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   BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B   

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https://dejure.org/2011,33392
BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B (https://dejure.org/2011,33392)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B (https://dejure.org/2011,33392)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B (https://dejure.org/2011,33392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 535 BGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Untermietvertrag unter Verwandten - rechtlicher Bindungswille - Fremdvergleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Untermietvertrag unter Verwandten - rechtlicher Bindungswille - Fremdvergleich

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Untermietvertrag unter Verwandten - rechtlicher Bindungswille - Fremdvergleich

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Untermietvertrag unter Verwandten - rechtlicher Bindungswille - Fremdvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (305)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das LSG auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7.5.2009 (B 14 AS 31/07 R) verwiesen, wonach die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Fremdvergleich nicht "zielführend" sei.

    Grundsätzlicher Klärung bedürfe die Frage, ob "ein zwischen Angehörigen geschlossener Mietvertrag für die Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nur dann maßgeblich und leistungsbegründend sei, wenn er wirksam geschlossen und vollzogen worden sei und darüber hinaus sowohl in seiner Gestaltung als auch Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspreche, mithin einem Fremdvergleich standhält." Die vom LSG angegebene Entscheidung des BSG vom 7.5.2009 (aaO) beantworte die aufgeworfene Frage nicht.

    Der 14. Senat des BSG (SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 RdNr 18 und 20) hat zum Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bei Mietverhältnissen zwischen Verwandten in Übereinstimmung mit dem 4. Senat des BSG (SozR 4-4200 § 22 Nr. 15 RdNr 27) bereits entschieden, dass Vereinbarungen unter Verwandten über die Überlassung von Wohnraum unabhängig von einem Fremdvergleich Rechtsgrundlage dafür sein können, dass der Grundsicherungsträger tatsächlich Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen hat, wenn ein entsprechender rechtlicher Bindungswille besteht.

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B
    Der 14. Senat des BSG (SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 RdNr 18 und 20) hat zum Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bei Mietverhältnissen zwischen Verwandten in Übereinstimmung mit dem 4. Senat des BSG (SozR 4-4200 § 22 Nr. 15 RdNr 27) bereits entschieden, dass Vereinbarungen unter Verwandten über die Überlassung von Wohnraum unabhängig von einem Fremdvergleich Rechtsgrundlage dafür sein können, dass der Grundsicherungsträger tatsächlich Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen hat, wenn ein entsprechender rechtlicher Bindungswille besteht.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B
    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist jedoch nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B
    Allerdings fehlt es zumindest am Vortrag, dass der behauptete Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG aufrechterhalten worden ist (vgl zu dieser Voraussetzung nur BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67 S 73 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 AY 21/17

    Übernahme von Fahrtkosten und Übernachtungskosten für die Wahrnehmung eines

    An der Wirksamkeit der Vereinbarung, dass die Kläger diesen (konkreten) Betrag der Mutter des Klägers zur Abgeltung der Fahrtkosten zahlen sollten, bestehen keine Zweifel (vgl. zur Berücksichtigung von Bedarfen aufgrund von Vereinbarungen unter Verwandten, wenn ein entsprechender rechtlicher Bindungswille besteht, vgl. BSG, Beschluss vom 25.8.2011 - B 8 SO 1/11 B - juris Rn. 7; zum SGB II: BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R - juris Rn. 18 und 20 und BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R - juris Rn. 27).
  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18

    Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer

    Vereinbarungen unter Verwandten über die Überlassung von Wohnraum - wie im vorliegenden Fall - können Rechtsgrundlage für die Anerkennung von tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarfe sein, wenn ein entsprechender rechtlicher Bindungswille besteht und es sich nicht um ein Scheingeschäft handelt, was unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - juris, RdNr. 27; BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - juris, RdNr. 20; BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 34/08 R - juris, RdNr. 16; BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R - juris, RdNr. 13; BSG, Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B - juris, RdNr. 7).
  • LSG Bayern, 21.10.2021 - L 8 SO 121/21

    Sozialhilfe: Keine Erhöhung der Sozialhilfeansprüche bei Abschluss eines nur pro

    Die Heranziehung der vom Bundesfinanzhof (BFH) entwickelten Kriterien des Fremdvergleiches kommt dabei nur als Indiz im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung des Einzelfalls infrage (vgl. zum Ganzen: BSG, Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B, Urteil vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R und Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - alle nach juris).
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