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   BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R   

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BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R (https://dejure.org/2003,2648)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R (https://dejure.org/2003,2648)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 6/02 R (https://dejure.org/2003,2648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Neufeststellung der Rente, verbunden mit der Rückforderung einerÜberzahlung; Allgemeine Informationen und Hinweise zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs ohne eigenständigen Regelungscharakter; Abschlag, zu dem bei einer Rente aus der Versicherung des ...

  • Judicialis

    SGB VI § 100 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VI § 101 Abs. 3 Satz 1; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der Rente nach durchgeführtem Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 45
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Es sollte den Vertrauensschutz des Ausgleichspflichtigen "so rechtzeitig und so weitgehend wie möglich beseitigen" (vgl den og Beschluss) - anders ausgedrückt - ihn "bösgläubig" iS des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X machen, also das bereits angesprochene (für eine Rücknahme nicht ausreichende) "Wissen" vermitteln (vgl dazu BSG Urteile vom 22. Oktober 1986 - 9a RVs 55/85 - BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29 und vom 8. Dezember 1987 - 7 RAr 48/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 21).
  • BSG, 26.09.1969 - 5 RKn 52/66

    Unfallrente - Rentenerhöhung - Rückwirkendes Ruhen der Rente - Voraussetzungen

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    b) Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des BSG, wonach der Empfänger einer Rente aus der Rentenversicherung "wissen musste", dass ihm die Rente wegen der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung teilweise nicht zustand, sobald er dies ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, ist nicht einschlägig, denn sie erging zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB X. Das BSG hatte ein "Wissenmüssen" bereits im Falle einer Antragstellung auf eine höhere Verletztenrente angenommen und insoweit nicht auf das positive Wissen um den später ergangenen Erhöhungsbescheid des Unfallversicherungsträgers abgestellt (BSG vom 29. Juni 1977 - 11 RA 52/76 - SozR 2200 § 1301 Nr. 4 und vom 26. September 1969 - 5 RKn 52/66 - SozR Nr. 11 zu § 1301 RVO).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Es sollte den Vertrauensschutz des Ausgleichspflichtigen "so rechtzeitig und so weitgehend wie möglich beseitigen" (vgl den og Beschluss) - anders ausgedrückt - ihn "bösgläubig" iS des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X machen, also das bereits angesprochene (für eine Rücknahme nicht ausreichende) "Wissen" vermitteln (vgl dazu BSG Urteile vom 22. Oktober 1986 - 9a RVs 55/85 - BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29 und vom 8. Dezember 1987 - 7 RAr 48/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 21).
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Jedoch bestehen Bedenken, ob wegen des Verbots der Zweckvereitelung (§ 32 Abs. 3 SGB X) ein grundsätzlich bedingungsfeindlicher Bescheid über die Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ohne vorherige Ankündigung (zB bereits in einem feststellenden Verwaltungsakt über die Gewährung des "Rentnerprivilegs" nach Zugang des Scheidungsurteils) nachträglich mit einer solchen Nebenbestimmung versehen werden kann (vgl BSG Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 - BSGE 70, 167, 170 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 und vom 29. Oktober 1992 - 9b RAr 7/92 - BSGE 71, 202, 204 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3 mwN - zu den Voraussetzungen einer zulässigen Nebenbestimmung).
  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Nach dem Empfängerhorizont handelt es sich deshalb lediglich um eine Mitteilung über eine (drohende) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und die daraus erwachsenden rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Höhe der laufenden Rente, nicht aber um die Regelung selbst (zu einer vergleichbaren Fallkonstellation bei einer Mitteilung über die Änderung der aktuellen Rechtslage und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vgl BSG Urteil vom 24. April 1985 - 9a RVs 11/84 - BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 38/86

    Kostenneutralität - Rentenbewilligung - Versorgungsausgleich - Rückwirkende

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Eine Gesetzeslücke, die von der Rechtsprechung geschlossen werden könnte, besteht insoweit nicht (BSG Urteile vom 13. März 1985 - 5a RKn 2/84 - BSGE 58, 59 = SozR 2600 § 96a Nr. 1, vom 26. März 1987 - 11a RA 38/86 - BSGE 61, 230 = SozR 2200 § 1304a Nr. 10 und vom 8. April 1987 - 5a RKn 6/86 - SozR 1300 § 48 Nr. 36).
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76

    Sprungrevision - Zulassung - Statthaftigkeit der Berufung - Bindung des BSG -

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    b) Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des BSG, wonach der Empfänger einer Rente aus der Rentenversicherung "wissen musste", dass ihm die Rente wegen der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung teilweise nicht zustand, sobald er dies ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, ist nicht einschlägig, denn sie erging zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB X. Das BSG hatte ein "Wissenmüssen" bereits im Falle einer Antragstellung auf eine höhere Verletztenrente angenommen und insoweit nicht auf das positive Wissen um den später ergangenen Erhöhungsbescheid des Unfallversicherungsträgers abgestellt (BSG vom 29. Juni 1977 - 11 RA 52/76 - SozR 2200 § 1301 Nr. 4 und vom 26. September 1969 - 5 RKn 52/66 - SozR Nr. 11 zu § 1301 RVO).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Jedoch bestehen Bedenken, ob wegen des Verbots der Zweckvereitelung (§ 32 Abs. 3 SGB X) ein grundsätzlich bedingungsfeindlicher Bescheid über die Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ohne vorherige Ankündigung (zB bereits in einem feststellenden Verwaltungsakt über die Gewährung des "Rentnerprivilegs" nach Zugang des Scheidungsurteils) nachträglich mit einer solchen Nebenbestimmung versehen werden kann (vgl BSG Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 - BSGE 70, 167, 170 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 und vom 29. Oktober 1992 - 9b RAr 7/92 - BSGE 71, 202, 204 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3 mwN - zu den Voraussetzungen einer zulässigen Nebenbestimmung).
  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 6/86

    Ausgleichsberechtigter - Aufhebung des Rentenbescheides - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Eine Gesetzeslücke, die von der Rechtsprechung geschlossen werden könnte, besteht insoweit nicht (BSG Urteile vom 13. März 1985 - 5a RKn 2/84 - BSGE 58, 59 = SozR 2600 § 96a Nr. 1, vom 26. März 1987 - 11a RA 38/86 - BSGE 61, 230 = SozR 2200 § 1304a Nr. 10 und vom 8. April 1987 - 5a RKn 6/86 - SozR 1300 § 48 Nr. 36).
  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 2/84
    Auszug aus BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
    Eine Gesetzeslücke, die von der Rechtsprechung geschlossen werden könnte, besteht insoweit nicht (BSG Urteile vom 13. März 1985 - 5a RKn 2/84 - BSGE 58, 59 = SozR 2600 § 96a Nr. 1, vom 26. März 1987 - 11a RA 38/86 - BSGE 61, 230 = SozR 2200 § 1304a Nr. 10 und vom 8. April 1987 - 5a RKn 6/86 - SozR 1300 § 48 Nr. 36).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04

    Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Er hat außerdem auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 6/02 R - (= SozR 4-2600 § 101 Nr. 1) hingewiesen; diese Entscheidung bestätige, dass selbst nach Erhalt eines Schreibens des zuständigen Rentenversicherungsträgers mit der Mitteilung über die Rentenantragstellung des ehemaligen Ehegatten sowie die Höhe der bei Rentenbewilligung zu erwartenden Rentenminderung kein "Wissenmüssen" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X vorliege.

    Verfahrensrechtliche Grundlage der im Bescheid ausgesprochenen teilweisen Aufhebung des - bereits vor dem Anerkenntnis der LVA Baden (Schriftsatz vom 19. Januar 2000) erlassenen - Rentenbescheides vom 2. Juli 1999 war - wie die BfA zu Recht angenommen hat - die Bestimmung des § 48 SGB X (vgl. BSGE 61, 230, 231 f. = SozR § 1304a Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

    Wird dem Versorgungsausgleichsberechtigten rückwirkend eine Rente gewährt und dadurch die Rente des Ausgleichsverpflichteten gemindert, so ist die - zeitlich entsprechende - rückwirkende Aufhebung des Rentenbescheides des Ausgleichsverpflichteten nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X zulässig (vgl. nochmals BSGE 61, 230, 231 f.; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1); die Vorschrift der Nr. 3 a.a.O. ist hier nicht einschlägig.

    Bösgläubigkeit im Sinne der Nr. 4 a.a.O. liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Betroffene mit dem Wegfall der Leistungsberechtigung rechnen musste, sondern erst, wenn der zum Wegfall führende Umstand eingetreten ist und er hiervon sowie von den Auswirkungen auf die Leistungsberechtigung Kenntnis erlangt hat oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22); bei Rentenminderungen infolge der Rentengewährung an den Versorgungsausgleichsberechtigten gilt trotz der Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs nichts anderes (vgl. BSG SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - L 5 RJ 130/03

    Rückwirkende Neufeststellung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ; Notwendigkeit

    Der HVBG-INFO 009/2004 vom 13.12.2004 - Rechtsprechungsreport - DOK 143.265 entscheidende Tatbestand für die Minderung seines Rentenanspruch Kraft Gesetzes, also ob und ggf. rückwirkend ab wann seiner früheren Ehefrau überhaupt auf Grund ihres Antrages eine Rente bewilligt werden würde, sei jedoch weiterhin im Ungewissen geblieben (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Februar 2003, Az.: B 8 KN 6/02 R).

