Rechtsprechung
   BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2380
BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R (https://dejure.org/1998,2380)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R (https://dejure.org/1998,2380)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - B 9 V 10/97 R (https://dejure.org/1998,2380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer Berufsweg - Wahrscheinlichkeit - Zugunstenverfahren

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer Berufsweg - Wahrscheinlichkeit - Zugunstenverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem Vergleichseinkommen eines Mechanikers der Investitionsgüterindustrie wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung - Beschädigtenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 von Hundert - Beurteilung der ...

  • Judicialis

    BVG § 30 Abs 3 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hypothetischer Berufsweg beim Berufsschadensausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Er braucht nicht gewiß zu sein (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).

    Demgegenüber handelt es sich bei der Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes um einen Eingriff in die Rechtsstellung des Betroffenen, der nur erlaubt ist, wenn seine Voraussetzungen erwiesenermaßen vorliegen und er rechtswidrig ist (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49 sowie BSGE 64, 190 = BSG SozR 1300 § 45 Nr. 41).

    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer, dh gedachter, Berufsweg für den Fall, daß die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49 sowie BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100 § 30 Nr. 62).

  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Diese Prognose gehört nicht zur Rechtsanwendung, kann im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - VersorgVerw 1998, 13).

    Seine Rechtskontrolle beschränkt sich darauf, ob die Wertung verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, das Tatsachengericht insbesondere einen ordnungsgemäß ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat, bei gezogenen Schlüssen keine Denkgesetze verletzt, allgemeine Erfahrungssätze nicht beachtet oder den Ursachenzusammenhang willkürlich bejaht oder verneint hat (vgl BSGE 63, 47, 49 f = SozR 5870 § 1 Nr. 14).

  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95

    Besonderes berufliches Betroffensein - Wahrscheinlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Diese Prognose gehört nicht zur Rechtsanwendung, kann im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - VersorgVerw 1998, 13).

    Wenn mehrere Bedingungen gleichwertig oder annähernd gleichwertig zum Erfolg beigetragen haben, ist jede von ihnen Ursache iS des Versorgungsrechts (vgl zB Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - in VersorgVerw 1998, 13).

  • BSG, 15.09.1988 - 9a RV 50/87

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich - Eine höhere Berufsstellung im

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Dieser Beruf einschließlich der Entwicklung, die ein Nichtbeschädigter in diesem Beruf genommen hätte, ist Vergleichsgrundlage (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74).

    Dafür muß er ab dem Zeitpunkt der Schädigung nachgezeichnet werden, wofür insbesondere die berufliche Entwicklung, die der Betreffende genommen hätte, dh welchen Beruf er heute hätte, zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Ob dieser vorliegt, beurteilt sich nach dem im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsmaßstab der wesentlichen Bedingung (vgl bereits BSGE 1, 72, 76; 1, 105).

    Dies ist nach dem im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsmaßstab der wesentlichen Bedingung zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl bereits BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 14.09.1978 - 9 RV 8/78

    Ausschluß der Berufung - Bindungswirkung von Feststellungen zum Einstufungsgerüst

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Die im Bescheid vom 23. November 1971 vorgenommene Eingruppierung des Klägers nach dem Vergleichseinkommen eines Mechanikers der Investitionsgüterindustrie (Maschinenbau) kann hier allerdings nicht als Vergleichsgrundlage genommen werden, denn die frühere Entscheidung ist insoweit nicht bestandskräftig geworden, weil sie in einem ablehnenden Bescheid enthalten war (vgl BSG, Urteil vom 14. September 1978 - 9 RV 8/78 - nicht veröffentlicht, im Anschluß an BSGE 42, 283, 285 = SozR 3100 § 40a Nr. 4).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Diese Prognose gehört nicht zur Rechtsanwendung, kann im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - VersorgVerw 1998, 13).
  • BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83

    Bestimmung des Vergleichseinkommens

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer, dh gedachter, Berufsweg für den Fall, daß die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49 sowie BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100 § 30 Nr. 62).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Diese Prognose gehört nicht zur Rechtsanwendung, kann im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - VersorgVerw 1998, 13).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
    Diesen Anspruch hat der Kläger zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs-, Leistungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) geltend gemacht (vgl BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 18 mwN).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingter Einkommensverlust

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 8/87

    Zu den Rücknahmevorschriften, die im Recht der sozialen Entschädigung bei

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Ob dieser vorliegt, beurteilt sich nach dem im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsmaßstab der wesentlichen Bedingung (BSG, Urteil vom 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R).

    Die Feststellung des Ursachenzusammenhangs ist - jedenfalls wenn es um die Anwendung des § 30 Abs. 2 BVG bzw die für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich zu treffende Prognose geht - wie die Feststellung einzelner für den Ursachenzusammenhang bedeutsamer Umstände Aufgabe der Tatsachengerichte (BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 25/95; BSG, Urteil vom 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2003 - L 2 VJ 11/02

    Anspruch auf die Gewährung höheren Berufsschadensausgleichs; Durchbrechung der

    Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juli 1998 (- B 9 V 10/97 R -) habe eine antragsgemäße Einstufung zu erfolgen, wenn ein entsprechender hypothetischer Berufsverlauf "doch wahrscheinlich" sei, "dieser brauche nicht gewiss zu sein"; der hypothetische Berufsweg werde auf Grund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer, d. h. gedachter Berufsweg für den Fall prognostiziert, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte.

    Bei der damals anzustellenden Prognose eines hypothetischen weiteren Ausbildungsabschlusses (zu dem Maßstab und zur Überprüfbarkeit einer solchen Prognose s. BSG, Urteil vom 29. Juli 1998 - B 9 V 10/97 R -, Kurzwiedergabe in SGb 1998, 582) bestand keine Wahrscheinlichkeit für eine Prognose dahin, dass der Kläger ohne die Folgen der Impfschädigung eine Hochschulausbildung abgeschlossen hätte.

    Daher kann es fraglich sein, ob und nach welchem Maßstab eine solche Prognose nach langem Zeitablauf auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann und es kann weiter fraglich sein, ob eine in der Vergangenheit getroffene rechtlich einwandfreie Prognoseentscheidung einer Überprüfung an dem Maßstab der nachträglichen Änderung der Verhältnisse zugänglich ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit einer Prognose wegen des in ihr enthaltenen Wertungsspielraums s. BSG, Urteil vom 29. Juli 1998, a.a.O.; BSG, Urteil vom 27. Oktober 1989 - 9 RV 40/88 -, SozR 1300 § 45 Nr. 49; siehe auch BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 6/90 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 11 V 25/08

    Gewährung von Berufsschadensausgleich für einen ehemaligen Berufssoldaten

    (BSG, Urteil vom 29. Juni 1998, Az. B 9 V 10/97 R, zitiert nach juris).

    Dieser Beruf, einschließlich der Entwicklung, die ein Nichtbeschädigter genommen hätte (sog. "Hätte-Beruf") ist Vergleichsgrundlage (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 1988, SozR 3100 § 30 Nr. 74, und Urteil vom 29. Juli 1998, Az. B 9 V 10/97).

  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Obwohl die Höhe des Vergleichseinkommens nicht nur für die Höhe des Berufsschadensausgleichs relevant ist, sondern auch für den Anspruch dem Grunde nach, billigt der Senat den Festlegungen zur Wertigkeit des Hätte-Berufs (so wird in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der ohne die Schädigung erreichte Beruf bezeichnet; vgl. BSG, Urteil vom 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R) zu, im Verhältnis zur Zuerkennung dem Grunde nach eine selbstständige Regelung zu verkörpern und damit gesondert streitgegenstandsfähig zu sein (vgl. BSG, Breithaupt 1989, S. 319 , wo die "Bestimmung des Vergleichsberufs" als eigenständiger Regelungsgegenstand genannt wird).
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R

    Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende -

    Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Kausalitätsfeststellung (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn) als Tatsache und deren Subsumtion unter den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" (BSGE 1, 268, 269 f; 7, 288, 290 f; Urteil des Senats vom 29. Juli 1998 - B 9 V 10/97 R - , SGb 1998, 582 f; May, Die Revision, 2. Aufl 1997, 374 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, 402).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2002 - L 4 VS 4/01

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Nachschaden - schädigungsbedingter

    Es liegen keinerlei konkrete Indizien vor, die dem Senat den Prognoseschluss auf einen entsprechenden Berufserfolg (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.1998, Az.: B 9 V 10/97 R) erlauben würden.

    Ob dieser vorliegt, beurteilt sich nach dem im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsmaßstab der wesentlichen Bedingung (ständige Rechtsprechung, vgl. schon BSGE 1, 72, 76; 1, 105; BSG, Urteil 29.07.1998, Az: B 9 V 10/97 R; Hansen, Berufsschadensausgleich, S. 27 ff mwN).

  • LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21

    Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw.

    Eine Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn mehr Gesichtspunkte für als gegen den Ursachenzusammenhang sprechen (BSG, Urt. v. 29.7.1998 - B 9 V 10/97 R, juris).

    Die Feststellung des Ursachenzusammenhangs ist - jedenfalls, wenn es um die Anwendung des § 30 Abs. 2 BVG bzw. die für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich zu treffende Prognose geht - wie die Feststellung einzelner für den Ursachenzusammenhang bedeutsamer Umstände Aufgabe der Tatsachengerichte (BSG, Urt. v. 29.7.1998 - B 9 V 10/97 R, juris; BSG, Urt. v. 28.5.1997 - 9 RV 25/95, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2014 - L 7 VE 1/11

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - rechtswidrige

    Dieser Beruf einschließlich der Entwicklung, die ein Nichtbeschädigter in diesem Beruf genommen hätte, ist Vergleichsgrundlage (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1998, B 9 V 10/97 R, juris).
  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 7/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Dem Urteil des LSG läßt sich entnehmen, daß es - zutreffend - zwischen der Kausalitätsfeststellung (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn) als Tatsache und deren Subsumtion unter den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" (BSGE 1, 268, 269 f; 7, 288, 290 f; Urteil des Senats vom 29. Juli 1998 - B 9 V 10/97 R -, SGb 1998, 582 f; May, Die Revision, 2. Aufl 1997, 374 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, 402) unterschieden hat.
  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 2/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Obwohl sich dem Urteil des LSG entnehmen läßt, daß es - zutreffend - zwischen der Kausalitätsfeststellung (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn) als Tatsache und deren Subsumtion unter den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" (BSGE 1, 268, 269 f; 7, 288, 290 f; Urteil des Senats vom 29. Juli 1998 - B 9 V 10/97 R - , SGb 1998, 582 f; May, Die Revision, 2. Aufl 1997, 374 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, 402) unterscheidet, wird nicht auf den ersten Blick deutlich, ob der Anspruch des Klägers mangels (naturwissenschaftlicher) Kausalität scheitert, oder weil die Flächenstillegung als eine von mehreren Ursachen das Ende der Beschäftigung nicht wesentlich herbeigeführt hat.
  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 24/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 21/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 3/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 35/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 (7) V 31/07

    "Normal"- Berufsschadensausgleich und Renten-Berufsschadensausgleich bei

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 39/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 39/01 R

    Ausgleichsgeld - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Flächenstilllegung -

  • LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 1 V 20/99

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz);

  • LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 V 43/99

    Höhe des Anspruchs auf Schadensausgleich für Witwen; Ermittlung des ohne die

  • LSG Sachsen, 23.03.2000 - L 1 V 9/98

    Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz - Beitrittsgebiet -

  • SG Oldenburg, 07.03.2006 - S 15 V 3/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht