefung, inwieweit in Fällen wie hier eine Rücknahme nach § 45 SGB X in eine Aufhebung nach § 48 SGB X umgedeutet (vgl § 43 SGB X) oder anderweit überführt werden kann oder dem entgegensteht, dass die Rücknahme dadurch in ihrem "Wesen" verändert und die Klägerin infolgedessen in ihrer Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (vgl dazu zB BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 8 KN 20/97 R - Juris RdNr 35 mwN; BSG SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 33 ff; BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 34; Steinwedel in Kasseler Komm, Stand Juli 2017, § 43 SGB X RdNr 20) .
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    bb) Es bedarf keiner Vertiefung, inwieweit in Fällen wie hier eine Rücknahme nach § 45 SGB X in eine Aufhebung nach § 48 SGB X umgedeutet (vgl § 43 SGB X) oder anderweit überführt werden kann oder dem entgegensteht, dass die Rücknahme dadurch in ihrem "Wesen" verändert und die Klägerin infolgedessen in ihrer Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (vgl dazu zB BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 8 KN 20/97 R - Juris RdNr 35 mwN; BSG SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 33 ff; BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 34; Steinwedel in Kasseler Komm, Stand Juli 2017, § 43 SGB X RdNr 20) .
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 36/18 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

    bb) Es bedarf keiner Vertiefung, inwieweit in Fällen wie hier eine Rücknahme nach § 45 SGB X in eine Aufhebung nach § 48 SGB X umgedeutet (vgl § 43 SGB X) oder anderweit überführt werden kann oder dem entgegensteht, dass die Rücknahme dadurch in ihrem "Wesen" verändert und die Klägerin infolgedessen in ihrer Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (vgl dazu zB BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 8 KN 20/97 R - Juris RdNr 35 mwN; BSG SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 33 ff; BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 34; Steinwedel in Kasseler Komm, Stand September 2018, § 43 SGB X RdNr 20) .
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 33/17 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    bb) Es bedarf keiner Vertiefung, inwieweit in Fällen wie hier eine Rücknahme nach § 45 SGB X in eine Aufhebung nach § 48 SGB X umgedeutet (vgl § 43 SGB X) oder anderweit überführt werden kann oder dem entgegensteht, dass die Rücknahme dadurch in ihrem "Wesen" verändert und die Klägerin infolgedessen in ihrer Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (vgl dazu zB BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 8 KN 20/97 R - Juris RdNr 35 mwN; BSG SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 33 ff; BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 34; Steinwedel in Kasseler Komm, Stand September 2018, § 43 SGB X RdNr 20) .
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 18/18 R

    Krankenversicherung - fingierte Genehmigung einer Leistung (hier: Liposuktion,

    bb) Es bedarf keiner Vertiefung, inwieweit in Fällen wie hier eine Rücknahme nach § 45 SGB X in eine Aufhebung nach § 48 SGB X umgedeutet (vgl § 43 SGB X) oder anderweit überführt werden kann oder dem entgegensteht, dass die Rücknahme dadurch in ihrem "Wesen" verändert und der Kläger infolgedessen in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (vgl dazu zB BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 8 KN 20/97 R - Juris RdNr 35 mwN; BSG SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 33 ff; BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 34; Steinwedel in Kasseler Komm, Stand September 2018, § 43 SGB X RdNr 20) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 R 1154/15

    Kürzung nach § 93 Abs 1 SGB 6 bei Regelaltersrentenbeziehern, die gleichzeitig

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den "Rentenbeginn" ist im Falle der Regelaltersrente der Beginn jener Rentenart, nicht aber der Beginn einer zuvor - wenn auch u.U. unmittelbar vorhergehend - gezahlten anderen Rente, z.B. wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27.08.1998, B 8 KN 20/97 R in juris).
  • BSG, 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R

