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   BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R   

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BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R (https://dejure.org/1999,3785)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R (https://dejure.org/1999,3785)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - B 9 V 15/98 R (https://dejure.org/1999,3785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - sowjetische Besatzungszone - Verwaltungsentscheidung - Ursachenzusammenhang zwischen Kriegsdienst und einer Gesundheitsstörung - Bindungswirkung - begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutzprüfung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verbindlichkeit einer Verwaltungsentscheidung vor dem 1. Oktober 1950 in der sowjetischen Besatzungszone

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriegsbeschädigung - Schädigungsfolge - Hüftgelenksleiden - Wehrdienstbeschädigung - Invalidität

  • Judicialis

    SGB V § 45; ; SGB V § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsverbindlichkeit von Verwaltungsentscheidungen zur Kriegsopferversorgung in der sowjetischen Besatzungszone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R
    Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit weiter erbracht werden müßten (BSGE 81, 156, 159 f mwN = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37).

    Zwar wird mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der Leistungsbewilligung die Stellung des rechtswidrig Begünstigten gestärkt (vgl dazu BSGE 81, 156, 161 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37).

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95

    Rücknahme von Folgebescheiden nach § 45 SGB X

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R
    Damit wäre der Grund für künftige Leistungsabschmelzungen gelegt (vgl BSGE 79, 92, 96 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 30).
  • BSG, 22.11.1966 - 8 RV 149/64

    Hinterbliebene eines Versicherten der SBZ - Witwenbeihilfe - Waisenbeihilfe -

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R
    Der Senat weicht nicht vom Urteil des 8. Senats vom 22. November 1966 - 8 RV 149/64 - (BSGE 25, 272, 274 f = SozR BVG § 48 Nr. 4) ab.
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R
    Der Beklagte hat sie bisher nicht zurückgenommen und wird sie - auch nach der im Recht der Kriegsopferversorgung geltenden Sondervorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG - nicht mehr zurücknehmen können, weil inzwischen mehr als 50 Jahre vergangen sind (vgl BSGE 61, 295 = SozR 3100 § 1 Nr. 38; BSGE 65, 60, 63 = SozR 3100 § 1 Nr. 43).
  • BSG, 13.05.1987 - 9a RVi 4/85

    Rechtswidrige Anerkennung einer Gesundheitsstörung - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R
    Der Beklagte hat sie bisher nicht zurückgenommen und wird sie - auch nach der im Recht der Kriegsopferversorgung geltenden Sondervorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG - nicht mehr zurücknehmen können, weil inzwischen mehr als 50 Jahre vergangen sind (vgl BSGE 61, 295 = SozR 3100 § 1 Nr. 38; BSGE 65, 60, 63 = SozR 3100 § 1 Nr. 43).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Zutreffend weist die Beklagte deshalb - unter Bezugnahme auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 21.6.2001 (B 7 AL 6/00 R - Juris RdNr 24; vgl auch schon BSG SozR 3-3100 § 85 Nr. 1 S 3) - darauf hin, dass Fehler der Verwaltung den Regelfall der Anwendung des § 45 SGB X darstellen und nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu dieser Aufhebungsvorschrift ein solchermaßen von der Behörde verursachter rechtswidriger Zustand grundsätzlich - unter näher bestimmten Voraussetzungen - auch wieder beseitigt werden können soll.
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft

    Im vorliegenden Fall hat das LSG zunächst zu Recht beachtet, daß es sich bei der Gewährung von Alg um die Bewilligung einer Dauerleistung handelt, bei der das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen ist als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit in der Regel stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG SozR 3-3100 § 85 Nr. 1 S 3; Steinwedel in Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47).

    Dieser Zeitraum ist nicht ausreichend, um in die Vertrauensschutzprüfung zugunsten der Klägerin einzufließen (vgl BSG SozR 3-3100 § 85 Nr. 1 S 3 f).

