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   BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R   

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BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R (https://dejure.org/2015,20688)
BSG, Entscheidung vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R (https://dejure.org/2015,20688)
BSG, Entscheidung vom 11. August 2015 - B 9 BL 1/14 R (https://dejure.org/2015,20688)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst geschädigte Kinder - Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung - Gleichheitssatz - Diskriminierungsverbot - Völkerrecht - sozialgerichtliches Verfahren - Revisibilität von Landesrecht

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 BlindG BY, Art 1 Abs 2 S 1 BlindG BY, Art 1 Abs 2 S 2 Nr 1 BlindG BY, Art 1 Abs 2 S 2 Nr 2 BlindG BY, § 72 Abs 5 SGB 12
    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst geschädigte Kinder - Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung - Diskriminierungsverbot - sozialgerichtliches Verfahren - Revisibilität von Landesrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst geschädigte Kinder - Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung - Diskriminierungsverbot - sozialgerichtliches Verfahren - Revisibilität von Landesrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz auch für schwerst Hirngeschädigte; Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst geschädigte Kinder - Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung - Diskriminierungsverbot - sozialgerichtliches Verfahren - Revisibilität von Landesrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz auch für schwerst Hirngeschädigte; Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Cerebral schwerst geschädigte Kinder nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Schwerbehindertenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blindengeld trotz Hirnschädigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Cereral schwerst geschädigte Kinder nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Cerebral schwerst geschädigte Kinder nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.08.2015)

    Erleichterter Zugang zum Blindengeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch blinde schwerst Hirngeschädigte haben Anspruch auf Blindengeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blinde Krankenkassen und Blindengeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerst hirngeschädigte Kinder werden nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen - Kriterium der spezifischen Sehstörung als Voraussetzung für Anspruch auf Blindengeld nicht praktikabel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 224
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Eine der Blindheit entsprechende gleich schwere cerebrale Störung des Sehvermögens setzt keine spezifische Sehstörung voraus (Aufgabe von BSG vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R = BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).

    Übereinstimmung besteht zudem mit dem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit in § 72 Abs. 5 SGB XII, auf den im Schwerbehindertenrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausweisverordnung) Bezug genommen wird (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 5; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R, BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 6 mwN).

    Das BSG hat bei seiner Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" selbst darauf hingewiesen, dass es sich im Einzelfall als sehr schwierig erweisen könne, eine Störung zu lokalisieren und einer dieser Kategorien zuzuweisen (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 5, Juris RdNr 34 zum Saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe; zum BayBlindG wieder Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 13; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9-11) .

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hat, dass bei cerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hält er auch daran nicht mehr fest (Aufgabe von BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2) .

    Der Senat hat für den Nachweis einer schweren Störung des Sehvermögens bisher verlangt, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten (vgl BSG Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9) .

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Übereinstimmung besteht zudem mit dem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit in § 72 Abs. 5 SGB XII, auf den im Schwerbehindertenrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausweisverordnung) Bezug genommen wird (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 5; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R, BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 6 mwN).

    Das BSG hat bei seiner Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" selbst darauf hingewiesen, dass es sich im Einzelfall als sehr schwierig erweisen könne, eine Störung zu lokalisieren und einer dieser Kategorien zuzuweisen (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 5, Juris RdNr 34 zum Saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe; zum BayBlindG wieder Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 13; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9-11) .

    "Blindheitsbedingte Mehraufwendungen" sind insoweit keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreiben lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1, RdNr 10 und 11; BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1; BVerwGE 51, 281, 286).

  • BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abgrenzung des Kreises von schwer

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Abgesehen davon, dass sich bei schwersten cerebralen Schäden die mit dem Merkmal einer spezifischen Sehstörung angestrebte Begrenzung des blindengeldberechtigten Personenkreises angesichts des erhöhten Risikos von Zufallsergebnissen (dazu oben aa) nach derzeitigen Erkenntnissen nicht hinreichend rechtssicher erreichen lässt (zum vorgelagerten Aspekt einer genauen Abgrenzung des begünstigten Personenkreises bereits BVerfGE 37, 154, 155, 164 f), besteht auch sonst keine Möglichkeit die genannte Differenzierung zu rechtfertigen.

    Der Senat sieht keinen hinreichenden sachlichen Grund dafür, dass zwar derjenige Blindengeld erhalten soll, der "nur" blind ist, nicht aber derjenige, bei dem zusätzlich zu seiner Blindheit noch ein Verlust oder eine schwere Schädigung des Tastsinns oder sonstiger Sinnesorgane vorliegt, bei dem aber nicht von einer deutlich stärkeren Betroffenheit des Sehvermögens gegenüber der Betroffenheit sonstiger Sinnesorgane gesprochen werden kann (im Ergebnis ebenso bereits BVerfG Beschluss vom 7.5.1974 - 1 BvL 6/72 - BVerfGE 37, 154, 165 f zur Differenzierung zwischen zu einer zu fehlendem Sehvermögen führenden Beeinträchtigung der Sehschärfe und einer vergleichbar wirkenden Einschränkung des Gesichtsfeldes).

  • BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND -

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    "Blindheitsbedingte Mehraufwendungen" sind insoweit keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreiben lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1, RdNr 10 und 11; BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1; BVerwGE 51, 281, 286).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Die Anwendung der GES für Kleinkinder (im Alter von 0 bis 12 Monaten) auf ältere Kinder begünstigt weitere Unwägbarkeiten, unabhängig davon, ob sie dem neuesten anerkannten Stand des einschlägigen Erfahrungswissens genügen, welcher im Rahmen der richterlichen Sachaufklärung (§ 103 SGG) verbindlich zugrunde zu legen wäre (vgl BSG Urteil vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 RdNr 63) .
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Hieran hält der Senat im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung behinderter Menschen vor dem Gesetz nicht mehr fest (Art. 3 Abs. 1 und 3 S 2 GG; Art. 5 UN-Behindertenrechtskonvention, zur unmittelbaren Anwendbarkeit BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 29 ff) .
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    "Blindheitsbedingte Mehraufwendungen" sind insoweit keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreiben lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1, RdNr 10 und 11; BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1; BVerwGE 51, 281, 286).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    aa) Die Praxis der Instanzgerichte, darunter diejenige über den Anspruch des Klägers, zeigen, dass sich gerade bei mehrfach schwerstbehinderten Kindern eine spezifische Störung des Sehvermögens medizinisch kaum verlässlich feststellen lässt (vgl weiter zB Urteil des Bayerischen LSG vom 17.7.2012 - L 15 BL 11/08 - Juris RdNr 58 ff) .
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Das BSG hat bei seiner Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" selbst darauf hingewiesen, dass es sich im Einzelfall als sehr schwierig erweisen könne, eine Störung zu lokalisieren und einer dieser Kategorien zuzuweisen (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 5, Juris RdNr 34 zum Saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe; zum BayBlindG wieder Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 13; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9-11) .
  • SG Osnabrück, 24.06.2009 - S 9 SB 231/07

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" für Blind für einen u.a. an visueller Agnosie

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Soweit in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, unter dem Begriff "Störungen des Sehvermögens" seien Störungen beim Erkennen optischer Reize zu verstehen, die sich nicht auf eine Beeinträchtigung elementarer visueller Leistungen, auf eine Benennungsstörung oder auf eine allgemeine Herabsetzung kognitiver Fähigkeiten zurückführen lassen (Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein BayBlindG, BayLT-Drucks 13/458 S 5; vgl zum Ausschluss jeder visuellen Agnosie nach Anl zu § 2 Teil A Nr. 6 Buchst c VersMedV; zur Teilnichtigkeit dieser Regelung SG Osnabrück Urteil vom 24.6.2009 - S 9 SB 231/07 mit Anm Dau, jurisPR-SozR 24/2009 Anm 4), hat diese Differenzierung in Art. 1 BayBlindG keinen normativen Niederschlag gefunden.
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Allerdings komme es nach der neueren Rechtsprechung des BSG bei einer der Blindheit entsprechenden gleich schweren zerebralen Störung des Sehvermögens auf eine spezifische Sehstörung nicht an (Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3) .

    Aus dem Urteil des BSG vom 11.8.2015 (aaO) könne nicht gefolgert werden, dass jeder stark ausgeprägte körperliche Schwächezustand, der ua das Sehvermögen beeinträchtige, automatisch zur Blindheit iS des Art. 1 Abs. 2 S 2 Nr. 2 BayBlindG führe.

    Auch wenn die Landesblindengeldgesetze im Übrigen unterschiedlich ausgestaltet sind, reicht es für die Revisibilität aus, wenn verschiedene - nicht alle - Länder inhaltsgleiche Vorschriften haben (vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 12) .

    Denn die typisierende Annahme hinreichend verlässlicher Feststellbarkeit ist nicht in der Weise gerechtfertigt, dass hierauf die dem Anspruchsteller obliegende Darlegungs- und Beweislast gleichheitsfest erstreckt werden könnte (BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 17 ff, 22 ff) .

