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   BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R   

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https://dejure.org/2012,45434
BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R (https://dejure.org/2012,45434)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R (https://dejure.org/2012,45434)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2012 - B 8 SO 22/10 R (https://dejure.org/2012,45434)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Klage - Zulässigkeit - Folgebescheid - anderweitige Rechtshängigkeit - Sperrwirkung - Rechtskraftwirkung - Rechtskraft - absoluter Revisionsgrund - Prozessfähigkeit - besonderer Vertreter - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 54 Abs 5 SGG, § 56 SGG, § 72 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Übernahme höherer Kosten für Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung - Klage - Unzulässigkeit - anderweitige Rechtshängigkeit - Sperrwirkung - Streitgegenstand - Rechtskraftwirkung - absoluter Revisionsgrund - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen i.R.d. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung; Grundsätze zur Angemessenheit der Heizkostenhöhe

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Übernahme höherer Kosten für Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung - Klage - Unzulässigkeit - anderweitige Rechtshängigkeit - Sperrwirkung - Streitgegenstand - Rechtskraftwirkung - absoluter Revisionsgrund - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Heizkostenhöhe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Insbesondere sind solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen ergeben, gleichgültig ob der Mangel nur das Revisionsverfahren oder - wie hier - schon das Klage- und Berufungsverfahren betrifft, da andernfalls das Revisionsverfahren einer entscheidenden Grundlage entbehrt (BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1 RdNr 22 mwN) .

    Zwar ist die echte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG unzulässig, wenn zunächst ein Verwaltungsverfahren durchzuführen und mit einem Verwaltungsakt abzuschließen ist, gegen den im Ablehnungsfalle zunächst Widerspruch eingelegt werden kann (BSG, Urteil vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79; BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1; zur kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 9) .

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79

    Unzulässige echte Leistungsklage - Verwaltungsakt als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Zwar ist die echte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG unzulässig, wenn zunächst ein Verwaltungsverfahren durchzuführen und mit einem Verwaltungsakt abzuschließen ist, gegen den im Ablehnungsfalle zunächst Widerspruch eingelegt werden kann (BSG, Urteil vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79; BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1; zur kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 9) .
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Von diesem Grundsatz ist aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn trotz des Verfahrensverstoßes ein Erfolg in der Sache ausgeschlossen ist, weil auch unter Einbeziehung des Revisionsvorbringens die Klage unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Erfolg haben kann (BSGE 75, 74, 77 mwN = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 45; BSGE 76, 59, 67 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 10; BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 13/08 R; Leitherer, aaO) .
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Von diesem Grundsatz ist aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn trotz des Verfahrensverstoßes ein Erfolg in der Sache ausgeschlossen ist, weil auch unter Einbeziehung des Revisionsvorbringens die Klage unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Erfolg haben kann (BSGE 75, 74, 77 mwN = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 45; BSGE 76, 59, 67 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 10; BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 13/08 R; Leitherer, aaO) .
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Zwar ist die echte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG unzulässig, wenn zunächst ein Verwaltungsverfahren durchzuführen und mit einem Verwaltungsakt abzuschließen ist, gegen den im Ablehnungsfalle zunächst Widerspruch eingelegt werden kann (BSG, Urteil vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79; BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1; zur kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 9) .
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Der hier streitgegenständliche Bescheid vom 3.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.12.2007 betrifft die als eigenen Streitgegenstand abtrennbaren (vgl BSG SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 RdNr 12 mwN) Kosten der Unterkunft und Heizung für den Monat November 2007 sowie um 19 Euro monatlich höhere Leistungen in Abänderung der durch die Bescheide vom 2.1.2007 und vom 15.6.2007 bewilligten Leistungen ab 1.2.2007 bis zum Ende des Bewilligungsabschnitts am 30.6.2008 (BSGE 99, 131 ff RdNr 10 mwN = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1) .
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Als ein die Voraussetzungen von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X, ggf auch von § 44 SGB X, ablehnender, vor dem 31.3.2008 ergangener Verwaltungsakt wurde er in erweiternder Anwendung des § 96 SGG aF - bis 31.3.2008 - Gegenstand dieses bereits anhängigen und noch nicht abgeschlossenen Klageverfahrens (vgl zum alten, fortgeltenden Rechtszustand nur BSG, Beschluss vom 30.9.2009 - B 9 SB 19/09 B) .
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 13/08 R

    Ordnungsgemäße Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    Von diesem Grundsatz ist aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn trotz des Verfahrensverstoßes ein Erfolg in der Sache ausgeschlossen ist, weil auch unter Einbeziehung des Revisionsvorbringens die Klage unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Erfolg haben kann (BSGE 75, 74, 77 mwN = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 45; BSGE 76, 59, 67 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 10; BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 13/08 R; Leitherer, aaO) .
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    bis 31.5.2007 wegen offensichtlicher Haltlosigkeit der Rechtsverfolgung von der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 SGG ausnahmsweise abgesehen werden durfte (vgl dazu: BSGE 5, 176, 178 f; Senatsurteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R) .
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R
    bis 31.5.2007 wegen offensichtlicher Haltlosigkeit der Rechtsverfolgung von der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 SGG ausnahmsweise abgesehen werden durfte (vgl dazu: BSGE 5, 176, 178 f; Senatsurteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R) .
  • SG Mainz, 12.12.1985 - 7 RAr 23/84

    Dynamisierungsstichtag; Anpassungstag; Arbeitslosenhilfe;

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Voraussetzung für die Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG ist ua eine zumindest teilweise Identität der Regelungsgegenstände beider Verwaltungsakte, die ähnlich wie der Streitgegenstand durch einen Vergleich beider Verfügungssätze sowie des zugrunde liegenden Sachverhaltes zu ermitteln sind; ein bloßer Sachzusammenhang genügt nicht (BSG vom 30.9.2009 - B 9 SB 19/09 B zu einem Ausgangs- und einem Überprüfungsbescheid; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21 mwN; BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R - FEVS 64, 486, RdNr 14) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Insbesondere sind solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen ergeben, gleichgültig ob der Mangel nur das Revisionsverfahren oder - wie hier - schon das Klage- und Berufungsverfahren betrifft, da andernfalls das Revisionsverfahren einer entscheidenden Grundlage entbehrt (BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R - RdNr 11; BSG Urteil vom 21.3.2006 - B 2 U 24/04 R - SozR 4-1300 § 84 Nr. 1 RdNr 22 mwN) .

    An der Unzulässigkeit der zweiten Klage zu dem Aktenzeichen S 2 AS 6581/10 ändert entgegen der Auffassung des LSG der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens S 2 AS 4872/10 durch Gerichtsbescheid vom 11.1.2012 und den die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss des LSG vom 7.5.2012 vor der letzten mündlichen Verhandlung in dem hier zu entscheidenden Verfahren nichts (vgl BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R - RdNr 12) .

    Dies resultiert aus der Rechtskraft der Entscheidung (§ 105 Abs. 1 S 3 iVm § 141 SGG; vgl BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R - RdNr 13) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - L 6 AS 403/14

    Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

    Die bestehende Sperrwirkung der anderweitigen Rechtshängigkeit durch dieses Klageverfahren ist allerdings durch den Vergleich vom 28.05.2013, der auch eine übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten beinhaltete, entfallen (zum Wegfall der Sperrwirkung mit Abschluss des früheren Verfahrens vgl. BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R, juris Rdnr. 13 unter Hinweis auf Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl.2012, § 94 Rn. 4 und 7b).
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