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   BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R   

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https://dejure.org/1998,3421
BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R (https://dejure.org/1998,3421)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R (https://dejure.org/1998,3421)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1998 - B 9 SB 9/97 R (https://dejure.org/1998,3421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehindert - Schwerbehinderung - Behinderungsstatus - Merkzeichen "G" - Beeinträchtigung - Straßenverkehr - Rundfunkgebühren - Merkzeichen "GF" - Nachteilsausgleich - Ellenbogen

  • Judicialis

    SGG § 170 Abs 2 Satz 2

  • vsbinfo.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 4 Abs. 3
    Auslegung des Begriffs "Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk stärkeren Grades" in den Anhaltspunkten 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RVs 9/96

    Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H -

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R
    Das LSG wird auch darüber zu entscheiden haben, ob nach dem inzwischen eingetretenen Gesamtzustand der Behinderung (vgl zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und Senatsurteil vom 2. Juli 1997 - 9 RVs 9/96 - VersorgVerw 1997, 94) die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Nachteilsausgleiche "G" und "RF" vorliegen.
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R
    Das LSG wird auch darüber zu entscheiden haben, ob nach dem inzwischen eingetretenen Gesamtzustand der Behinderung (vgl zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und Senatsurteil vom 2. Juli 1997 - 9 RVs 9/96 - VersorgVerw 1997, 94) die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Nachteilsausgleiche "G" und "RF" vorliegen.
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R
    Das LSG hat hier den in den rechtsnormähnlichen AHP (vgl dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 19 mwN und BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6) geregelten Begriff einer "Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk stärkeren Grades" - bewertet mit einem GdB von 20 bzw 30 (vgl AHP 1983 S 110 und - inhaltsgleich - AHP 1996 S 144 f) - verkannt.
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es tatrichterliche Aufgabe, über den Beweiswert einzelner Umstände und Beweismittel zu entscheiden und den maßgeblichen Gesamt-GdB, der sich aus einer Zusammenschau aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der Anhaltspunkte in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86 SozSich 1988, 381 = MesoB 20a/229 unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; SozR 3870 § 3 Nrn 4 und 5 und SozR 3-3870 § 4 Nrn 1, 5).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R
    Das LSG hat hier den in den rechtsnormähnlichen AHP (vgl dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 19 mwN und BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6) geregelten Begriff einer "Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk stärkeren Grades" - bewertet mit einem GdB von 20 bzw 30 (vgl AHP 1983 S 110 und - inhaltsgleich - AHP 1996 S 144 f) - verkannt.
  • BSG, 09.03.1988 - 9a RVs 14/86

    Schwerbehinderteneigenschaft - MdE - GdB - Gesamtbeurteilung - richterliche

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es tatrichterliche Aufgabe, über den Beweiswert einzelner Umstände und Beweismittel zu entscheiden und den maßgeblichen Gesamt-GdB, der sich aus einer Zusammenschau aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der Anhaltspunkte in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86 SozSich 1988, 381 = MesoB 20a/229 unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; SozR 3870 § 3 Nrn 4 und 5 und SozR 3-3870 § 4 Nrn 1, 5).
  • SG Aachen, 09.01.2018 - S 18 SB 1001/16

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines höheren Grades der

    Die Bemessung des GdB folgt dabei nicht starren Beweisregeln, sondern ist aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der Versorgungsmedizinischen Grundsätze in freier richterlicher Beweiswürdigung nach natürlicher, wirklichkeitsorientierter und funktionaler Betrachtungsweise festzustellen (BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 10/06 R -, Rn. 28, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2012 - L 13 SB 127/1 -,Rn. 42, juris unter Bezugnahme auf BSG Urteil vom 11. März 1998 - B 9 SB 9/97 R -, Rn. 10, juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - L 13 SB 127/11

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Er ist nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der versorgungsmedizinischen Grundsätze in freier richterlicher Beweiswürdigung nach natürlicher, wirklichkeitsorientierter und funktionaler Betrachtungsweise festzustellen (vgl. BSG, Urt. vom 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R, juris Rn. 10 mwN).

    Danach ist es bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem Einzel-GdB von 20 vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen (BSG, Urt. v. 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R, juris Rn. 11), obwohl das weitgehend beziehungslose Nebeneinander verschiedener Gesundheitsstörungen bei der Bestimmung des Gesamt-GdB eine häufige, wenn nicht die häufigste Konstellation darstellt (vgl. Losch, MedSach 2008, 236, 237).

  • SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17

    Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im

    Er ist nicht nach starren Beweisre-geln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigen-gutachten sowie der versorgungsmedizinischen Grundsätze in freier richterlicher Beweis-würdigung nach natürlicher, wirklichkeitsorientierter und funktionaler Betrachtungsweise festzustellen (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.06.2012 - L 13 SB 127/11 = juris Rn. 42 unter Bezugnahme auf BSG Urteil vom 11.03.1998 - B 9 SB 9/97 R = juris Rn. 10 m.w.N.).
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