    Auch könne den Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 6/02 R - in diesem konkreten Einzelfall nicht gefolgt werden.

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage der Auffassung des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 6/02 R - an, dass sich das nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X erforderliche positive Wissen auf den tatsächlich eingetretenen (teilweisen) Wegfall der Leistung bezieht und somit das Wissen um die bloße Möglichkeit des Wegfalls der Leistung nicht genügt.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - L 1 AL 49/09

    Die Übersendung von Veränderungsmitteilungen mit einfachem Brief ist

    Ein bloßes "Wissenmüssen" genügt nicht, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der Betroffene ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, dass der Anspruch weggefallen war (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R -, SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 R 1780/06

    Sozialverwaltungsverfahren - Aufhebung eines Rentenbescheides - richtige

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend, auch im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Februar 2003, B 8 KN 6/02 R in SozR 4-2600 § 101 Nr. 1.

    Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom teilweisen Wegfall des Rentenanspruchs in diesem Sinne kann nach der genannten Entscheidung des BSG vom 26. Februar 2003, B 8 KN 6/02 R in SozR 4-2600 § 101 Nr. 1, der der Senat folgt, aber frühestens mit der Mitteilung über die der geschiedenen Ehefrau gewährten Rente entstehen.

  • SG Augsburg, 12.02.2016 - S 2 R 541/15

    Neufeststellung der Rente wegen Erwebsunfähigkeit nach durchgeführtem

    Das Gericht wies darauf hin, dass von einer Einhaltung der Widerspruchsfrist ausgegangen werden müsse und dass die Rückforderung für den Zeitraum 01.09.2014 bis 30.04.2015 nicht rechtmäßig erscheine aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (BSG, 26.02.2003, B 8 KN 6/02 R).

    Das nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X erforderliche positive Wissen bezieht sich jedoch nur auf die mit der Rentenbewilligung an die frühere Ehefrau tatsächlich eingetretene Kürzung der Rentenleistungen an ihn, das Wissen um die bloße Möglichkeit einer Kürzung der Leistungen an ihn genügt insoweit nicht (BSG vom 26.02.2003, B 8 KN 6/02 R, LSG Schleswig-Holstein vom 15.04.2004, L 5 RJ 130/03).

  • LSG Hessen, 27.01.2012 - L 5 R 395/10

    Hinterbliebenenrente - Einkünfte - anrechnungsfreier Zeitraum - Bescheid mit

    Ein bloßes "Wissenmüssen" genügt nicht, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der Betroffene ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, dass der Anspruch weggefallen war (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2003, B 8 KN 6/02 R = SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 138/15

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Ein bloßes "Wissenmüssen" genügt nicht, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der Betroffene ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, dass der Anspruch weggefallen war (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2003, B 8 KN 6/02 R = SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 22.02.2019 - L 5 EG 4/16
    Ein bloßes "Wissenmüssen" genügt nicht, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der Betroffene ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, dass der Anspruch weggefallen war (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2003, B 8 KN 6/02 R).
  • BSG, 22.11.2012 - B 5 R 34/12 BH
    Die Voraussetzungen, unter denen ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben ist (§ 48 Abs. 1 S 1 SGB X), sind in der Rechtsprechung des BSG (vgl dazu die Nachweise bei Steinwedel, Kasseler Kommentar, § 48 RdNr 12 ff) ebenso geklärt wie die Bedingungen für das Eingreifen und den Wegfall des sog Rentnerprivilegs (§ 101 Abs. 3 S 1 SGB VI in der bis zum 31.8.2009 geltenden Altfassung), das gemäß § 268a Abs. 2 SGB VI nur noch übergangsweise für Renten gilt, die vor dem 1.9.2009 begonnen haben (vgl zum Rentnerprivileg allgemein: BSG SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).
  • VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09.01623

    Pensionistenprivileg

    Auch das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 6/02 R, NZS 2004, 45, festgestellt, dass das sog. Rentnerprivileg entfällt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht.
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