    Das Blindengeld wird ohne den Nachweis eines konkreten Bedarfs pauschal gezahlt, ohne dass der Anspruchsteller eine Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, ob und welche Aufwendungen er etwa zur Kontaktpflege, zur Teilnahme am kulturellen Leben oder Arbeitsleben im Einzelfall benötigt (vgl BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 30; BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 10 und 11; BVerwG Urteil vom 4.11.1976 - V C 7.76 - BVerwGE 51, 281, 286) .

  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Angesichts der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R) komme es für Blindheit bei cerebralen Schäden nicht mehr darauf an, dass eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliege.

    Die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R) sei zum Bayerischen Landesblindengeld ergangen und gelte nur für diejenigen Fälle, in denen aufgrund hirnorganischer Beeinträchtigungen Beweisschwierigkeiten beständen, weil zB eine Mitwirkung des Patienten nicht möglich oder klärende Untersuchungen unzumutbar seien.

    Nach dessen Wortlaut haben jedoch weitergehende Differenzierungen zu den Störungen des Sehvermögens - im Gegensatz zur AnlVersMedV - keinen normativen Niederschlag gefunden (vgl Senatsurteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 19 ff; hieran anknüpfend Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - in BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 13) .

    Insbesondere weicht die Ausgangslage maßgeblich von der nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayBlindG ab, die den Senat veranlasst hat, seine Rechtsprechung zur Unterscheidung von Störungen beim Erkennen und Benennen sowie zur spezifischen Sehstörung als Voraussetzung der Blindheit für einen Blindengeldanspruch aufzugeben (vgl Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 19 ff).

    Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zu Art. 1 Abs. 1 BayBlindG die Diagnostik einer spezifischen Sehstörung wegen ihrer nur unzureichenden Verlässlichkeit für unzumutbar gehalten (vgl Senatsurteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 23).

  • SG Aachen, 18.03.2016 - S 18 SB 1110/14

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "Bl" ;

    Er ist er der Auffassung, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2015 (Az.: B 9 BL 1/14 R) stehe ihm die begehrte Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen "Bl" zu.

    Der Kläger beantragt durch seine Unterbevollmächtigte, den Beklagten unter Änderung des Bescheides vom 03.01.2014 in der Fassung des Abhilfebescheides vom 07.05.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2014 zu verpflichten, bei dem Kläger das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "Bl" seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.08.2015 zum Az.: B 9 BL 1/14 R, dem 11.08.2015, festzustellen.

    Die zulässige Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 SGG) ist, in der zeitlichen Beschränkung auf eine Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "Blindheit (Bl)" seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.08.2015 zum Az.: B 9 BL 1/14 R, dem 11.08.2015, auch begründet.

    Diese Voraussetzungen sind mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.08.2015 im Verfahren B 9 BL 1/14 R eingetreten.

    Dies ist auch für die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale "Bl" nach § 69 Abs. 4 SGB IX zur Inanspruchnahme der entsprechenden Nachteilsausgleiche von Bedeutung, weil der dortige Blindheitsbegriff mit jenem in § 1 Abs. 1 GHBG NRW bzw. dem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit in § 72 Abs. 5 SGB XII, auf den im Schwerbehindertenrecht durch § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV Bezug genommen wird, Übereinstimmung besteht (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R -, juris, Rn. 12; BSG Urteil vom 26.10.2004, SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 Rn. 5; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R, BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch: Blüggel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 72 SGB XII, Rn. 21.1).

    aa) Der allein für die Auslegung des Begriffs der "Blindheit" im Schwerbehindertenrecht zuständige 9. Senat des BSG hatte bis zu seiner Entscheidung aus dem vergangenen August in Anlehnung an Empfehlungen der Sektion Versorgungsmedizin des Ärztlichen Sachverständigenbeirates beim früheren Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA, Rundschreiben vom 16.2.1990) zwischen Störungen beim "Erkennen" (Schädigung des Sehapparates) und beim "Benennen" (Schädigung in der Verarbeitung wahrgenommener optischer Reize) unterschieden (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 BL 1/14 R, Rn. 18).

    Hier hat sich bei dem zerebral schwerst geschädigten Kläger gerade ausgewirkt, was das BSG u. a. zu einer Änderung seiner Rechtsprechung veranlasst hat: Die Diagnostik spezifischer Sehstörungen insbesondere bei zerebral geschädigten Kindern ist soweit beschränkt, dass die mit dem Beweisrecht verbundene typisierende Annahme, dass die relevanten Tatsachen im Ansatz hinreichend verlässlich feststellbar sind, in Bezug auf die vorhandene medizinische Diagnostik zur Feststellung einer spezifischen Sehstörung nicht gerechtfertigt ist (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, Rn. 25).

    bb) Daher ist unter Zugrundelegung der neuen Rechtsprechung des BSG vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R), der sich die Kammer anschließt, (nachträglich) von einer Blindheit des Klägers i. S. d. § 72 Abs. 5 SGB XII auszugehen, mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" nach § 48 Abs. 2 SGB X ab diesem Zeitpunkt der maßgeblichen wesentlichen Änderung besteht.

    (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R -, juris, Rn. 26 ff.).

    Ohne die Änderung der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 im laufenden Klageverfahren wäre der Kläger vollständig unterlegen.

  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 15 BL 9/14

    Blindheit ist trotz möglicherweise bestehenden Sehvermögens auch bei erheblicher

    Im Hinblick auf die Musterverfahren des Senats (Az.: L 15 BL 4/10 und L 15 BL 5/11) und auf das beim BSG anhängige Revisionsverfahren (Az.: B 9 BL 1/14 R) ist sodann auf Antrag am 22.06.2015 das Ruhen des Verfahrens gemäß § 202 SGG i. V. m. § 251 Zivilprozessordnung angeordnet worden.

    Auch nach dem Urteil des BSG vom 11.08.2015, Aktenzeichen B 9 BL 1/14 R, hat der Beklagte mit Schreiben vom 22.02.2016 die Zurückweisung der Berufung beantragt, da Blindheit nicht nachgewiesen sei.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Entscheidungen vom 31.01.1995, Az.: 1 RS 1/93, 26.10.2004, Az.: B 7 SF 2/03 R, 20.07.2005, Az.: B 9a BL 1/05 R, und 11.08.2015, Az.: B 9 BL 1/14 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil vom 11.08.2015 (a. a. O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Denn wie das BSG in seinem Urteil vom 11.08.2015 (a. a. O.) entschieden hat, kommt es auf eine spezifische Sehstörung gerade nicht an.

  • LSG Bayern, 05.07.2016 - L 15 BL 17/12

    Anspruch auf Blindengeld

    Im Folgenden ist das Berufungsverfahren wegen des Parallelverfahrens des Senats Aktenzeichen L 15 BL 5/11 und des sich beim Bundessozialgericht (BSG) anschließenden Revisionsverfahrens (Az.: B 9 BL 1/14 R) nicht weitergeführt worden.

    Auf gerichtliche Aufforderung hin hat sich der Beklagte dann mit Schriftsatz vom 29.02.2016 zum Verfahren mit Blick auf das zwischenzeitlich ergangene Revisionsurteil des BSG vom 11.08.2015 (Az.: B 9 BL 1/14 R) wie folgt geäußert: Entsprechend den Unterlagen des Behandlungszentrums V. und der Kinderklinik des Klinikums C. aus 2008 leide der heute elfjährige Kläger an einem Symptomenkomplex bisher unklarer Äthiologie mit fortschreitender geistiger Entwicklungsretardierung.

    Die Differenzierung zwischen Erkennen und Benennen sei im Urteil des BSG vom 11.08.2015 (a. a. O.) für obsolet erklärt worden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 31.01.1995, Az.: 1 RS 1/93, 26.10.2004, Az.: B 7 SF 2/03 R, 20.07.2005, Az.: B 9a BL 1/05 R, und 11.08.2015, Az.: B 9 BL 1/14 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil vom 11.08.2015 (a. a. O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.08.2015, a. a. O.) ist jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden ferner auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

    Beweiserleichterungen gelten vorliegend nicht (vgl. Urteil des BSG vom 11.08.2015, a. a. O.; ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch Braun, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Im Schriftsatz vom 21.11.2015 ist die Klägerseite auf die neue Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R) eingegangen und hat die Auffassung vertreten, dass sich allein aus dem Zustand des MCS, der beim Antragsteller bestehe, der Blindheitsnachweis im Sinne des BayBlindG ergebe.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil vom 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11.08.2015 - a.a.O. - und vom 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil vom 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 (135): keine allgemeine "Entwarnung").

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14) und 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) eine Beweiserleichterung - gerade also für die besonders schwierigen Fälle der Blindheit bei zerebralen Schäden - klar abgelehnt.

  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Dabei verwies er auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) und die damit verbundene rückblickende "Erkenntnis, dass die bisher als zugrunde gelegte Gesetzesauslegung des BSG unzutreffend gewesen ist".

    Dies gilt ausdrücklich auch für die Verfahren bezüglich des BayBlindG, was das BSG in den Urteilen vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) und 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) klargestellt hat.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

  • BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Rechtsreferendar - Zweites Juristisches

    In der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass Landesrecht revisibel ist, wenn es bewusst und gewollt Begriffe verwendet, die auch in Regelungen in Bezirken anderer LSG verwendet werden (BSG vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 12; BSG vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 10) .
  • LSG Bayern, 22.03.2022 - L 15 BL 12/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen der Zweckverfehlung des

    Dies gilt ausdrücklich auch für die Verfahren bezüglich des BayBlindG, was das BSG in den Urteilen vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) und 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) klargestellt hat.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

    Dies ergibt sich im Übrigen auch aus der Feststellung des BSG (Urteil vom 11.08-2015 - B 9 BL 1/14 R), dass es der allgemeine Gleichheitssatz im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung behinderter Menschen vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 und 3 S. 2 GG; Art. 5 UN-Behindertenrechtskonvention) nicht zulässt, bei schwer zerebral geschädigten Menschen zu verlangen, dass die zu Blindheit führende Beeinträchtigung ihres Sehvermögens deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung ihrer sonstigen Sinneswahrnehmungen wie Hören, Tasten etc.).

  • LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

    Auch hiergegen erhob die Klägerin Widerspruch (26.04.2018) und verwies auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R).

    Dies gilt ausdrücklich auch für die Verfahren bezüglich des BayBlindG, was das BSG in den Urteilen vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) und 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) klargestellt hat.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

  • BSG, 10.06.2021 - B 9 BL 1/20 R

    Sächsisches Landesblindengeld - Wohnsitz im EU-Ausland - in Österreich lebende

  • LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19

    Rechtsprechung des BSG, Mehraufwendung, Blindengeld, Zweckverfehlung,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 13 SB 71/17

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - cerebral bedingte

  • LSG Bayern, 11.12.2023 - L 15 BL 5/22

    Gesamtergebnis des Verfahrens, Feststellungsverfahren, Kostenentscheidung,

  • LSG Bayern, 11.02.2020 - L 15 BL 9/14

    Anspruch auf Blindengeld nur bei blindheitsbedingten Mehraufwendungen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

  • LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2021 - L 5 SB 138/17

    Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens Bl; Begriff der Blindheit;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - L 13 SB 385/14

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" -

  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

  • LSG Bayern, 29.01.2024 - L 15 BL 15/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Widerspruchsverfahren, Gesamtergebnis des Verfahrens,

  • SG Aachen, 24.10.2017 - S 18 SB 460/16

    Bewertung des Grades der Behinderung (

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2016 - L 13 SB 123/15
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2022 - L 3 SB 44/16

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Landesblindengeld in

  • LSG Bayern, 06.10.2020 - L 15 BL 6/19

    Erkrankung, Berufung, Versorgung, Behinderung, Revision, Blindheit, Mangel,

  • LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16

    Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen der

  • SG München, 30.11.2016 - S 11 BL 1/13

    Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz

  • SG Augsburg, 09.04.2020 - S 15 BL 5/19

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BSG, 19.12.2016 - B 9 SB 73/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - gesundheitliche

  • SG Regensburg, 24.03.2021 - S 10 BL 4/19

    Beweislast bei Fehlen blindheitsbedingter Mehraufwendung

  • SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17

    Bescheid, Widerspruchsbescheid, Behinderung, Gerichtsbescheid, Attest,

  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 BL 10/17

    Anspruch auf Blindengeld gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Übereinkommen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 BL 8/14

    Blindheitsnachweis

  • SG Regensburg, 21.02.2022 - S 10 BL 3/17

    Bayerisches Landesblindengeld, Beweislast, Blindheit nach Art. 1 BayBlindG,

  • BSG, 31.01.2022 - B 9 BL 3/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 13 SB 41/16
  • LSG Bayern, 20.12.2018 - L 15 BL 6/17

    Blindengeld

  • BSG, 27.12.2018 - B 9 BL 1/18 B

    Anrechnung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung auf Blindengeld

  • LSG Bayern, 16.09.2015 - L 15 BL 2/13

    Plausibilitätskontrolle, faktische Blindheit, Diskrepanzen

  • BSG, 17.11.2016 - B 9 SB 23/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Bayern, 14.12.2021 - L 15 BL 6/21

    Soziales Entschädigungsrecht: Annahme von Blindheit außerhalb der gesetzlich

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 13 SB 145/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2020 - L 10 SB 147/17
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 6 SB 3179/20
  • SG Regensburg, 15.03.2021 - S 10 BL 3/19

    Anspruch auf volles Blindengeld trotz schwerer Mehrfachbehinderung

  • SG Stade, 13.04.2018 - S 27 SB 212/16
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