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   BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R   

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BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R (https://dejure.org/1998,1770)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R (https://dejure.org/1998,1770)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - B 9 SB 18/97 R (https://dejure.org/1998,1770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hauterkrankung als Behinderung - Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Feststellung einer Funktionsbeeinträchtigung nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) - Keine regelnde Feststellung einer im Einzelfall vorliegenden Behinderung durch Verwaltungsakt - ...

  • Judicialis

    SchwbG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 4 Abs. 1 S. 1, § 2, § 3
    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des Verfügungssatzes eines Bescheides nach § 4 Abs 1 S 1 SchwbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Bereits seit dem "Diagnoseurteil" des Senats (SozR 3870 § 4 Nr. 3) ist zudem geklärt, daß die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SchwbG festzustellende Behinderung sich nicht durch medizinische Diagnosen - oder durch die Beschreibung daraus folgender Funktionsbeeinträchtigungen - bezeichnen läßt.

    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).

    Bei dieser schematischen Verlagerung von Entscheidungskompetenzen blieb unbeachtet, daß die Verwaltung mit Anerkennungsbescheiden im Versorgungsrecht oder im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit dort "Krankheiten anerkannt" werden, eine rechtliche Zuordnung trifft, weil damit entschieden wird, daß eine bestimmte Erkrankung auf bestimmte schädigende Ereignisse, Unfälle oder Berufskrankheiten zurückzuführen ist (vgl dazu BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3), womit Ansprüche auf Heilbehandlung, Renten- und Hinterbliebenenversorgung ausgelöst werden können.

    Erst wenn die Verwaltung diesem im Schwerbehindertenrecht verstärkten und im Gesetz besonders hervorgehobenen Begründungszwang genügt, indem sie darstellt, welche regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustände mit welchen Funktionsstörungen nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen bei dem Behinderten vorliegen, wird der Verwaltungsakt, der die Höhe des GdB regelt, hinlänglich bestimmt, für den Empfänger verständlich und für die Gerichte nachprüfbar (vgl so schon BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3).

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Daran ändert auch die in Praxis und Rechtsprechung eingebürgerte - und vom Senat gebilligte - Übung nichts, schlagwortartig von mehreren "Behinderungen" zu sprechen, auch wenn damit nach dem exakten Sprachgebrauch des SchwbG verschiedene Funktionsbeeinträchtigungen oder gar nur verschiedene körperliche, geistige oder seelische Regelwidrigkeiten gemeint sind (vgl Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - MDR 1998, 166 = br 1998, 74; zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).

    Da es nunmehr nur noch einen Gesamtzustand der Behinderung gab (vgl dazu Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO), war hier klarzustellen, daß nicht mehrere Behinderungen, sondern mehrere Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit den GdB bestimmen (vgl BT-Drucks 10/3138, S 17).

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • LSG Berlin, 29.09.1993 - L 10 Ar 86/92

    Gleichstellung - Behinderung - Nichterlangung eines Arbeitsplatzes - Kausalität

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Die Praxis der Arbeitsämter und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung folgt dieser Auffassung zu Recht nicht (ebenso offenbar Wiegand, SchwbG, Stand 1986, § 2 Rz 4; Weber, SchwbG, Stand 1996, § 2 Anm 1 und Neumann/Pahlen, SchwbG, 8. Aufl 1992, § 2 Rz 8; vgl zur Beweiserhebung über weitere gesundheitliche Leiden im sozialgerichtlichen Verfahren LSG Berlin, Urteil vom 29. September 1993 - L 10 Ar 86/92 - E-LSG Ar 0-49).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RVs 4/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, Grad der Behinderung von

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVs 14/78

    Schwerbehindertenstreitsache - Berufungsausschluß

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 18/86

    Rechtsschutzinteresse für Anerkennung weiterer Behinderungen, sofern maximaler

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R
    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 bleibt allerdings regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB (BSG Urteil vom 24.6.1998 - B 9 SB 18/97 - juris) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Von einer solchen ist im vorliegenden Zusammenhang bei einer Änderung im Gesundheitszustand des Klägers auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung oder Herabsetzung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt (vgl BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R - Juris RdNr 12) , während das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB bleibt (BSG Urteil vom 24.6.1998 - B 9 SB 18/97 R - Juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2011 - L 6 (7) SB 135/06

    Impotenz nach OP der Prostata: Streit um Behinderungsgrad

    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeeinträchtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen allein ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.1998, - B 9 SB 18/97 R - juris).
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