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   BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B   

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https://dejure.org/2001,12418
BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B (https://dejure.org/2001,12418)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B (https://dejure.org/2001,12418)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2001 - B 9 SB 51/00 B (https://dejure.org/2001,12418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens H im Schwerbehindertenrecht - Rechtmäßigkeit eines Gutachtens zum Hilfebedarf eines Versicherten - Rechtsbegriff der "Hilfebedürftigkeit" und der "Hilflosigkeit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 103
    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.07.1962 - 12 RJ 164/62
    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B
    In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß das Bundessozialgericht (BSG) in seinen unveröffentlichten Entscheidungen vom 19. Oktober 1961 (Az 12/3 RJ 44/59) und vom 20. Juli 1962 (Az 12 RJ 164/62) die Verwertung zeitlich zurückliegender Gutachten nur dann für bedenklich erachtet hat, wenn außer dem Zeitablauf noch sonstige Umstände (ärztliche Bescheinigung über eine ständige Verschlechterung) oder vergleichsweise hohes Alter (63 Jahre) bei Anzeichen für eine inzwischen eingetretene wesentliche Verschlechterung vorliegen.
  • BSG, 19.10.1961 - 3 RJ 44/59
    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B
    In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß das Bundessozialgericht (BSG) in seinen unveröffentlichten Entscheidungen vom 19. Oktober 1961 (Az 12/3 RJ 44/59) und vom 20. Juli 1962 (Az 12 RJ 164/62) die Verwertung zeitlich zurückliegender Gutachten nur dann für bedenklich erachtet hat, wenn außer dem Zeitablauf noch sonstige Umstände (ärztliche Bescheinigung über eine ständige Verschlechterung) oder vergleichsweise hohes Alter (63 Jahre) bei Anzeichen für eine inzwischen eingetretene wesentliche Verschlechterung vorliegen.
  • BSG, 11.12.1990 - 5 BJ 357/89
    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B
    Soweit sich hier Anzeichen für eine Verschlechterung erst aus Befundberichten über eine zwischenzeitliche ärztliche Behandlung hätten ergeben können, ist auf den Beschluß des BSG vom 11. Dezember 1990 (5 BJ 357/89) zu verweisen.
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Das Gericht ist daher in solchen Verfahren immer gehalten, zwecks Vermeidung des Eintritts einer Unverwertbarkeit von bereits eingeholten Gutachten und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht gemäß § 103 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 19.10.1961, Az.: 12/3 RJ 44/59, und vom 20.07.1962, Az.: 12 RJ 164/62, sowie Beschluss vom 07.11.2001, Az.: B 9 SB 51/00 B) auf eine möglichst umgehende Terminierung und Entscheidung hinzuwirken.
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 34/02 R

    Berufsunfähigkeit - Verschlechterung der körperlichen Leistungsfähigkeit -

    Zwar ist der Zeitablauf allein kein zwingender Grund für eine weitere Beweiserhebung, solange Anhaltspunkte für eine Verschlechterung des Gesundheitszustands fehlen (vgl BSG Urteile vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 76/82 - veröffentlicht in JURIS, vom 4. Februar 1988 - 5/5b RJ 96/86 - SozR 1500 § 103 Nr. 27 und vom 24. Juni 1998 - B 9 V 47/97 R; Beschluss vom 7. November 2001 - B 9 SB 51/00 B, jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 11 SB 9/09

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Amtsermittlungspflicht -

    Die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens ist - wie auch die sonstige Beweiserhebung - zur Erfüllung der Ermittlungspflicht des Gerichts nach § 103 SGG nur erforderlich, wenn sich das Gericht bei Zugrundelegung seiner rechtlichen Beurteilung hätte gedrängt fühlen müssen, bestimmte weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. BSG, Beschluss vom 7. November 2001 - B 9 SB 51/00 B - juris).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 26/10

    Erkrankung, Funktionsbehinderung, Merkzeichen, Neufeststellung,

    Eine weitergehende Sachaufklärung war entsprechend der Rechtsprechung des BSG (vgl. Beschluss vom 07.11.2001, Az.: B 9 SB 51/00 B) nicht angezeigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - L 11 SB 19/09

    Schwerbehindertenrecht; Grad der Behinderung; Amtsermittlungspflicht; freie

    Die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens ist - wie auch die sonstige Beweiserhebung - zur Erfüllung der Ermittlungspflicht des Gerichts nach § 103 SGG nur erforderlich, wenn sich das Gericht bei Zugrundelegung seiner rechtlichen Beurteilung hätte gedrängt fühlen müssen, bestimmte weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. BSG, Beschluss vom 7. November 2001 - B 9 SB 51/00 B - juris).
  • BSG, 05.03.2007 - B 9a SB 78/06 B
    10 Verfahrensrechtlich bedenklich ist nach der insoweit vorliegenden ständigen Rechtsprechung des BSG die Verwertung zeitlich zurückliegender Gutachten nur dann, wenn außer dem Zeitablauf noch sonstige Umstände, wie etwa eine ärztliche Bescheinigung über eine ständige Verschlechterung oder vergleichsweise hohes Alter bei Anzeichen für eine inzwischen eingetretene wesentliche Verschlechterung, vorliegen (vgl Senatsbeschluss vom 7. November 2001, B 9 SB 51/00 B, juris RdNr 6 mwN; BSG, Beschluss vom 27. April 2006, B 7a AL 242/05 B, juris RdNr 15).
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