    Mit Ausnahme des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X, wonach Vertrauensschutz generell versagt wird, fällt die Ursache für den Erlaß eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts regelmäßig in den Verantwortungsbereich der Verwaltung (vgl BSG SozR 3-3100 § 85 Nr. 1 S 3).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung

    Dies gilt selbst dann, wenn die Behörde grob fehlerhaft gehandelt hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 15/98 R; BSG, Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 44/96).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

    Darüber hinaus hat der erkennende Senat aber auch in seiner (unveröffentlichten) Entscheidung vom 28. Juni 2000 - B 9 V 9/99 R - eine Bindung der Versorgungsverwaltung an einen Verwaltungsakt der DDR-Sozialverwaltung verneint, wenn die in Art. 19 Einigungsvertrag vorausgesetzte Rechtsnachfolge fehlt (vgl die Kurzwiedergabe in SGb 2000, 547; zur Bindung an Bescheide der DDR-Sozialverwaltung vor dem 1. Oktober 1950 gemäß § 85 BVG vgl Senatsurteil vom 16. Juni 1999, SozR 3-3100 § 85 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 V 9/99 R

    Wirksamkeit vor dem 1.10.1950 geltender versorgungsrechtlicher Vorschriften und

    Eine Bindung des Beklagten nach § 85 BVG scheitert hier jedenfalls an dem Umstand, daß es sich bei der dem Bescheid vom 5. Oktober 1948 zugrundeliegenden Verordnung über die Zahlung von Renten an Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebene vom 21. Juli 1948 (Zentralverordnungsblatt 1948 S 363) nicht um eine versorgungsrechtliche Vorschrift iS des § 85 BVG handelt (so bereits BSGE 25, 272, 274 f = SozR Nr. 4 zu § 48 BVG; vgl auch Senatsurteil vom 16. Juni 1999, - B 9 V 15/98 R - SuP 1999, 736 = HVBG-INFO 1999, 2799 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dafür kommen insbesondere die in der Verwaltungsvorschrift zu § 40a BVG genannten Vorschriften (Beilage Nr. 15/69 zum BAnz Nr. 119; zuletzt geändert durch AV vom 27. August 1986, BAnz Br 161), aber zB auch die "Verwaltungsverordnung über die vorläufige Versorgung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen" vom 15. August 1946 - RegBl für das Land Thüringen, Teil II, Amtsbl, S 335 - vgl dazu das Senatsurteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 15/98 R - in Betracht.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14

    Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die

    Zudem lag nur ein sehr kurzer Zeitraum zwischen Bewilligung und Rücknahme (vgl BSG 16.06.1999, B 9 V 15/98 R, SozR 3-3100 § 85 Nr. 1).
  • SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
    Dies gilt umso mehr, wenn die Dauerleistung - wie hier - für sehr lange Zeit weiter erbracht werden müsste (BSG Urteil vom 16.06.1999 B 9 V 15/98 R).

    Dieser Zeitraum reicht nicht aus, um bei der Vertrauensschutzabwägung maßgeblich berücksichtigt werden zu können (vgl. BSG Ur-teil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG Urteil vom 16.06.1999 B 9 V 15/98 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 12 R 970/09

    Rücknahme - Rechtswidrigkeit - grobe Fahrlässigkeit - Tod des Klägers - Ermessen

    Mit Ausnahme des § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X, wonach Vertrauensschutz generell versagt wird, fällt die Ursache für den Erlass eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts regelmäßig in den Verantwortungsbereich der Verwaltung (vgl. BSG SozR 3-3100 § 85 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 02.09.2003 - L 6 V 7/03

    Zulässigkeit der Begrenzung einer Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Schließlich spricht auch der lange zeitliche Abstand von über zehn Jahren zwischen Erstanerkennungsbescheid und nunmehr erfolgter - versuchter - Rücknahme für eine Vertrauensbestätigung (vgl. BSG SozR 3-3100 § 85 Nr. 1).
  • LSG Thüringen, 30.11.2010 - L 6 R 415/09
    Mit Ausnahme des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X fällt die Ursache für den Erlass eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts regelmäßig in den Verantwortungsbereich der Verwaltung (vgl BSG in SozR 3-3100 § 85 Nr. 1 S 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 R 439/13
  • SG Neubrandenburg, 16.01.2003 - S 4 KR 54/01
  • SG Neubrandenburg, 16.01.2003 - S 4 KR 1/02
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