Rechtsprechung
   BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23790
BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B (https://dejure.org/2004,23790)
BSG, Entscheidung vom 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B (https://dejure.org/2004,23790)
BSG, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - B 9 V 10/04 B (https://dejure.org/2004,23790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also deren Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B
    Das reicht nicht aus, um eine Divergenz zu begründen (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B
    Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich aus der Rechtsprechung des BSG oder anderer Bundesgerichte keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage ergeben (s dazu BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2), insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts >BVerwG< vom 26. April 1973 (VI B 41.72, JURIS), in der dieses festgestellt hat: "Ein Rechtsmittel ist auch dann nicht ohne Verschulden versäumt, wenn für die Dauer eines Urlaubs zwar ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt worden ist, der Zustellungsempfänger es jedoch versäumt hat, den Nachsendeauftrag auch auf Postzustellungsaufträge zu erstrecken oder für die Zeit seines Urlaubs einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen".
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54, 67).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Trifft er eine entsprechende Vorsorge nicht, so kann er sich nach einer hierauf beruhenden Frist- oder Terminsversäumung nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör nicht hinreichend gewährt worden (BSG v. 9.7.04, B 9 V 10/04 B; BVerwG vom 26.4.1973, VI B 41.72).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Trifft er eine entsprechende Vorsorge nicht, so kann er sich nicht nach einer hierauf beruhenden Frist- oder Terminversäumung darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör nicht hinreichend gewährt worden (BSG, Urteil vom 9. Juli 2004, B 9 V 10/04 B, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 11 SO 13/06

    Unzulässigkeit eines Anspruchs auf die Bewilligung von Sozialhilfeleistungen nach

    Sowohl das BayLSG vom 15.01.2004 - L 15 V 11/03 -, als auch das BSG vom 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B unter Hinweis auf BVerfG vom 26.04.1973 - VI B 41.72 - sowie das LSG NRW vom 27.02.2002 - L 10 LW 36/01 - verlangen, dass der Rechtsmittelführer im Falle eines längeren, etwa urlaubsbedingten, Auslandsaufenthaltes Vorkehrungen treffen müsse, damit ihn amtliche Schreiben erreichen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht