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   BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 24/01 R   

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https://dejure.org/2003,7981
BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 24/01 R (https://dejure.org/2003,7981)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2003 - B 8 KN 24/01 R (https://dejure.org/2003,7981)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 24/01 R (https://dejure.org/2003,7981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des Gleichstellungssatzes in 239 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ( SGB VI) ; Anrechenbarkeit von Zeiten des Bezuges einer Bergmannsvollrente auf die Wartezeit; Zum Begriff "zuletzt" in § 239 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI im Zusammenhang mit Kurzarbeit

  • Judicialis

    SGB VI § 239 Abs 1 Satz 1 Nr 2 (Alternative 2) Buchst a; ; SGB VI § 239 Abs 1 Satz 2; ; SGB VI § 239 Abs 2 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wartezeit für den Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 8/97 B

    Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 24/01 R
    Dies ist ua darauf zurückzuführen, dass für die KAL die Regelungen über den Hinzuverdienst nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 SBG VI gelten (§ 239 Abs. 3 Satz 5 SGB VI idF ab 1. Januar 1992 durch Art. 1 Nr. 54b RÜG) und es der Gesetzgeber den Versicherten nicht zumuten wollte, sich (für den Erhalt der Bezugszeiten von Anpassungsgeld und KAL als Anrechnungszeit) einerseits dem Arbeitsamt für eine vollschichtige Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, andererseits aber den Anspruch auf die KAL zu gefährden (vgl Beschluss des Senats vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 8/97 B -, veröffentlicht in JURIS).
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