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   BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R   

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https://dejure.org/1998,6520
BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R (https://dejure.org/1998,6520)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R (https://dejure.org/1998,6520)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - B 9 SB 2/98 R (https://dejure.org/1998,6520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Amtsermittlungspflicht - Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht - Prozeßhandlung - Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Immunmangelsyndrom - HIV-Infektion - Grad der Behinderung - Nachteilsausgleich B - Notwendigkeit ständiger Begleitung - Nachteilsausgleich aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich H - Hilflosigkeit - Pflicht zur Sachaufklärung - Maßgeblicher ...

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; SGG § 103
    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch das LSG, Entbindungserklärung über ärztliche Schweigepflicht ist Prozeßhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R
    Es hätte weiter aufklären müssen, in welcher Ausprägung bei dem Kläger an dem Tag der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren, am 5. August 1997, wegen der HIV-Infektion körperliche und seelische Regelwidrigkeiten bestanden haben, welche Funktionsbeeinträchtigungen sie zur Folge gehabt und wie und mit welchem GdB sie sich ausgewirkt haben (vgl zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und Senatsurteil vom 2. Juli 1997 - 9 RVs 9/96 - Versorg Verw 1997, 94).
  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Entscheidung über den Urlaubsantrag eines

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R
    Bei richtiger, an Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz orientierter Auslegung (vgl BVerfG NJW 1976, 141 und NJW 1993, 1380) des Berufungsschriftsatzes des Klägers vom 14. Oktober 1996 hätte das LSG davon ausgehen müssen, daß die behandelnden Ärzte auch für das Gerichtsverfahren - jedenfalls für die Berufungsinstanz - von der Schweigepflicht entbunden waren.
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RVs 9/96

    Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H -

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R
    Es hätte weiter aufklären müssen, in welcher Ausprägung bei dem Kläger an dem Tag der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren, am 5. August 1997, wegen der HIV-Infektion körperliche und seelische Regelwidrigkeiten bestanden haben, welche Funktionsbeeinträchtigungen sie zur Folge gehabt und wie und mit welchem GdB sie sich ausgewirkt haben (vgl zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und Senatsurteil vom 2. Juli 1997 - 9 RVs 9/96 - Versorg Verw 1997, 94).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R
    Denn die Erklärung über die Erstreckung der Entbindungserklärung ist eine Prozeßhandlung und ob das Berufungsgericht prozessuale Willenserklärungen zutreffend ausgelegt hat, ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt nachzuprüfen (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 mwN).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R
    Bei richtiger, an Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz orientierter Auslegung (vgl BVerfG NJW 1976, 141 und NJW 1993, 1380) des Berufungsschriftsatzes des Klägers vom 14. Oktober 1996 hätte das LSG davon ausgehen müssen, daß die behandelnden Ärzte auch für das Gerichtsverfahren - jedenfalls für die Berufungsinstanz - von der Schweigepflicht entbunden waren.
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R
    Denn die Erklärung über die Erstreckung der Entbindungserklärung ist eine Prozeßhandlung und ob das Berufungsgericht prozessuale Willenserklärungen zutreffend ausgelegt hat, ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt nachzuprüfen (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 18.11.2020 - B 13 R 95/19 B

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

    Behandler können zudem konkludent von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden, wenn dies aus den Umständen und Erklärungen geschlossen werden kann (vgl BSG Urteil vom 24.6.1998 - B 9 SB 2/98 R - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 7.5.2019 - B 2 U 25/17 R - BSGE 128, 78 = SozR 4-2700 § 200 Nr. 5, RdNr 29) .
  • LSG Berlin, 31.08.2000 - L 11 SB 29/99

    Zuerkennung des Merkzeichens "H"; Voraussetzungen der Hilflosigkeit eines

    Insbesondere sind nicht die Voraussetzungen erfüllt, wie sie dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juni 1998 - Az.: B 9 SB 2/98 R - zugrunde gelegen haben.
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