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   BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 6/97 R   

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https://dejure.org/1998,5364
BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 6/97 R (https://dejure.org/1998,5364)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1998 - B 9 SB 6/97 R (https://dejure.org/1998,5364)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1998 - B 9 SB 6/97 R (https://dejure.org/1998,5364)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschluß - mündliche Verhandlung - Begründungspflicht - Fehlen von Entscheidungsgründen - Darstellung von Entscheidungsgründen - Verzicht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschluß - mündliche Verhandlung - Begründungspflicht - Fehlen von Entscheidungsgründen - Darstellung von Entscheidungsgründen - Verzicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen einer, außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" ) - Mangelnde Begründung einer Entscheidung des Landessozialgerichts zur Höhe des Grades einer Behinderung als Verfahrensfehler - Unzureichende Erörterung der ...

  • Judicialis

    SGG § 136 Abs 1 Nr 6; ; SGG § 142 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Begründungspflicht gemäß §§ 142 Abs. 2 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 31/97

    Inhalt der Begründung eines Beschlusses nach § 153 Abs. 4 S. 1 SGG

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 6/97 R
    Nach der ausdrücklichen Regelung des § 142 Abs. 1 SGG gilt § 136 SGG ausschließlich für Beschlüsse entsprechend, die nach mündlicher Verhandlung ergehen, also gerade nicht für solche nach § 153 Abs. 4 SGG (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 31/97 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; aA offenbar Bernsdorff in Nennig, SGG, Stand 1996, § 153 Rz 70).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 6/97 R
    Es hat nicht kontrolliert, ob der Beklagte den Gesamt-GdB (vgl zum Sprachgebrauch Urteil des Senats vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) zutreffend mit nur 70 eingeschätzt hat.
  • BSG, 31.05.2000 - B 7 AL 42/99 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs beim § 142 Abs. 2 SGG

    Der Kläger hat auch nicht geltend gemacht, daß die in Bezug genommenen Entscheidungsgründe des SG sich nicht (vollständig) mit dem Klagebegehren auseinandersetzen oder Teile des Klageantrags übergehen (hierzu BSG, Beschluß vom 11. März 1998 - B 9 SB 6/97 B - mwN).
  • LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 740/08

    Fehlen einer den Vorgaben des § 142 Abs. 2 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

    Der Begründungspflicht ist nur genügt, wenn für die Beteiligten erkennbar ist, welche Überlegungen für die richterliche Überzeugungsbildung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht maßgebend waren (vgl. BSG, Urteile vom 31. Oktober 1997 - 13 RJ 31/97 - SozR 3-15000 § 142 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 13 und vom 11. März 1998 - B 9 SB 6/97 R - JURIS-Dokument Rdnr. 12; vgl. auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [9. Aufl., 2008], § 136 Rdnr. 7; ähnlich § 202 SGG i. V. m. § 312 Abs. 3 der Zivilprozessordnung [ZPO] zur Begründung in den Entscheidungsgründen eines Urteils sowie § 35 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - [SGB X] zur Begründung eines Verwaltungsaktes).
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