Rechtsprechung
   BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5425
BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R (https://dejure.org/1998,5425)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R (https://dejure.org/1998,5425)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1998 - B 9 SB 5/97 R (https://dejure.org/1998,5425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung - Frist - formale Strenge - schutzwürdiger Zweck

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behindertenstatus - Änderung - Schwerbehindert - Scherbehinderung - Grad - Merkzeichen "G" - Erhebliche Beeinträchtigung - Bewegungsfähigkeit - Straßenverkehr - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesvertassungsgerichts (BVerfG) verschiedentlich herausgestellt (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2; Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - SGb 1997, 420), daß es unzulässig ist, durch übermäßig strenge Handhabung vertahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96

    Anspruch auf Weiterzahlung von Arbeitslosenhilfe - Verkürzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesvertassungsgerichts (BVerfG) verschiedentlich herausgestellt (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2; Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - SGb 1997, 420), daß es unzulässig ist, durch übermäßig strenge Handhabung vertahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesvertassungsgerichts (BVerfG) verschiedentlich herausgestellt (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2; Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - SGb 1997, 420), daß es unzulässig ist, durch übermäßig strenge Handhabung vertahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesvertassungsgerichts (BVerfG) verschiedentlich herausgestellt (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2; Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - SGb 1997, 420), daß es unzulässig ist, durch übermäßig strenge Handhabung vertahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) schon mehrfach unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) herausgestellt hat, sind bei der Auslegung von Verfahrensvorschriften, die das subjektive Interesse der Rechtsuchenden an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz durch Gewährung rechtlichen Gehörs in der mündlichen Verhandlung einschränken, die vom BVerfG entwickelten Grundsätze zur Tragweite des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten (Senatsurteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 22/98 R - sowie BSG Urteile vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - und vom 11. März 1998 - B 9 SB 5/97 R -, jeweils veröffentlicht in JURIS, mwN).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 28/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschluss über Zurückweisung einer Berufung und

    Es kann offen bleiben, ob die Anhörungsverfügung vom 5. Juli 2000 den Grundanforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung iS von § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG genügt (dazu BSG Urteil vom 11. März 1998 - B 9 SB 5/97 R).
  • LSG Sachsen, 03.09.1998 - L 3 AL 108/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht