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   BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R   

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BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R (https://dejure.org/1999,1400)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R (https://dejure.org/1999,1400)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1999 - B 9 SB 5/98 R (https://dejure.org/1999,1400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid - Regelungsgehalt - Herabsetzung des GdB - erhebliche Tatsache

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid - Regelungsgehalt - Herabsetzung des GdB - erhebliche Tatsache

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grad der Schwerbehinderung - Herabsetzung - Herzleistungsminderung - Schultergelenksoperation - Einschränkung der Bewegungsfähigkeit

  • Judicialis

    SGB X § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 24 Abs. 1; SchwbG § 4
    Anhörungen im Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Einerseits soll durch die Vorschrift sichergestellt werden, daß der Betroffene aktiv auf das Verfahren der Sozialverwaltung und deren Entscheidung Einfluß nehmen kann; der Bürger soll vor Überraschungsentscheidungen und vor vorschnellen und vermeidbaren Eingriffen geschützt werden; darüber hinaus soll durch diese Verfahrensweise das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Sozialleistungsträger gestärkt werden (vgl hierzu Urteil des Senats vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 1 S 9; BSGE 46, 57, 58 = BSG SozR 1200 § 34 Nr. 3, Nr. 4 S 20).

    Selbst wenn den Berichten keine Beeinträchtigungen zu entnehmen waren, hätte die Beklagte den Kläger insoweit informieren und ihm Gelegenheit geben müssen, Beweiserhebungen anzuregen (vgl hierzu BSG, Urteile vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R und B 9 SB 14/97 R -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Versorgungsverwaltung aufgrund des Befundberichtes anschließend weitere beachtliche Funktionsbeeinträchtigungen feststellt oder ob das nicht der Fall ist (so Urteile des 9. Senats vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R und B 9 SB 14/97 R -).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - rechtliches

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Der Senat knüpft insoweit an seine Entscheidung vom 25. März 1999 (aaO) an, wonach das Ergebnis des jeweiligen Befundberichts mitzuteilen ist.

    Selbst wenn den Berichten keine Beeinträchtigungen zu entnehmen waren, hätte die Beklagte den Kläger insoweit informieren und ihm Gelegenheit geben müssen, Beweiserhebungen anzuregen (vgl hierzu BSG, Urteile vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R und B 9 SB 14/97 R -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Versorgungsverwaltung aufgrund des Befundberichtes anschließend weitere beachtliche Funktionsbeeinträchtigungen feststellt oder ob das nicht der Fall ist (so Urteile des 9. Senats vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R und B 9 SB 14/97 R -).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Dies erfordert eine hinreichende Information durch die Sozialverwaltung (vgl hierzu BSGE 69, 247, 251 f; SozR 3-1300 § 24 Nr. 4; SozR 1200 § 34 Nr. 1 S 9).

    Der wesentliche Mangel des Anhörungsverfahrens ist somit bis zur Beendigung des Vorverfahrens nicht behoben worden (vgl hierzu BSGE 69, 247, 254 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4); mithin ist der Bescheid vom 21. April 1994 rechtswidrig und mit dem Widerspruchsbescheid aufzuheben.

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Was unter einer erheblichen Tatsache iS von § 24 Abs. 1 SGB X zu verstehen ist, richtet sich nach Art und Inhalt des Verwaltungsaktes, dessen Erlaß beabsichtigt ist (vgl BSGE 44, 207, 211 = SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 2; Nr. 4 S 6; SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 S 34 f) sowie nach den Umständen des Einzelfalles und den jeweils anzuwendenden Vorschriften (so Urteil des Senats, aaO).

    Widerspricht der Betroffene jedoch der Einschätzung der Versorgungsverwaltung und begehrt er zur weiteren Information Einsicht in einen Befundbericht, so ist ihm dieser zu übermitteln (vgl hierzu BSG SozR 1300 § 24 Nr. 2).

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Was unter einer erheblichen Tatsache iS von § 24 Abs. 1 SGB X zu verstehen ist, richtet sich nach Art und Inhalt des Verwaltungsaktes, dessen Erlaß beabsichtigt ist (vgl BSGE 44, 207, 211 = SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 2; Nr. 4 S 6; SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 S 34 f) sowie nach den Umständen des Einzelfalles und den jeweils anzuwendenden Vorschriften (so Urteil des Senats, aaO).
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 15/81
    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Andererseits soll die Verwaltung vor Erlaß des Verwaltungsaktes anhand der Stellungnahme des Betroffenen prüfen können, ob diese Veranlassung gibt, von dem Verwaltungsakt abzusehen oder ihn erst nach weiteren Ermittlungen, in anderer Form oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erlassen (vgl hierzu Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 15/81 - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Auflage, § 19 RdNr 10).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Denn die Minderung des anerkannten GdB infolge Besserung eines Leidenszustandes kann durch neu hinzugetretene Behinderungen "kompensiert" worden sein (vgl BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 6; BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7; SozR 3100 § 62 Nr. 21).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Der Regelungsgehalt eines Neufeststellungsbescheides nach dem SchwbG enthält im Verfügungssatz nur die Feststellung des GdB, daneben in den Gründen des Bescheides aber auch die unselbständigen - für die Überprüfung notwendigen - Begründungselemente, mit den jeweils ermittelten Krankheitsbildern (vgl hierzu BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 mwN).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Denn die Minderung des anerkannten GdB infolge Besserung eines Leidenszustandes kann durch neu hinzugetretene Behinderungen "kompensiert" worden sein (vgl BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 6; BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7; SozR 3100 § 62 Nr. 21).
  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 45/82
    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R
    Nicht verpflichtet war die Verwaltung im Rahmen der Anhörung allerdings, dem Kläger von vornherein sämtliche beigezogenen Befundberichte zu übersenden (vgl hierzu BSG SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 7, Urteil des 4. Senats vom 1. Dezember 1982 - 4 RJ 45/82 - Krasney in Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 12).
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77

    Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 4/80

    Neufeststellung der Gesamt-MdE

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

    Welche Tatsachen für die Entscheidung erheblich und dementsprechend dem Betroffenen zur Äußerung mitzuteilen sind, richtet sich nach Art und Inhalt der im Einzelfall in Betracht kommenden Entscheidung (BSG, Urteil vom 30. März 1982 - SozR 1300 § 24 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. April 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 15; Urteil vom 7. Februar 2002 - SozR 3-4100 § 128 Nr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15

    Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von

    Welche Tatsachen für die Entscheidung in diesem Sinne erheblich und daher dem Betroffenen zur Äußerung mitzuteilen sind, richtet sich nach Art und Inhalt der im Einzelfall in Betracht kommenden Entscheidung (BSG, Urteil vom 30. März 1982 - SozR 1300 § 24 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. April 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 15).

    Auch im Verwaltungsverfahren muss der Bürger sein Recht auf rechtliches Gehör "ausschöpfen" können (BSG, Urteil vom 28. April 1999 - B 9 SB 5/98 R -, SozR 3-1300 § 24 Nr. 15).

    Die Möglichkeit des Betroffenen, sich sachlich zu äußern und damit die Möglichkeit, die Entscheidung des Sozialleistungsträgers zu seinen Gunsten zu beeinflussen, muss uneingeschränkt gewährleistet werden; anderenfalls wäre überdies auch die mit dem Anhörungsverfahren bezweckte umfassende Information des Verwaltungsträgers nicht gewährleistet (BSG, Urteil vom 28. April 1999, aaO, Rn. 17).

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Von dieser Bindungswirkung nicht erfasst sind hingegen die den Feststellungen zugrunde liegenden Beeinträchtigungen, die in der Begründung des entsprechenden Bescheids darzulegen sind (BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 3/89 - juris Rn. 13, vom 5. Mai 1993 - 9/9a RVs 2/92 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S. 26 f. und vom 28. April 1999 - B 9 SB 5/98 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 15 S. 44).
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