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   BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R   

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https://dejure.org/2001,1348
BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R (https://dejure.org/2001,1348)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R (https://dejure.org/2001,1348)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2001 - B 9 SB 1/01 R (https://dejure.org/2001,1348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozeßvertretung - Nordrhein-Westfalen - Auflösung des Landesversorgungsamtes - Bezirksregierung Münster - Behörde - GdB-Feststellung - Funktionsbeeinträchtigung - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Ablösung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Grades der Behinderung - Behinderung - Schwerstbehinderte - Kriegsopferversorgung - Herzinfarkt

  • Judicialis

    SGG § 71 Abs 5; ; ErrG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im sozialgerichtlichen Verfahren, GdB-Feststellung nach dem SGB IX

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Prozeßvertretung - Auflösung des Landesversorgungsamtes - Bezirksregierung Münster - GdB-Feststellung - Funktionsbeeinträchtigung - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Ablösung des alten Rechts durch

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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R
    Gegenüber § 3 Abs. 1 und 2 SchwbG stellt das SGB IX für die Definition der Begriffe Behinderung und GdB allerdings nicht mehr allein auf Funktionsbeeinträchtigungen als Auswirkungen regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustände ab, sondern ergänzend als Folge davon als Beeinträchtigung des Betroffenen auf seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (vgl dazu bereits BSGE 62, 209, 211 ff = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 82 f "Salmonellendauerausscheidung").
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R
    Sie haben das Recht, die für den Gesetzesvollzug erforderlichen Behörden einzurichten, müssen dabei aber die sachgerechte Erledigung des sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden Aufgabenbestandes sicherstellen (vgl BVerfGE 55, 274, 318; s dazu auch BVerfGE 75, 108, 250, 152).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R
    Dies hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - entschieden und ausführlich begründet.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R
    Sie haben das Recht, die für den Gesetzesvollzug erforderlichen Behörden einzurichten, müssen dabei aber die sachgerechte Erledigung des sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden Aufgabenbestandes sicherstellen (vgl BVerfGE 55, 274, 318; s dazu auch BVerfGE 75, 108, 250, 152).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R
    Maßgeblich für die Feststellung des GdB ist hier, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteil vom 12. April 2000 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 9), der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch das Tatsachengericht, hier also des LSG Nordrhein-Westfalen am 30. Januar 2001 und - weil es sich um eine Verpflichtungsklage handelt, mit der eine Anfechtung des Verwaltungsaktes des Beklagten einhergeht -, die im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgebliche Rechtslage (allgemeine Meinung, vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 54 RdNr 34 mwN).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Nach Zulassung der Revision hat der Senat bei zulässigem Rechtsmittel über die vom Kläger erhobenen Ansprüche (vgl § 123 SGG) im Rahmen einer sog "Vollrevision" zu entscheiden (vgl BSG Urteil vom 7.11.2001 - B 9 SB 1/01 R - juris RdNr 31; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 170 RdNr 3).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

    Wie er bereits mehrfach entschieden hat (vgl BSGE 88, 153, 154 ff = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9; Urteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 1/01 R -, JURIS; Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 6/01 R -, JURIS), erfüllt die Vertretung des Beklagten durch die als Landesversorgungsamt bezeichnete Abteilung der Bezirksregierung Münster die Voraussetzungen des § 71 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG).
  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Maßgeblich ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch die Tatsachengerichte, hier des LSG (22.11.2017), und für die Verpflichtungsklage die Rechtslage im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung (vgl Senatsurteile vom 18.9.2003 - B 9 SB 3/02 R - BSGE 91, 205, 206 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 S 7 = juris RdNr 13 und vom 7.11.2001 - B 9 SB 1/01 R - juris RdNr 33, jeweils mwN) .
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