    Zusammentreffen einer Unfallwitwenrente und einer Witwenrente aus der

    1) Nach ständiger Rechtsprechung des BSG zu dem bis zum In-Kraft-Treten des WFG geltenden Recht ruht die Witwenrente aus der Rentenversicherung trotz Zusammentreffens mit einer Witwenrente aus der Unfallversicherung jedenfalls dann nicht, wenn die Leistung aus der Unfallversicherung wegen eines Unfalls gewährt wird, der sich ereignete, nachdem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet und Altersruhegeld bezogen hatte, weil er damit die höchstmögliche Rente aus der Rentenversicherung erworben hatte, bevor der Arbeitsunfall eintrat (zur Rechtsprechungsentwicklung vgl BSG Urteile vom 9. Dezember 1965 - 4 RJ 503/63 - BSGE 24, 150 = SozR Nr. 8 zu § 1278 RVO, vom 29. November 1967 - 4 RJ 161/67 - BSGE 27, 230 = SozR Nr. 2 zu § 1279 RVO, vom 21. November 1969 - 12 RJ 52/64 - nicht veröffentlicht, vom 21. Juni 1995 - 5 RJ 4/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 1, vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-600 § 93 Nr. 3, vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 28/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 und vom 27. August 1998 - B 8 KN 20/97 R - nicht veröffentlicht).

    Nicht zur "Vollrente" in diesem Sinne zählt hingegen -wie vom Senat bereits entschieden - die Bergmannsvollrente nach DDR-Recht, die als umgewertete Rente für Bergleute nach § 82 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI regelmäßig auch nur mit einem Rentenartfaktor von 0, 5333 versehen ist, weil unter dem Bezug dieser Rente typischerweise weitergearbeitet wurde und weitere rentenrechtliche Zeiten in normalem Umfang hinzuerworben wurden (vgl Senatsurteile vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 28/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 sowie vom 27. August 1998 - B 8 KN 20/97 R - nicht veröffentlicht).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich für eine im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (BVerwG-Urteile vom 18. Oktober 1990  5 C 51/86, BVerwGE 87, 31; vom 14. Oktober 1993  5 C 10/91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 436.0, § 11 BSHG Nr. 22; Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. August 1998 B 8 KN 20/97 R, juris; vgl. Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 107 SGB X Rdnr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 398/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit - gesetzlicher

    Ein solcher Rückforderungsanspruch der Klägerin gegen die Beigeladene besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG Urteile vom 29. April 1997, Az. 8 RKN 29/95, a. a. O. und vom 27. August 1998, Az. B 8 KN 20/97 R, a. a. O.) gerade nicht.
  • SG Aachen, 02.11.2012 - S 19 SO 84/12

    Sozialhilfe

    Indessen ist die Umdeutung einer auf § 45 SGB X gestützten Entscheidung in eine auf § 48 SGB X zu stützende Entscheidung im Hinblick auf § 43 Abs. 3 SGB X unproblematisch (vgl. etwa BSG 27.8.1998 - B 8 KN 20/97 R = juris Rdnr. 35; BSG 26.8.1994 - 13 RJ 29/93 = juris Rdnr. 23; BSG 10.2.1993 - 9/9a RVs 5/91 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 25), und zwar selbst dann, wenn es sich um Fälle des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X handelt, bei denen im Gegensatz zu § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X und nur als Ausnahme zum in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X genannten Regelfall Ermessen auszuüben ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - L 18 KN 12/98

    Zur Frage der Anrechnung einer UV- auf eine RV-Witwenrente (§ 93 Abs. 5 SGB VI)

  • LSG Hessen, 06.12.2005 - L 2 RA 65/04

    Überzahlung einer Altersrente - rückwirkende Bewilligung einer Verletztenrente -

  • SG Düsseldorf, 14.11.2006 - S 16 (24) KN 22/05

    Erlöschen des Anspruchs auf Nachzahlung von Rente i.H.d. an die Bundesknappschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - L 8 RJ 115/04

    Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 07.03.2002 - L 12 RA 1438/01

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallrente auf eine Rente aus der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2009 - L 1 R 261/06
  • LSG Berlin, 03.09.1999 - L 5 RJ 55/97

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer UV-Rente auf eine RV-Rente

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