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   BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R   

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https://dejure.org/1999,7806
BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R (https://dejure.org/1999,7806)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R (https://dejure.org/1999,7806)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - B 8 KN 9/97 R (https://dejure.org/1999,7806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Fremdrentenrecht - knappschaftliche Versicherung - Buchhalterin - Höhergruppierung von Leistungsgruppe 4 in Leistungsgruppe 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung einer Tätigkeit in der früheren DDR zur Leistungsgruppe nach dem Fremdrentengesetz - Gewährung einer Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit und Umwandlung in Altersruhegeld - Auslegung des Begriffes der "mehrjährigen Berufserfahrung" - Rückgriff auf das ...

  • Judicialis

    FRG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung kaufmännischer Angestellter in der knappschaftlichen Rentenversicherung nach dem Fremdrentenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 8/91

    Knappschaftsruhegeld - Leistungsgruppe - Vergütungsmerkmale - Vertreibungsgebiet

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R
    Dies hat der Senat für die Arbeiter, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind, in den Urteilen vom 14. November 1989 (SozR 5050 § 22 Nr. 20) und 6. August 1992 (SozR 3-5050 § 22 Nr. 2) bereits hervorgehoben.
  • BSG, 24.04.1997 - 4 RA 123/94

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes - Anrechnung und Bewertung der nach

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R
    Die Grenze für "mehrjährige Berufserfahrung" iS der Leistungsgruppe 3 der Anlage 1 B zu § 22 Abs. 1 FRG kann deshalb, vor allem bei beruflichen Aufsteigern, die sich relativ spät qualifiziert haben, weit unterhalb des von der Beklagten anhand ihrer Beispielsfälle ermittelten Zehnjahreszeitraums liegen (vgl mwN BSG vom 2. November 1983, SozR 5050 § 22 Nr. 15; neuerdings Urteil des 13. Senats des BSG vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94 - , nicht veröffentlicht).
  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 24/88

    Einordnung von Arbeiten unter Tage nach dem FRG

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R
    Dies hat der Senat für die Arbeiter, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind, in den Urteilen vom 14. November 1989 (SozR 5050 § 22 Nr. 20) und 6. August 1992 (SozR 3-5050 § 22 Nr. 2) bereits hervorgehoben.
  • LSG Bayern, 14.03.2007 - L 13 KN 8/04

    Anspruch auf eine höhere Rente durch Einstufung in eine höhere Leistungsgruppe

    Eine Vermengung der Zuordnungen in der knappschaftlichen Rentenversicherung mit den Definitionsmerkmalen in der allgemeinen Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um gleichartige, auch außerhalb des Bergbaus vorkommende Berufe handelt, wie dies bei der Klägerin als Gesundheitsfürsorgerin der Fall ist, weil das Regelungssystem der knappschaftlichen Rentenversicherung auf die Besonderheiten des Bergbaus und die dort bestehenden Entlohnungsstrukturen zur Zeit der Normierung der Anlage 1 zu § 22 Abs. 1 FRG abstellt (BSG, Urteil vom 28.01.1999, Az.: B 8 KN 9/97 R).
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